Entscheidungsvorlage - FB 20/0053/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zur Kenntnis und beschließt, den Entwurf des Jahresabschlusses 2014 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter zu leiten.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist.

Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage der Stadt vermitteln.

 

Der Jahresabschluss besteht aus

 

-der Bilanz zum 31.12

-der Ergebnisrechnung

-der Finanzrechnung

-den Teilrechnungen

-dem Anhang

-und dem Lagebericht.

 

Zusätzlich wurden dem Anhang gemäß § 44 GemHVO NRW ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel, ein Verbindlichkeitenspiegel, ein Rückstellungsspiegel und ein Rechnungsabgrenzungsspiegel beigefügt.

 

Der Jahresabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister nach § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

Der vorliegende Jahresabschluss 2014 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Gesamtergebnisrechnung:

 

Insgesamt weist die Ergebnisrechnung für 2014 einen Fehlbetrag in Höhe von 38,56 Mio. € aus.

Im Vergleich zum Fehlbedarf aus dem fortgeschriebenen Ansatz 2014 in Höhe von 51,77 Mio. € ergibt sich insgesamt eine Verbesserung von 13,21 Mio. €.

Im Haushaltsplan 2014 ging man von einem Fehlbedarf in Höhe von 39,02 Mio. € aus, so dass sich im Vergleich zur Ergebnisrechnung des Jahresabschlusses 2014 eine Verbesserung von 0,46 Mio. € ergibt.

 

Der vorgenannte Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2014 wird – vorbehaltlich der erforderlichen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Aachen – komplett durch die Allgemeine Rücklage gedeckt werden.

 

Folgende weitere Verfahrensweise ist vorgesehen:

 

Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss mit einem entsprechenden Beschlussvorschlag für den Stadtrat.

 

Feststellung des Jahresabschlusses durch Beschluss des Rates verbunden mit dem Beschluss über die Behandlung des Jahresfehlbetrages und die Entlastung des Oberbürgermeisters.

 

Anzeige des vom Rat festgestellten Jahresabschlusses bei der Bezirksregierung.

 

Öffentliche Bekanntmachung des Jahresabschlusses.

 

Bis zur Feststellung des Jahresabschlusses 2015 ist der Jahresabschluss zur Einsichtnahme verfügbar zu machen.

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...