Kenntnisnahme - FB 61/0376/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Umleitung von Autoverkehren zum DreiländereckAntrag Die Linke in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 20.10.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
|
Kenntnisnahme
|
|
|
09.03.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach Hinweisschilder aufgrund der geringen Fehlfahrten nicht erforderlich sind. Die vorhandene Sperrbeschilderung des Dreiländerwegs hinter der Einmündung Geusenweg wird, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt 2016 und der Genehmigung durch die Bezirksvertretung, durch eine Sackgassenbeschilderung (Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer) und dem Hinweis „keine Wendemöglichkeit“ ergänzt. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktion Die Linke beantragt an der Ecke Burgstraße / Schmiedgasse und im Gemmenicher Weg auf Höhe der Eisenbahnbrücke Hinweisschilder aufzustellen, dass die KFZ-Zufahrt zum Dreiländerpunkt nur über Vaals (NL) und Gemmenich (B) möglich ist.
Begründet wird die Beschilderung unter dem Hinweis, dass vor allem ortsunkundige Verkehrsteilnehmer immer wieder versuchen würden, über den Dreiländerweg zum Dreiländerpunkt zu gelangen und dadurch Anwohner und Spaziergänger unnötig behindert würden.
Kommend vom Kronenberg darf der Gemmenicher Weg von allen Verkehrsteilnehmern befahren werden. Sperrungen für einzelne Verkehrsarten / Verkehrsteilnehmer existieren nicht. Allerdings sind abzweigende Wege, wie z.B. der Geusenweg oder der Steppenbergweg für den KFZ-Verkehr mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs gesperrt.
Auch aus Richtung Burgstraße existiert lediglich eine Sperrung für Kraftfahrzeuge mit einem tatsächlichen Gewicht von mehr als 3,5 t, mit Ausnahme des landwirtschaftlichen Verkehrs. Der Dreiländerweg selbst ist in Fahrtrichtung Dreiländerpunkt hinter der Einmündung Geusenweg für den KFZ-Verkehr mit Ausnahme des Anliegerverkehrs gesperrt. Hinter der Abzweigung zu den Häusern Dreiländerweg 127, 135 wird die Weiterfahrt durch eine Schranke unterbunden.
Die Beschilderung „Anlieger frei“ stellt sicher, dass die dortigen Anwohner und Besucher ihre Häuser legal erreichen können. Auch Erholungssuchende dürfen die Strecken bis zum Dreiländerweg befahren, um an geeigneten Stellen zu parken, um von dort in den Wald zu gelangen.
Aufgrund der Örtlichkeit erscheint es nicht realistisch, dass die vorgenannten Wegebeziehungen durch Ortsunkundige befahren werden. Eine Wegweisung für den KFZ-Verkehr zum Dreiländerpunkt über diese Wegebeziehung, an der sich ortsunkundige orientieren könnten, existiert nicht. Die Ortsunkundigen müssten also die Hauptverkehrsstraße (Vaalser Straße) gezielt verlassen, um z.B. über Kronenberg, Gemmenicher Weg oder Alte Vaalser Straße, Schmiedgasse und Burgstraße zum Dreiländerweg zu gelangen.
Hier läge vielmehr die Vermutung nahe, dass Verkehrsteilnehmer durch Navigationsgeräte über diese Strecken zum Dreiländerpunkt geführt werden könnten. Ein Versuch mit einem handelsüblichen Navigationsgerät hat aber ergeben, dass sowohl bei Auswahl „schnellste Strecke“, als auch bei Auswahl „kürzeste Strecke“, keine Route über den Dreiländerweg berechnet wird.
Auch ein weiterer Versuch mit einem Onlineroutenplaner am PC führt den Verkehrsteilnehmer über die Vaalser Straße und Vaals zum Dreiländerpunkt.
Vor diesem Hintergrund erscheint es als sehr viel wahrscheinlicher, dass die Strecken von Ortskundigen befahren werden, die ein berechtigtes Interesse haben, diese Streckenführung zu wählen, weil ihr Ziel innerhalb der genannten Straßen und Wege liegt.
Die beantragten Hinweisschilder sind daher aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.
Die ebenfalls beantragte Beschilderung „keine Wendemöglichkeit“ ist eine Zusatzbeschilderung der Sackgassenbeschilderung. Diese Beschilderung kann gemeinsam mit der Beschilderung „Sackgasse“ im Dreiländerweg hinter der Einmündung zum Geusenweg zur vorhandenen Sperrbeschilderung ergänzt werden. Erst hinter dieser Abzweigung stellt der Dreiländerweg eine Sackgasse für den Individualverkehr dar. Da es sich nur um eine Sackgasse für den KFZ-Verkehr handelt, ist hier die Durchlässigkeit für Fußgänger und Radfahrer anzuzeigen. Die Verwaltung wird die Beschilderung (Für Radverkehr und Fußgänger durchlässige Sackgasse mit Zusatz keine Wendemöglichkeit) nach Beschlussfassung anorden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2016* | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff.* | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 174.000 | 174.000 | 372.000 | 372.000 | 1.000 | 1.000 |
Ergebnis | 174.000 | 174.000 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
| ||||
PSP-Element 4-120102-947-2 | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016* | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff.* | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 87.500 | 87.500 | 288.800 | 288.800 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 107.500 | 107.500 | 348.800 | 348.800 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
*Stand: Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2016
Die Verwaltung schätzt die Kosten für die Beschaffung und Montage der Beschilderung auf 500 €. Mittel hierfür stehen beim PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 "Kleinmaßnahmen im Straßenraum" zur Verfügung. Mittel für die in gleicher Höhe von 500 € erforderlichen Abschreibungen stehen zur Verfügung beim PSP-Element 4-120102-947-2.
Die Bereitstellung der Mittel erfolgt vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zum Haushalt und der Genehmigung durch die Bezirksregierung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
460 kB
|