Entscheidungsvorlage - 0073/ FB 01/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat stimmt der beantragten Änderung der Zuwendungsrichtlinien zu; in Ziff. 4.2 der

Richtlinien „Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen“ werden

-          die Zahl 24 durch die Zahl 19 und

-          die Zahl 25 durch die Zahl 20

ersetzt. Gleichzeitig stimmt der Rat der Bereitstellung von überplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2005 im erforderlichen Umfange (ca. 12.000,-- € ) zu.

 

 

 

Dr.Linden

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß den vom Rat der Stadt beschlossenen und zuletzt im Jahre 1999 geänderten Richtlinien „Zuwendungen zum Geschäftsbedarf der Ratsfraktionen“ gewährt die Stadt den Ratsfraktionen u.a. eine Erstattung der Personalkosten für die Fraktionsgeschäftsstellen. Der Umfang der zu erstattenden Personalkosten orientiert sich an der Mitgliederstärke der Fraktionen. Seit 1999 bestehen folgende Abstufungen:

-          Fraktionen mit bis zu 9 Ratsmitgliedern

-          Fraktionen mit 10 – 14 Ratsmitgliedern

-          Fraktionen mit 15 – 24 Ratsmitglieder und

-          Fraktionen ab 25 Ratsmitgliedern.

-           

Mit dem vorliegenden Antrag wird begehrt, diese Abstufungen insoweit zu ändern, dass sich die Personalkostenerstattung ausrichten soll an folgender neuen Abstufung:

-          Fraktionen mit bis zu 9 Ratsmitgliedern

-          Fraktionen mit 10 – 14 Ratsmitgliedern

-          Fraktionen mit 15 – 19 Ratsmitgliedern

-          Fraktionen ab 20 Ratsmitgliedern.

 

In der Begründung des vorgelegten Antrages wird dargelegt, dass der in den Fraktionen zu leistende Aufwand für die Koordination und Information der Mitglieder durch neue Gesellschaftsgründungen der letzten Jahre sowie die Intensivierung der interkommunalen und auch der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gestiegen sei. Diese Begründung ist nach Auffassung der Verwaltung nachvollziehbar, so dass seitens der Verwaltung – unter der Voraussetzung der Bereitstellung der erforderlichen überplanmäßigen Mittel – keine Bedenken gegen die begehrte Änderung erhoben werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten:             Wird der beantragten Änderung entsprochen, ergeben sich gegenüber den bisherigen

                        Zuwendungsrichtlinien Mehrkosten insoweit, als für Fraktionen bereits ab 20          

                        Ratsmitgliedern Personalkosten für eine volle Kraft nach Verg.Gr. BAT IV a zu

                        erstatten wären gegenüber der bisherigen Erstattung für eine 28,5 Stundenkraft.

 

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Anlagen

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