Entscheidungsvorlage - FB 45/0178/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss und die Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Kornelimünster / Walheim beschließt den Namen der städtischen katholischen Grundschule Kornelimünster mit Wirkung vom 01.08.2016 (Beginn des Schuljahres 2016/2017) in

 

„städtische katholische Grundschule an der Inde“

 

zu ändern.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die städtische katholische Grundschule Kornelimünster hat einen Antrag auf Änderung der Bezeichnung der Schule gestellt. Ein entsprechend lautender Beschluss der Schulkonferenz liegt vor.

 

Für die Festlegung der Bezeichnung einer Schule ist der Schulträger zuständig. Nach § 6 Absatz 6 Schulgesetz NRW muss diese Bezeichnung den Schulträger, die Schulform und die Schulstufe […] angeben.

 

In Abstimmung mit der Schulleitung wird vorgeschlagen, die Bezeichnung der städtischen katholischen Grundschule Kornelimünster in

 

„städtische katholische Grundschule an der Inde“

 

zu ändern.

 

Nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen vom 15.12.1995 in der Fassung des fünften Nachtrages vom 19.11.2014 entscheidet der Rat der Stadt über die über die Änderung der Bezeichnung der Schulen von nicht im Wesentlichen bezirklicher Bedeutung und bei Schulen mit bezirklicher Bedeutung die Bezirksvertretungen.

 

Eine Beteiligung der Schule an der Namensgebung wird aus § 76 SchulG hergleitet, wonach Schule und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtlicher Ebene zusammenarbeiten und die Schule in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig durch den Schulträger zu beteiligen ist.

In der Praxis wird der Namensvorschlag in der Regel aus der Schulkonferenz heraus an den Schulträger weitergetragen, sodass im vorliegenden Fall eine Beteiligung der Akteure der Schule stattgefunden hat.

 

Begründung der Schule zur Änderung der Bezeichnung der Schule:

 

„Nach umfangreichen Umbau- und Renovierungsmaßnahmen in den letzten 4 Jahren, soll passend zum schönen, neuen Gebäude auch der Schule ein schöner, neuer Name gegeben werden.

 

Den konventionellen Namen KGS Kornelimünster, der lediglich über den Standort der Schule informiert, möchte die Schule in „städtische katholische Grundschule an der Inde“ ändern.

 

Dieser Name ist nicht nur klangvoller und poetischer, er hebt auch das Alleinstellungsmerkmal der Schule hervor, ihre einzigartige Lage unmittelbar am Ufer der Inde, die durch das Landschaftsschutzgebiet „Klaus Wäldchen“ fließt.

 

Fluss und Wald sind gewichtiges Thema des Schulprogramms und schon immer, insbesondere aber seit dem die Schule sich auf den Weg gemacht hat, Nationalparkschule Eifel zu werden, intensiv genutzte und geliebte Lernorte. Bachwanderungen und Waldführungen mit ausgebildeten Waldpädagogen erleben die Schüler mehrmals in ihrer Schulzeit.

 

Die Kaimauer auf dem Schulhof und das große Schaufenster zur Inde in der Turnhalle sind Beobachtungsposten für das Leben in Bach und Wald.

 

Der Name „städtische katholische Grundschule an der Inde“ ist auch ein wunderbarer Brückenschlag zur religiösen und historischen Bedeutung von Kornelimünster: Ludwig der Fromme, Sohn Karl des Großen, gründete vor 1200 Jahren an der Inde ein Benediktiner Kloster, in dessen ehemaligen Garten die heutige Schule liegt. Als die Mönche im Jahre 875 in den Besitz der Reliquien des hl. Kornelius kamen, wurde das Kloster „Monasterium St. Cornelii ad Indam“ – Kloster des hl. Kornelius an der Inde genannt.

 

An diese Tradition möchte die Schule durch die neue Namensgebung anschließen.“

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Derzeit gibt es keine finanziellen Auswirkungen.

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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