Kenntnisnahme - FB 45/0186/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Skateanlage Kaiser-Friedrich-Park
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Unterbrochen
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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16.02.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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17.02.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Nachdem eine Reihe von Kindern gemäß § 24 Gemeindeordnung NW die Errichtung einer Skateanlage im Kaiser-Friedrich-Park beantragt hat, verweist das Bürgerforum „den Antrag zur weiteren zügigen Bearbeitung an die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und an den Kinder- und Jugendausschuss“.
Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist produktverantwortlich für die öffentlichen Spielplätze, zu denen auch Bolz- und Skateplätze gehören. Der Fachbereich Umwelt übernimmt die Planung und Ausführung dieser Spielanlagen für FB 45.
Der Wunsch der Kinder- und Jugendlichen nach einer Skateranlage in diesem Stadtgebiet wird von FB 45 sehr begrüßt. Eine Halfpipe (für 1,80 m bis 2,00 m) fehlt bislang im Stadtgebiet und stellt besonders durch die Innenstadtnähe eine hervorragende Ergänzung zum bestehenden Angebot dar.
Als Standort für eine Skateanlage im Bereich des Hangeweihers bietet sich aus Sicht des FB 45 das angrenzende Gelände des alten Klinikums im Bereich des heutigen Grillplatzes an. Entsprechend ist auch der Antrag der jungen Skater in der Sitzung des Bürgerforums formuliert worden.
Voraussetzung für die Planung einer Skateanlage ist zunächst die Standortanalyse, die neben der Bodenbeschaffenheit u. a. auch Lärm- und Baumschutzbelange berücksichtigt.
In der nachfolgenden Bürgerbeteiligung wird geklärt werden, welche Geräte gewünscht sind.
Aus diesen Faktoren lassen sich die voraussichtlichen Kosten ermitteln.
Bei der Errichtung der gewünschten Skateanlage handelt es sich um eine Neuanlage. Mittel dafür und für die Kosten der Unterhaltung sind nicht in der laufenden Haushaltsstelle „Beschaffung von Spielgeräten“ erfasst, sondern müssen in den Haushalt eingestellt werden.
Nach aktuellen Angaben des Fachbereichs Umwelt sind dort die zeitlichen Kapazitäten der vorhandenen Planer mit den bestehenden Planungen für die nächsten 3-4 Jahre gebunden und stehen in dieser Zeit nicht für neue Projekte im Bereich der öffentlichen Spielanlagen zur Verfügung.
Obwohl FB 45 die Neuanlage für Skater sehr begrüßt, ist aufgrund der o.g. fehlenden Planerkapazität mit einem Planungsbeginn in absehbarer Zeit nicht zu rechnen.
Die Verwaltung wird zu gegebener Zeit das Vorhaben erneut aufgreifen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht bezifferbar.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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42,7 kB
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2
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öffentlich
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812,8 kB
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