Entscheidungsvorlage - FB 11/0109/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Stellenplan 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Frau Pielen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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27.01.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
beschließt der Rat der Stadt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2016 auf der Grundlage des
Stellenplanentwurfes 2016 und ergänzt durch
den Veränderungsnachweis vom 30.10.2015 (s. Erläuterungen I.)und
die vom Personal- und Verwaltungsausschuss in seinen Sitzungen am 08.12.2015 und 21.01.2016 im Rahmen von Einzelvorlagen empfohlenen Stelleneinrichtungen (s. Erläuterungen II.) sowie
weitere Stellenplanänderungen (s. Erläuterungen III.)
Erläuterungen
Erläuterungen:
I. Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2016
Der Entwurf des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2016, der dem Haushaltsplanentwurf 2016 als Anlage beigefügt ist, wurde nach dem Stand vom 24.07.2015 aufgestellt. Er enthält alle stellenplanrelevanten Änderungen seit der Beschlussfassung des Stellenplanes 2015 (Rat 28.01.2015) bis zum 24.07.2015.
Seitdem haben sich weitere Änderungen ergeben, die zurückzuführen sind auf:
- notwendige Stelleneinrichtungen
- Stelleneinsparungen
- Umwandlung und Verlagerung von Stellen bzw. -anteilen
- Bewertungsänderungen
Diese Änderungen sind in dem "Veränderungsnachweis zum Stellenplanentwurf 2016"
- Stand: 30.10.2015 -, der als Anlage beigefügt ist, zusammengefasst.
Danach ergeben sich gegenüber dem Stellenplanentwurf 2016 saldiert insgesamt:
- für die Allgemeine Verwaltung (Abtlg. I.): 97,0Mehrstellen
- für die regio iT (Abtlg. II.): 1,0 Wenigerstelle
- für den Aachener Stadtbetrieb (Abtlg. III.): 3,0 Wenigerstellen
- für das Gebäudemanagement der Stadt Aachen (Abtlg. IV.): 1,0 Wenigerstellen
- für die Volkshochschule (Abtlg. V.): 1,0 Mehrstelle
- für das Stadttheater und Musikdirektion (Abtlg. VI.): - Mehr-/Wenigerstellen
- für den Kulturbetrieb der Stadt Aachen (Abtlg. VII.): 1,0 Wenigerstelle
- für das Eurogress - Aachen (Abtlg. VIII.): - Mehr-/Wenigerstellen
Gegenüber dem Stellenplanentwurf 2016 sind im Veränderungsnachweis (VN) insgesamt netto 97,0 Mehrstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“ zu verzeichnen; bei der regio iT sowie den städt. Eigenbetrieben ergeben sich insgesamt 1,0 Mehrstelle und 6,0 Wenigerstellen.
Die 97,0 Mehrstellen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) ergeben sich aus 175,0 zusätzlichen Planstellen (davon 122,5 echte Neueinrichtungen + 52,5 Mehrstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen) abzüglich 78,0 Wenigerstellen (davon 27,5 echte Einsparungen + 50,5 Wenigerstellen durch Umwandlungen / Verlagerungen) (VN Teil A. I.).
1.Stelleneinrichtungen (VN Teil B. I.)
1.1
Von den im Veränderungsnachweis ausgewiesenen 122,5 Stellenneueinrichtungen in der „Allgemeinen Verwaltung“ (Abtlg. I.) hat der Rat der Stadt eine zusätzliche Planstelle bereits in seiner Sitzung am 23.09.2015 beschlossen und der Personal- und Verwaltungsausschuss 52,0 Planstellen (2 x kw = künftig wegfallend) in seinen Sitzungen am 11.06., 27.08. und 01.10.2015 zur Einrichtung empfohlen.
Bei den vom Personal- und Verwaltungsausschuss empfohlenen Stelleneinrichtungen handelt es sich um
- 12,0 Planstellen für Überwachungskräfte des ruhenden Verkehrs (Fachbereich Sicherheit und Ordnung),
- die Einrichtung von 17,0 zusätzlichen Planstellen (2 x kw) für den Fachbereich Kinder, Jugend und Schule, größtenteils für bisher überplanmäßiges Personal im Zusammenhang mit der Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und
- 23,0 Planstellen für den Fachbereich Soziales und Integration. Hier sind ebenfalls für bislang überplanmäßiges Personal Planstellen für die Sachbearbeitung nach dem Asylbewerbergesetz sowie für Sozialarbeiter/innen und Hausmeister/innen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung und –betreuung einzurichten.
