Entscheidungsvorlage - FB 61/0364/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan - Großkölnstraße / Minoritenstraße -Ratsantrag der Grüne-Fraktion vom 11.01.2016hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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17.02.2016
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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17.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere zur Stärkung der Wohnnutzung und der städtebaulichen Neuordnung des Plangebietes, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Großkölnstraße / Minoritenstraße - für den Planbereich zwischen Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, insbesondere zur Stärkung der Wohnnutzung und der städtebaulichen Neuordnung des Plangebietes, die Aufstellung des Bebauungsplanes - Großkölnstraße / Minoritenstraße - für den Planbereich zwischen Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Der Ratsantrag 136/17 der Grünen-Fraktion vom 11.01.2016 gilt hiermit als behandelt und erledigt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bebauungsplan - Großkölnstraße / Minoritenstraße - zwischen Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben im Stadtbezirk Aachen-Mitte
hier:Aufstellungsbeschluss
Die Fraktion der Grünen hat am 11.01.2016 den Antrag gestellt (s. Anlage 1), ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten, um im Bereich Großkölnstraße, Minoritenstraße und Seilgraben sowohl das innerstädtische Wohnen als auch die Fußgängerzone zu stärken.
Der untere Teil der Großkölnstraße ist Bestandteil der innerstädtischen Einkaufszone. Seit vielen Jahren sind jedoch Trading Down Effekte festzustellen. Das bedeutet, die Qualität der Einzelhandelsgeschäfte nimmt ab und Leerstände nehmen zu. Ein Grund hierfür ist auch, dass das Gebäude des ehemaligen Modehauses Pfeiffer seit über 10 Jahren leer steht. Es gab zwar genügend Angebote von Investoren und Projektentwicklern, aber trotz intensiver Bemühungen der Wirtschaftsförderung und Gesprächen mit dem Eigentümer ist es nicht gelungen, diese Immobilie einer neuen Nutzung zuzuführen.
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die Entwicklung und Sicherung kerngebietstypischer Nutzungen in den Erdgeschossen zu sichern, aber auch das Wohnen in diesem Bereich zu fördern. Durch eine Bestandsaufnahme ist zu klären, wie sich die geschossweise Aufteilung von Wohn- und Einzelhandelsflächen zurzeit darstellt. Oberhalb der Einzelhandelsnutzung könnte im Bebauungsplan eine Wohnnutzung verpflichtend festgesetzt werden. Die Festsetzung dieser Nutzungsmischung kann einen Entwicklungsimpuls bewirken und soll zu einer Belebung der innerstädtischen Fußgängerzone beitragen.
Im benachbarten Baublock befindet sich an der Minoritenstraße eine alte Turnhalle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Zustandes wenig attraktiv ist für den Vereins- und Schulsport. Es ist zu prüfen, ob diese Halle ersetzt werden kann und im Plangebiet ein geeigneter Standort für eine neue Turnhalle vorhanden ist. In diesem Zusammenhang ist auch die Unterbringung der Stellplätze für die geplanten Nutzungen und evtl. auch die Möglichkeiten für öffentliches Parken zu prüfen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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504,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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203,2 kB
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3
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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4
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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