Kenntnisnahme - FB 61/0375/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs aufgrund der baulichen Gegebenheiten nicht umsetzbar ist. Sie unterstützt den Vorschlag der Verwaltung, die Anwohner aufzufordern, wechselseitig zu parken, um so selber die Fahrgeschwindigkeiten im Beulardsteiner Feld zu beeinflussen. Der Bürgerantrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ein Anwohner der Straße Beulardsteiner Feld hat sich an die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg gewandt und um Prüfung gebeten, ob in der Straße ein verkehrsberuhigter Bereich eingerichtet werden kann.

Die Straße liegt innerhalb einer Tempo 30-Zone und stellt eine Sackgasse dar. Für Kraftfahrzeuge besteht nur die Möglichkeit über das Tittardsfeld einzufahren. In Richtung Am Beulardstein existiert eine fußläufige Anbindung. Ebenso besteht eine fußläufige Verbindung in Richtung Landgraben über die Autobahn, die auch durch Radfahrer genutzt werden darf. Der Ausbau erfolgte seinerzeit klassisch nach dem Trennprinzip mit Gehwegen auf beiden Seiten der Fahrbahn. Die Bebauung besteht vorwiegend aus Ein- bzw. Zweifamilienhäusern. Daher wird die Straße vorwiegend von ortskundigen  Anwohnern befahren, so dass das Verkehrsaufkommen als äußerst gering zu bezeichnen ist.

 

Der Anwohner regt an, einen verkehrsberuhigten Bereich auszuschildern, da die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h  aufgrund der Vielzahl der Kinder, die in der Straße wohnen, zu hoch sei. Gleichzeitig gibt der Anwohner an, dass in einem neuen Wohngebiet mit ähnlicher Anordnung der gesamte Bereich sicherlich als verkehrsberuhigter Bereich deklariert würde.

 

Tatsächlich ist das Verkehrsaufkommen in der Straße so gering, dass eine Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich vertretbar wäre. Die Straßenverkehrsordnung knüpft aber an die Ausweisung von verkehrsberuhigten Bereichen auch bauliche bzw. gestalterische Voraussetzungen. So muss die Straße durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln, dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. In der Regel wird dies durch einen niveaugleichen Ausbau erreicht.

Das Beulardsteiner Feld unterscheidet sich nicht von den umliegenden Straßen. Der gesamte Bereich der Tempo 30-Zone ist seinerzeit im bereits beschriebenen Trennprinzip mit Gehwegen und Fahrbahnen ausgebaut worden. Der Verkehrsteilnehmer erhält an keiner Stelle im Beulardsteiner Feld einen baulichen oder gestalterischen Hinweis darauf, dass sich die Verkehrssituation von der der umliegenden Straßen unterscheidet. Die rechtssichere Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich wäre daher nur statthaft, wenn die Straße umfangreich baulich umgestaltet würde. Für diesen Umbau stehen jedoch finanziell keine Mittel zur Verfügung.

 

Darüber hinaus liegen weder der Verwaltung noch der Polizei Hinweise vor, die darauf hindeuten, dass es innerhalb des Beulardsteiner Felds zu verkehrlichen Konflikten gekommen ist, die einen Umbau nötig erscheinen lassen. Da auch in den letzten drei Jahren in der gesamten Straße kein Unfall durch die Polizei aufgenommen wurde und keine gravierenden Mängel im Verkehrsraum vorliegen, ist eine bauliche Umgestaltung wirtschaftlich nicht vertretbar.

In weiten Bereichen der Stadt haben sich Tempo 30-Zonen als wirksamer Schutz für die Anwohner etabliert. Aus den vorgenannten Gründen und vor dem Hintergrund, dass die Straße hauptsächlich von ortskundigen Verkehrsteilnehmern befahren wird, sind Verkehrsberuhigungsmaßnahmen nicht erforderlich.

 

Obwohl keine Anzeichen für überhöhte Fahrgeschwindigkeiten vorliegen und auch der Antragsteller nicht moniert, dass die erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten würde, können die Anwohner selber mit relativ einfachen Mitteln legal Einfluss auf die Fahrgeschwindigkeiten nehmen und diese weiter senken.

Bei verschiedenen Terminen vor Ort ist aufgefallen, dass fast alle Fahrzeuge bei der Einfahrt vom Tittardsfeld im vorderen Abschnitt des Beulardsteiner Felds auf Seiten der geraden Hausnummern abgestellt wurden. Die Anwohner haben die Möglichkeit unter Beachtung einer ausreichenden Durchfahrtsbreite für Fahrzeuge der Müllentsorgung und der rettungstechnischen Erschließung abwechselnd auf beiden Seiten zu parken. Ein- und Ausfahrende Fahrzeuge würden so gezwungen, den parkenden Fahrzeugen auszuweichen, wodurch erfahrungsgemäß die Fahrgeschwindigkeiten sinken. Im Begegnungsfall müssten die Fahrzeugführer gegenseitig aufeinander Rücksicht nehmen und ggf. in Lücken warten, wodurch der Effekt nochmals verstärkt würde.

 

Die Verwaltung schlägt den Anwohnern daher vor, in der Straße wechselseitig zu parken, um so den gewünschten Effekt der Geschwindigkeitsreduzierung selber herbeizuführen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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