Entscheidungsvorlage - B 03/0054/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt, die seitens der Verwaltung vorgestellten Projekte im Rahmen des Projektaufrufes des Landes Nordrhein Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ zur Förderung anzumelden.

 

Sollte sich im Verlauf bis zur Antragsabgabe zum 19.02.2016 noch Veränderungen ergeben, wird die Verwaltung ermächtigt, diese umzusetzen. In der nachfolgenden Ratssitzung sind diese zu beschließen. 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Das  Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein Westfalen hat am 14.12.2015 einen Projektaufruf zum Sonderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen gestartet. Der Förderantrag muss am 19.02.2016 der Bezirksregierung vorliegen.

Im Rahmen dieses Sonderprogramms stellt das Land NRW 72 Mio. € insgesamt für die Jahre 2016 – 2018 bereit. 

 

Förderfähige Maßnahmen

Gefördert werden können sowohl investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge wie auch investitionsbegleitende Maßnahmen.

Wünschenswert ist eine Kombination von investiven und investitions-begleitenden Maßnahmen. Im Rahmen der Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wurde von dort bekräftigt, dass es einen unmittelbaren Bezug zwischen Flüchtlingskonzept, Sozialentwicklungsplanung und der vorgesehenen Realisierung der Maßnahmen geben muss.

 

 

  1. Investive Maßnahmen in der Daseinsvorsorge

Förderfähig sind investive Ausgaben für Quartiersanlagen- und Einrichtungen. Dazu gehört insbesondere der Umbau von Wohn- und Nichtwohngebäuden für Zwecke

- der Bildung (z.B. Kindergärten, Kindertageseinrichtungen, Kinderkrippen, Schulen, Einrichtungen der Weiterbildung, Büchereien),

- der Freizeit (z.B. Jugend-, Familien- und Seniorentreffs, Sportstätten, insbesondere Turnhallen, Begegnungsstätten) und

- der Kultur (z.B. Musikschulen, Ausstellungsräume).

 

Die Gebäude müssen entweder in kommunaler Trägerschaft (Gemeinde, gemeindliche Ausgliederungen), in Trägerschaft freier Wohlfahrtsverbände oder in privater Trägerschaft (Vereine, Stiftungen) stehen. In den Fällen, in denen geeignete Bestandsgebäude nicht zur Verfügung stehen, kann auch ein Neubau gefördert werden.

 

  1. Investitionsbegleitende Maßnahmen

 

Förderfähig sind Ausgaben für die Quartiersbetreuung bzw. das Quartiersmanagement. Dazu gehören die Ausgaben für die zeitlich befristete Einstellung zusätzlichen Personals bzw. entsprechende Ausgaben für die Beauftragung externer Dienstleister in folgenden Bereichen:

- Installation eines Stadtteilmanagements, das mit Priorität die Koordination und den Aufbau selbsttragender Bürgerorganisationen begleiten soll,

- Einrichtung von Stadtteilbüros,

- Bildung von Stadtteilbeiräten,

- Ausstattung der Stadtteilbüros mit kleinen Verfügungsfonds und

- Organisation des Ehrenamtes/des bürgerschaftlichen Engagements in den Quartieren.

 

 

Der Antrag muss die Erklärung enthalten, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde, keine weitere öffentliche Förderung für die geplante Maßnahme besteht und die Maßnahme bis 31.12.2018 abgeschlossen ist.

 

Im Interesse der beschleunigten Umsetzung des Sonderprogramms verzichtet das Land auf die in städtebauförderrechtlich üblicherweise verlangte umfangreiche baufachliche Vorbereitung des Förderantrags.

Mit dem Antrag sind vorzulegen:

- eine Erläuterung, in welchem Umfang die Kommune von Flüchtlingszuwanderung betroffen ist (Kennziffer: Anteil der Flüchtlingszuwanderung im Vergleich zur Gesamteinwohnerzahl),

- eine Projektbeschreibung incl. Lageplan oder Lagebeschreibung (Adresse) des Projektstandortes,

- Erläuterung des städtebaulichen Bezugs, bei städtebaulichen Einzelvorhaben gesonderte Begründung.

 

 

Mit der Unterbringung wird in der Stadt Aachen ein vorrangiges Augenmerk auf die Integration der zugewiesenen Flüchtlinge gelegt. In diesem Zusammenhang werden zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Neben der Betreuung unter Einbeziehung von Ehrenamtlern (in Aachen ca. 2000) werden auch umfangreiche Maßnahmen zur zügigen Integration ins Auge gefasst. In diesem Zusammenhang sind unter den Aspekten der Förderfähigkeit insbesondere vorgesehen:

 

  1. Einsatz von QuartiersmanagerInnen mit Stadtteilbüros, sozialpädagogische Begleitung von außerschulischen Lernorten durch investitionsbegleitenden Personalkosten für die tagesstrukturierende Gruppe für junge Flüchtlinge mit sozialpädagogischer Beratung und Begleitung und Übergangsmanagement Schule/Ausbildung.