Im Rahmen der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung müssen aufgrund der Veränderungen hinsichtlich der Gruppenstruktur bzw. Frequentierung der bestehenden Kindertageseinrichtungen im aktuellen Kita-Jahr einerseits und der Umstellung auf neue Buchungskontingente aufgrund des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) andererseits sowie infolge des weiteren Ausbaus der U 3 – Betreuung im Kita-Bereich 68,5 neue Planstellen (2 x kw) eingerichtet werden. Diesen Mehrstellen stehen insgesamt 24,5 Stelleneinsparungen (vgl. 2.1) entgegen.
1,0 weitere zusätzliche Planstelle ist für das Aufgabengebiet „Anlagenbuchhaltung“ im Fachbereich Steuern und Kasse im Rahmen einer Stellenplanbereinigung zu bilden. Die bisher überplanmäßige Funktion wird bereits seit dem 01.09.2011 vorgehalten und bewirtschaftet.
1.2
Sowohl bei der Volkshochschule (Abtlg. V.) als auch beim Eurogress- Aachen (Abtlg. VIII.) ist jeweils eine Beamtenplanstelle einzurichten. Bisher wurden die Aufgaben von Tariflich Beschäftigten wahrgenommen, deren Stellen in den Stellenübersichten der entsprechenden Wirtschaftspläne geführt wurden; nach den Vorschriften der Gemeindehaushaltsverordnung und der Eigenbetriebsverordnung sind die Beamtenstellen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen im städt. Stellenplan (Abtlg. I. „Allgemeine Verwaltung“) zu führen.
2.Stelleneinsparungen (VN Teil B. II.)
2.1
Im Bereich der Allgemeinen Verwaltung (Abtlg. I.) können insgesamt 27,5 unbesetzte Planstellen eingespart werden, hiervon allein 24,5 Planstellen aufgrund der jährlichen bedarfsorientierten Anpassung im Bereich der städt. Kindertageseinrichtungen. Diesen Wenigerstellen stehen insgesamt 68,5 Stelleneinrichtungen (vgl. 1.1) entgegen.
2.2
Beim Aachener Stadtbetrieb (Abtlg. III.), beim Gebäudemanagement der Stadt Aachen (Abtlg. IV.) und dem Kulturbetrieb der Stadt Aachen (Abtlg. VII.) können insgesamt 5,0 Stellen entfallen, da sie nicht mehr mit beamteten Kräften wiederbesetzt werden.
Eine weitere Planstelle kann infolge der Beendigung der Freistellungsphase im Rahmen der Altersteilzeit der/des bisherigen Stelleninhaberin/-inhabers im Eurogress – Aachen (Abtlg. VIII.) eingespart werden.
3.Stellenumwandlungen und -verlagerungen (VN Teil B. III.)
Bei den Stellenumwandlungen handelt es sich um die Umwandlung von Beamten- in Planstellen für Tariflich Beschäftigte und umgekehrt sowie um die Umwandlung von Vollzeit- in Teilzeitstellen und umgekehrt.
Die im Veränderungsnachweis ausgewiesenen Stellenverlagerungen sind bedingt durch die - aus haushaltsrechtlichen Gründen - erforderliche Neuzuordnung von Planstellen bzw. –anteilen zu neuen Produktbereichen.
4.Bewertungsänderungen (VN Teil B. IV.)
Die im Veränderungsnachweis verzeichneten Bewertungsänderungen sind auf Neubewertungen (aufgrund analytischer Dienstpostenbewertungen bzw. Bewertungsprüfungen) sowie auf das Anbringen neuer bzw. die Realisierung oder den Wegfall bestehender „ku" - Vermerke (künftig umzuwandeln) zurückzuführen.
Über den Veränderungsnachweis werden insgesamt 27,0 Beamtenstellen von Bes.Gr. A 13 g.D. ÜBesG nach Bes.Gr. A 13 h.D. ÜBesG gehoben.
