Kenntnisnahme - FB 52/0034/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) - Überörtliche Prüfung Schulen und Sport der Stadt Aachen im Jahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Kenntnisnahme
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10.03.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
In der Zeit von 2012 bis 2014 wurde die Stadt Aachen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) überörtlich geprüft. Der abschließende Prüfbericht wurde durch den Hauptausschuss der Stadt in seiner Sitzung am 23.09.2015 an die entsprechenden Fachausschüsse verwiesen.
Der Prüfbericht für die Stadt Aachen ist in Gänze zu finden auf der Internetseite der gpaNRW unter folgenden Hyperlink :
http://gpanrw.de/media/1442479248_stadt_aachen_gesamtbericht_2014_internet.pdf
Maßgeblich für die Betrachtungen und Wertung der Ergebnisse ist die im Fließtext erwähnte Tatsache, dass für die gpaNRW zahlenmäßig lediglich die Schulen in städtischer Trägerschaft eine Rolle spielen.
Über diese hinaus existieren auf Aachener Stadtgebiet aber 22 weitere Schulen in unterschiedlicher Trägerschaft (privat, kirchlich und städteregional), denen entsprechend 2.1 der Überlassungs- und Benutzungsordnung für die Sportstätten der Stadt Aachen ebenfalls Sportstätten zur sportlichen Nutzung zur Verfügung gestellt werden.
Zu den einzelnen durch die gpaNRW den Sport getroffenen Feststellungen bzw. ausgesprochenen Empfehlungen wird wie folgt Stellung genommen:
Der Fachbereich Sport teilt grundsätzlich die Einschätzung der Angemessenheit des aktuellen Angebots an Schulturnhallen. Aufgrund der Versorgung der Schulen in nichtstädtischer Trägerschaft sind die Ressourcen in der Innenstadt bzw. im Bezirk Aachen-Mitte jedoch knapper als das Zahlenwerk darstellt.
Darüber hinaus sind - wie im Bericht erwähnt - weiter steigende Bedarfe durch die anwachsenden Ganztagsschulangebote zu erwarten.
Gemäß dem aktuell gültigen gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (in der Anlage beigefügt) sind dem Schulsport anders als in der Betrachtung der gpaNRW neben dem obligatorischen Unterricht im Fach Sport, dem Förderunterricht und dem Wahlpflichtunterricht Sport auch der außerunterrichtliche Schulsport zuzurechnen. Hierzu gehören neben dem angeleiteten Pausensport, den Schulsportgemeinschaften, den Sportarbeitsgemeinschaften und –projekten, den Schulsportwettkämpfen und Schulsportfesten, den Schulfahrten mit sportlichem Schwerpunkt auch ausdrücklich freie Bewegungsangebote an Vor- und Nachmittagen und die außerunterrichtlichen Bewegungs- , Spiel- und Sportangebote einer Ganztagsschule.
Diese in den Belegungsplänen - soweit wie möglich -differenziert darzustellen, ist Bestreben der Fachverwaltung, auch um die Bedarfe und Entwicklungen überprüfbar zu machen.
Die Empfehlung hinsichtlich der Bündelung der Kompetenzen und Zuständigkeiten für die Vergabe von Sportstätten und die Homogenisierung der Datensätze ist für den Fachbereich Sport nachvollziehbar. Die Struktur der Stadt Aachen mit den gewünschten bezirklichen Kompetenzen spricht aber dagegen.
Auf die Anschaffung weiterer Lizenzen für das im Fachbereich Sport genutzte Programm zur Vergabe der Sportstätten ProSPORT wurde auf Bitte der Bezirke aus Kostengründen verzichtet. Die ersatzweise geschaffene Datenbasis über Excellisten ist gut geeignet, sich schnell einen Überblick über die Belegungen zu verschaffen, nicht geeignet jedoch, gemeinsame Auswertungen nach speziellen Gesichtspunkten zu fahren.
Die inhomogene Auslastung bei Betrachtung auf Ebene der politischen Bezirke wird gesehen. Tatsächliche Überhänge gibt es unter Berücksichtigung der Ganztagsangebote und der Schulen in fremder Trägerschaft aber kaum und diese dann oft in Hallen in Randlage. Hier gilt es aber auch zu berücksichtigen, dass Aachen eine Stadt auf großer Fläche ist und die Anreise zum Schulsport nur bis zu einer gewissen Fahrtzeit noch sinnhaft ist.
Die Anregung, die Versorgung der Schulen mit Turn- und Sporthallen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung mit in den Blick zu nehmen, erscheint sinnvoll und wird seitens des Fachbereichs Sport im für die Schulentwicklungsplanung zuständigen Fachbereich Kinder, Jugend und Schule angeregt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,5 MB
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