 

  1. Schaffung von Räumlichkeiten für soziale Kontakte, Fort- und Weiterbildungen sowie Informationsveranstaltungen

 

  1. Schaffung von Unterrichts- und Sozialräumen sowie Freizeitangeboten insbesondere für Kinder und Jugendliche

 

Die Stadt beabsichtigt, sich mit folgenden Projekten an dem Projektaufruf zu beteiligen:

 



Zu I.

 

Die Stadt Aachen setzt im Rahmen ihrer Sozialentwicklungsplanung das Prinzip um, in den Aachener Stadtquartieren Quartiersmanagements einzurichten, die als Kümmerer im jeweiligen Quartier und Bindeglied zwischen Bürgern, Stadtteilkonferenzen, Verwaltung und Politik Netzwerkarbeit leisten.

 

Angesichts der mittlerweile über 4.000 zugewanderten Personen in Aachen stellt sich die Herausforderung, konzeptionell speziell für den Bereich Flüchtlinge eine Einbindung in dieses System zu erreichen.

 

Es ist deshalb angedacht, insbesondere in den Quartieren, in denen eine größere Anzahl Flüchtlinge untergebracht sind und/oder das Umfeld problematisch erscheint, Quartiersmanager einzusetzen mit der Sonderaufgabe, die Integration der zugewiesenen Flüchtlinge zu beschleunigen. Dabei gilt insbesondere der Augenmerk der Einbindung der Bevölkerung sowie aller Institutionen vor Ort.

 

Geplant ist der Einsatz von Quartiersmanagern in  den Stadtteilen:

 

  1. Burtscheid

 

Hier entstehen zwei Einrichtungen für ca. 550 Menschen an zwei nahe liegenden Standorten in einem Quartier, das geprägt ist durch eine nach Sozialentwicklungsplan eher ältere, angestammte Bevölkerung. Auf den Bezug zu II. wird ausdrücklich hingewiesen (Leo-Löwenstein-Kaserne und Sportplatz Adenauerallee).

 

  1. Eilendorf

 

Dies ist ein Stadtteil, der noch nahezu ländliche Strukturen aufweise. Dort sind mehrere Flüchtlingseinrichtungen angesiedelt, die zurzeit noch Akzeptanz finden. Weitere Einrichtungen sind in erheblichem Umfang geplant.

Ein entsprechender politischer Antrag der Bezirksvertretung zur Einrichtung einer bezirklichen Betreuung wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung bereits gefasst.

 

  1. Kronenberg

 

Es handelt sich um einen typischen Siedlungsbezirk der 60iger Jahre mit einem hohen Anteil an Bewohnern mit niedrigem Einkommen. Auch in diesem Quartier ist eine größere Einrichtung geplant. Die Akzeptanz in der Bevölkerung und die Zusammenarbeit werden den Erfolg von Integrationsbemühungen maßgeblich beeinflussen.

 

  1. Aachen-Mitte – Depot Talstraße

 

Hier sind die meisten Flüchtlinge untergebracht, weil eher preiswerter Wohnraum zur Verfügung steht. Hier müssen Strukturen geschaffen werden, die eine Einbindung der Flüchtlinge in das Alltagsleben befördern könnten.

Im Stadtteilzentrum DEPOT soll über ein Projektmanagement die mit den unterschiedlichen Nutzern bereits zum Teil schon stattfindenden aber auch insbesondere für die Zukunft geplanten Projekte initiiert, koordiniert und verstetigt werden. Projektziele sind dabei neben der Stärkung des Quartiersbezuges des Hauses die Integration von minderjährigen Flüchtlingen, von Jugendlichen der Offenen Tür Talstraße und der Jugendberufshilfe und Migrant/-innen aus den Migrantenselbsthilfeorganisationen. Dabei steht die Einbindung der Nutzer des Hauses, der Bewohner/-innen des Viertels und ehrenamtlich Tätigen besonders im Fokus. Vor dem Hintergrund, dass im Rahmen der Städtebauförderung Aachen-Nord das Depot einen zentralen Baustein darstellt und auch erhebliche Fördermittel bereits hier einfließen, ist hier jedoch besonders darauf zu achten, dass der Tatbestand der Doppelförderung nicht erfüllt wird, da dies auf jeden Fall förderschädlich wäre.

 

  1. Aachen-Richterich

 

Dies ist ein Quartier mit einer eher älteren und tendenziell finanziell abgesicherten Bevölkerung. Eine größere Einrichtung wird in Kürze eröffnet. Mit Hilfe eines Quartiersmanagements kann u.a. eine Einbindung in das dort rege Vereinsleben verbessert werden.

 

Diese Ansätze sind nur skizzenhaft dargestellt und werden im Förderantrag näher ausgeführt.

 

Zu II.