Der Verwaltungsvorstand hat in der Sitzung am 02.12.2014 beschlossen, von der Übergangsregelung nach § 75 Laufbahnverordnung NRW (LVO NRW) Gebrauch zu machen, damit zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung zukünftig genügend Beamtinnen und Beamte zur Verfügung stehen, die die Voraussetzungen zur Wahrnehmung von Aufgaben des höheren Dienstes erfüllen. Ab 2016 ist nach den Vorschriften der LVO NRW der Aufstieg für Beamte/Beamtinnen des gehobenen Dienstes nur noch nach Durchlaufen einer umfangreichen modularen Qualifizierung oder durch den Nachweis eines Masterstudiums möglich. Diese Aufstiegsmöglichkeit ist mit erheblichen Kosten für den Dienstherrn verbunden.
Bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung steht zukünftig ein Kontingent von Beamtinnen/Beamten zur Verfügung, die für die Übernahme von Aufgaben des höheren Dienstes in Frage kommen. Im Hinblick auf die sachgerechte Ausweisung dieser Planstellen sind diese mit entsprechenden „ku“ – Vermerken zu versehen. Es ist beabsichtigt, zukünftig zu besetzende Stellen im höheren Dienst vorrangig mit den Beamtinnen/Beamten zu besetzen, die aufgrund der Übergangsregelung bereits den Aufstieg in den höheren Dienst vollzogen haben.
Diese Maßnahme ist kostenneutral.
II. Weitere Stelleneinrichtungen gemäß Beschlüsse des Personal- und Verwaltungsausschusses (PVA) vom 08.12.2015 und 21.01.2016
1.PVA am 08.12.2015
In der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses am 08.12.2015 sind weitere 29,0 Stelleneinrichtungen sowie die Entfristung von 18,0 Planstellen im Rahmen von Einzelvorlagen zur Beschlussfassung empfohlen worden:
Dabei handelt es sich um
- 3,5 Planstellen für elektotechnisch unterwiesene Personen im Büro für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und Soziales
- 16,0 zusätzliche Stellen für den Fachbereich Feuerwehr infolge Wegfalls der Opt-Out-Regelung
- die Aufhebung der kw-Vermerke (Entfristung) bei 18,0 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- die befristete Einrichtung von 8,5 Planstellen im Rahmen des Bundessprachförderprogramms „Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen
- 1,0 Planstelle im Fachbereich Soziales und Integration für das Quartiermanagement in Forst / Driescher Hof
2.PVA am 21.01.2016
Es sind kurzfristig weitere Stelleneinrichtungen notwendig, die dem PVA im Rahmen von Einzelvorlagen in seiner Sitzung am 21.01.2016 vorgelegt werden. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet.
III. Weitere Stellenplanänderungen
Im letzten Jahr wurden zum 01.12. bereits im Vorgriff auf die Fortschreibung des bisher sog. Führungskräftenachwuchskonzeptes (kurz FKNK; zukünftig Personal- und Organisationsentwicklungsmodell) zusätzliche Beförderungen ausgesprochen. Um in analoger Anwendung des avisierten Personal- und Organisationsentwicklungsmodells auch im Jahr 2016 Beförderungen durchführen zu können, bedarf es vorab der formalen Schaffung der nachfolgenden stellenplantechnischen Voraussetzungen:
- Ausweisung aller bisherigen A 7-Stellen des Einsatzdienstes nach A 7 ku A 8 bzw. A 8 ku A 7 ÜBesG (abhängig von den persönlichen Beförderungsvoraussetzungen)
- Ausweisung von 5,0 A8-Stellen nach A 9 m. D. ÜBesG
- Ausweisung von 10,0 A 8-Stellen nach A 8 ku A 9 m. D. bzw. A 9 m. D. ku A8 ÜBesG.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Bereits einkalkuliert ist der Bedarf an Personalkosten aufgrund der zusätzlichen Mehrstellen.
Finanzielle Auswirkungen aufgrund der Einsparung unbesetzter Planstellen ergeben sich nicht.
Stellenumwandlungen bzw. Bewertungsänderungen werden erst in Verbindung mit den sich hieraus ergebenden personellen Konsequenzen zu finanziellen Auswirkungen führen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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