Entscheidungsvorlage - FB 61/0353/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Hasselholzer Weg, 2. BAOberflächenentwässerung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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17.02.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt den Umbau der Straßenentwässerung im Bereich
Hasselholzer Weg / Am Hasselholz gem. Plan Nr. 2015_025_LP 01 und 2015_025_LP 02,
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die Straßen Am Hasselholz, Hasselholzer Weg und Philippionsweg liegen am vorwiegend durch Land- und Forstwirtschaft geprägten westlichen Stadtrand von Aachen. Auf den an die Straßen und Wege angrenzenden landwirtschaftlichen Nutzflächen kommt es seit einigen Jahren vor allem als Folge der Häufung stärkerer Regenereignisse zu Erosionen. Dabei werden Oberboden, Sande, Lehm und feinkörniges Material abgeschwemmt und über die Pflasterrinne des Philippionsweges, der in weiten Abschnitten als Hohlweg verläuft, und über den Hasselholzer Weg dem Straßenseitengraben in der Straße Am Hasselholz zugeführt. Der Straßenseitengraben mündet gegenüber Gut Hasselholz, Am Hasselholz 8 / 8a in den Johannisbach, welcher in seinem weiteren Verlauf einen Teich auf dem Grundstück des Gut Blockhaus, Am Hasselholz 16 speist.
Der Teich muss regelmäßig entschlammt werden, damit er nicht verlandet und eutrophiert. Die Teichentschlammung wurde bisher durch die Stadt etwa alle drei bis vier Jahre durchgeführt. Hierdurch entstehen der Stadt regelmäßig Aufwendungen in Höhe von rd. 25.000 €. Zu dieser Teichentschlammung ist die Stadt verpflichtet, weil hier das Verursacherprinzip gilt. Gemäß § 53 LWG (Landeswassergesetz NRW) ist die Stadt als Kommune abwasserbeseitigungspflichtig. Bei dem im Philippionsweg und Am Hasselholz abfließenden Oberflächenwasser handelt es sich, weil es gesammelt und gefasst wird, nach dem Gesetz um Abwasser. Die Stadt ist verpflichtet, das Abwasser ordnungsgemäß zu beseitigen. In diesem Falle gelangen jedoch die absetzbaren Bestandteile im Abwasser in die Teichanlage auf einem Privatgrundstück.
In den vergangenen zehn Jahren kam es schon zu Überflutungen mit Sachschäden. Im übrigen führten die Überflutungen der als Reitplatz genutzten Freifläche regelmäßig zu einer Gewässerverunreinigung des Johannisbaches durch Eintrag von Tierfäkalien, so dass die Untere Wasserbehörde bereits mehrfach gefordert hat, eine entwässerungstechnische Lösung dieser Problematik zu erarbeiten und umzusetzen.
2014 wurde in einem 1. Bauabschnitt für den Bereich Philippionsweg / Am Hasselholz eine Lösung in Form eines Sandfanges, eines neuen leistungsfähigen Durchlasses und einem naturnahen Fließgerinne zum Johannisbach geschaffen. Für den Bereich Hasselholzer Weg / Am Hasselholz soll im 2. Bauabschnitt 2016 die folgende Lösung umgesetzt werden.
Planung
Der Planungsprozess wurde in enger Abstimmung mit den betroffenen Anliegern durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass die Eigentümer nicht bereit sind, das für den Sandfang notwendige Privatgrundstück zu verkaufen und auch kein Bauwerk auf ihrem Grundstück akzeptieren.
Favorisiert wurde eine stufenweise Lösung:
Stufe 1:
Im Hasselholzer Weg werden Querschwellen angelegt, die das gesamte Oberflächenwasser in eine Rinne am Fahrbahnrand leiten und ohne Sandfang über eine Furt durch die Straße Am Hasselholz zur Wiese führen. Dort soll unmittelbar hinter der Grenze auf einer flachen Geländezone ein Sedimentationsbereich ohne spezielles Bauwerk, aber mit einer Sohlbefestigung ausgebildet werden. Anschließend wird das Wasser in einer ins Gelände modellierten und natürlich wirkenden Rinne zum Johannisbach unterhalb des Anwesens Gut Blockhaus geleitet. Eine Teichentschlammung auf dem Privatgelände durch die Stadt Aachen ist nach diesem Umbau nicht mehr erforderlich.
Die Maßnahme wird so gebaut, in Betrieb genommen und mindestens ein Jahr lang beobachtet. Abschließend ist zu prüfen, ob und welche weiteren Schritte erforderlich sind.
Stufe 2:
Falls sich aus den Erfahrungen nach dem Bau der 1. Stufe ergibt, dass ein Sand- und Geröllfang in Form eines Bauwerkes unverzichtbar ist, sind für die möglichen Standorte konkretere Pläne zu erarbeiten. Sollte auf städtischer Fläche aus Platzgründen keine wirtschaftliche Lösung machbar sein, sind die beiden benachbarten Eigentümer für die Inanspruchnahme ihrer Parzellen gesprächsbereit.
Bauliche Umsetzung
Wichtige Bestandteile bei der Umsetzung der 1. Stufe sind die Entwässerungsrinne entlang des Hasselholzer Weges, die Querung der Fahrbahn Am Hasselholz und die Geländemodellierung in der unterhalb liegenden Wiese. Am Fahrbahnrand wurde für die Rinne ein Dreiecks-Profil und für die Querung ein sehr flaches Trapezprofil gewählt, beide Anlagen werden in Asphalt- und Betonbauweise ausgeführt. Sie sind auch von landwirtschaftlichen Fahrzeugen befahrbar. Die Gesamtmaßnahme und die Geländemodellierung sind mit dem betroffenen Eigentümer der Wiese abgestimmt und werden von ihm mit getragen.
Die Bauarbeiten sollen im Sommer 2016 durchgeführt werden.
Kosten und Finanzierung
Die geschätzten Umsetzungskosten der Maßnahme betragen 135.000 €. Mittel hierfür stehen - vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und der Genehmigung durch die Bezirksregierung - mit der Bezeichnung "Hasselholzer Weg, 2. BA" für investive Anteile beim PSP-Element 5-120102-000-02900-300-1 und für konsumtive Anteile inkl. evtl. Abschreibungen für Festwerte beim PSP-Element 4-120102-021-4 in jeweils ausreichender Höhe zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-000-02900-300-1
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016* | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 |
Auszahlungen | 144.000 | 144.000 | 0 | 0 | 135.000 | 135.000 |
Ergebnis | 144.000 | 144.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-021-4
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016* | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 |
| 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 6.000 | 6.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 7.500 | 7.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 13.500 | 13.500 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
*Stand: Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2016
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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