 

An zwei Standorten

  1. Leo-Löwenstein-Kaserne
  2. ehemaliger Sportplatz Adenauerallee

stehen nicht mehr genutzte Gebäude zur Schaffung von Gemeinschaftsräumen zur Verfügung. Es bedarf einer umfänglichen Sanierung, um die Gebäude nutzen zu können. Da in unmittelbarer Nähe in erheblichem Umfang modulare Wohneinheiten errichtet werden, besteht dringender Bedarf für Begegnung, Schulung, Sport und Freizeitangebote. Ziel ist, hier das vorgesehene sozialpädagogische vorgesehene Quartiersmanagement eng anzubinden.

 

Zusätzlich ist in diesem Kontext steht das Objekt

- Tempelhofer Straße 6-8.

Das ehemalige Bürogebäude wurde von Stadt zur Unterbringung von Flüchtlingen erworben. Hier ist die Schaffung von Begegnungsräumen ist vorgesehen.


 

Zu III.

 

Bei der Herrichtung von Verwaltungs- und Bürogebäuden für Flüchtlinge, die teilweise auch in Gewerbegebieten liegen, sind zur Schaffung geeigneter Einrichtungen zum Spielen für Kinder und auch Heranwachsende weitergehende Maßnahmen erforderlich.

Dabei ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass diese integrativen Charakter zur Quartiersbevölkerung aufweisen.

 

Es ist beabsichtigt, an folgenden Stellen Außenspielanlagen zu schaffen:

1. Innenhof Roermonder Straße 212,

2. Innenhof Turpinstraße 38,

3. Umfeld Tempelhofer Straße 6-8,

4. Debeystraße 176 (Wiese).

In allen Einrichtungen stehen Räumlichkeiten für soziale Begegnung, Spiel, Sport und Freizeit grundsätzlich zur Verfügung. Allerdings fehlen die Mittel für die Ausstattung. Dabei ist ein besonderes Augenmerk darauf zu richten, dass diese Außenspielanlagen integrativen Charakter zur im Quartier lebenden Bevölkerung haben.

 

Beabsichtigt ist weiterhin, folgende Objekte insbesondere mit Computertechnik zur Verbesserung der Bildungsstruktur auszustatten:

1. Leo-Löwenstein-Kaserne,

2. ehemaliger Sportplatz Adenauerallee,

3. Tempelhofer Straße 6-8.

 

Aus dem Fachbereich Kinder Jugend Schule  kommen folgende Vorschläge:

 

 - KGS Passstraße:

Umwidmung der ehemaligen Hausmeisterwohnung zur Bereitstellung von Gruppenräumen zur Einrichtung einer Förderklasse und für die Außendifferenzierung der Flüchtlingskinder.

 

- KGS Michaelsbergstraße:

Neubau eines multifunktionalen Raumes (Aula) mit zwei Gruppenräumen (Außendifferenzierung) im Kontext mit der Unterrichtung von Flüchtlingskindern und interkulturellen Gemeinschaftsveranstaltungen der Schule

 

- außerschulischen Lernort im Schulgebäude Aretzstraße:
Bereitstellung von zwei größere (Unterrichts-)Räumen, Gruppenräumen, einem multifunktionalem Raum, Verwaltungsbereich. Geplant ist, dass die sozial-pädagogische Begleitung durch den Jugendhilfeträger Maia im Tann erfolgen wird.

 

Fazit:

Es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Kommunen in NRW für dieses Programm Projektanträge einreichen werden.

Gleichwohl empfiehlt die Verwaltung, alle hier vorgestellten Projekte zur Förderung anzumelden.

 

Für die investiven Maßnahmen ermittelt derzeit das Gebäudemanagement die für den Förderantrag erforderlichen Kostenschätzungen nach Kostenkennwerten. Der Fachbereich Personal- und Organisation wird die Kosten nach KGST-Werten für die erforderlichen Personalkosten beisteuern.

 

Haushalterische Betrachtung

 

Von den 72 Mio € zur Verfügung stehenden Mittel entfallen 80 % auf den investiven sowie 20 % auf die investitionsbegleitenden konsumtiven Maßnahmen.

 

Die Förderung erfolgt durch Zuweisung/Zuschuss im Wege der Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsregelung. Es wird ein Zuschlag von 10 Prozentpunkten zum Fördersatz 2016 (vgl. Festsetzung IT.NRW vom 16.09.2015) gewährt.

Dies bedeutet im Regelfall, dass rd. 80 % der entstehenden Kosten durch Zuschussmittel gedeckt werden. Der ca. 20 %-tige Eigenanteil ist bei entsprechendem Bewilligungsbescheid durch notwendige Umschichtungen im Haushalt vorzunehmen. Eine Berücksichtigung dieser Maßnahmen im Rahmen der aktuellen Phase der Aufstellung des Haushaltes konnte nicht erfolgen, da die Verwaltung zur Zeit die jeweiligen Kosten noch ermittelt. 

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