Entscheidungsvorlage - FB 61/0393/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haarenhier: Teilaufhebungs- und Offenlagebeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/200
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Anhörung/Empfehlung
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16.03.2016
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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17.03.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren zur Kenntnis.
Sie stellt fest, das aus bezirklicher Sicht auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und empfiehlt dem Planungsausschuss, für den Bebauungsplan Nr.16 der ehem. Gemeinde Haaren die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren zur Kenntnis.
Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und beschließt für den Bebauungsplan Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren die Einleitung des Teilaufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Erläuterungen
Erläuterungen:
In dem zur Teilaufhebung vorgesehenen Teilbereich zwischen Laachgasse, Germanusstraße, Alt-Haarener-Straße und dem Haarbach setzt der Bebauungsplan Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren unter anderem ein Sondergebiet, eine Fläche für Stellplätze, ein Kerngebiet sowie eine Verkehrsfläche fest. Die Festsetzungen sollten die Voraussetzungen für die Umnutzung einer stillgelegten Tuchfabrik in einen Supermarkt und für die Errichtung einer Anliegerstraße zur Erschließung eines kleinen Wohngebiets schaffen. Die gemischt genutzte Bebauung an der Nordseite der Alt-Haarener Straße wurde als Kerngebiet festgesetzt.
Durch den Abbruch des Supermarkts, die Aufstellung des Bebauungsplans 750S – Ortskern Haaren, Teil Süd – im Jahr 1993 und die anschließende Errichtung von Wohnhäusern wurden die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 in diesem Bereich funktionslos und können nicht mehr umgesetzt werden. Sie wurden durch die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 750S ersetzt, der hier eine gänzlich andere Zielsetzung hat (Allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet). Auch das festgesetzte Kerngebiet an der Nordseite der Alt-Haarener Straße soll und kann nicht mehr umgesetzt werden. Kerngebietstypische Nutzungen haben sich hier kaum entwickelt. Vielmehr ist neben einzelnen gewerblichen Nutzungen das Wohnen dominierend.
Da zwischenzeitlich die vom Bebauungsplan Nr. 750S vorgesehene Bebauung realisiert wurde, soll dieser Plan in diesem Bereich aufgehoben werden und die Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB erfolgen. Um dies zu erreichen, ist es notwendig, den darunter liegenden Bebauungsplan Nr. 16 in demselben Teilbereich ebenfalls aufzuheben. Andernfalls würden die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 16 formal wieder „aufleben“, was aber aus den genannten Gründen nicht sinnvoll wäre.
Nach der Teilaufhebung des Bebauungsplans sind Vorhaben im Geltungsbereichen nach § 34 BauGB zu beurteilen, sofern der Bebauungsplan Nr. 750S – Ortskern Haaren, Teil Süd – parallel in diesem Teilbereich ebenfalls aufgehoben wird.
Da sich die Teilaufhebung nicht auf die Zulässigkeit von Bauvorhaben im betroffenen Bereich auswirkt, kann von einer frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Durch die Teilaufhebung dieses Bebauungsplans entstehen der Stadt Aachen keine Kosten.
Die Verwaltung empfiehlt, für den Bebauungsplan Nr. 16 der ehemaligen Gemeinde Haaren den Teilaufhebungs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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7
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(wie Dokument)
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450,8 kB
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8
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(wie Dokument)
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811,9 kB
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