Entscheidungsvorlage - FB 61/0395/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, keinen „Elternparkplatz“ in der Laurentiusstraße anzulegen.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Anlass

Die Fraktionen von CDU und SPD in der Bezirksvertretung Laurensberg haben am 22.05.2015 die Behandlung des Themas „Elternparkplatz Laurentiusstraße“ beantragt. Sie bitten die Verwaltung zu prüfen, ob die Einführung sogenannter „Elternparkplätze“ im Bereich  Laurentiusstraße 34 bis zum Seniorenheim umsetzbar ist. Hier wird an einen werktäglichen Zeitraum von 7:30 Uhr bis 9:00 Uhr gedacht, in dem die Parkplätze nur durch Eltern und auch nur zum „Halten“ genutzt werden dürfen.

Die Laurentiusstraße, im Bereich der Einmündung Pannhauser Straße bis zur Grundschule, wird morgendlich zusätzlich zum Anwohnerverkehr durch Eltern genutzt, die ihre Kinder in die Schule sowie in den Kindergarten bringen. Im Antrag wird ausgeführt, dass teilweise verbotswidrig gehalten und geparkt wird, sodass der in diesem Bereich fahrende Busverkehr deutlich beeinträchtigt wird oder sogar zum Stillstand kommt, da Fahrzeuge den Bereich nicht mehr passieren können.

 

Das Thema wurde bereits mit ausführlichen Hinweisen der Verwaltung in die Beratung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg am 4.11.2015 eingebracht. Die Verwaltung wurde aufgefordert, unter Beteiligung des Kindergartens St. Laurentius die Thematik neu zu bearbeiten.

 

Prüfung

Über die Positionierung der Grundschule wurde in der Vorgängervorlage berichtet. Im Nachgang zur Beratung vom 4.11.2015 wurde mit der Leiterin der Kita Laurentius und dem Verkehrssicherheitsberater der Polizei gesprochen. Die Leiterin der Kita berichtet, dass alle Eltern ausdrücklich informiert wurden, beim Bringen und Holen ihrer Kinder, nicht auf den Fußwegen zu parken.

 

Seit 2009 werden vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen an Schulen Elternhaltestellen eingerichtet. Bei diesen Elternhaltestellen handelt es sich um ein zeitlich begrenztes eingeschränktes Halteverbot mit einem zusätzlichen Hinweisschild „Elternhaltestelle“. Es handelt sich hierbei verkehrsrechtlich um keinen Haltebereich sondern um eine Liefer- und Ladezone. Dies bedeutet, dass man dort nur anhalten darf. Die Kinder verlassen/besteigen das Fahrzeug und der Halteplatz wird geräumt. Diese Bereiche können verkehrsrechtlich nicht nur für Eltern reserviert werden. Jeder kann dort Liefer- und Ladetätigkeiten ausüben.

 

Beim Transport von Kindergartenkindern kann nicht in der beschriebenen Weise verfahren werden. Die Eltern begleiten ihre Kinder in den Kindergarten und verweilen dort einige Minuten. Es handelt sich nicht um einen Halte- sondern um einen Parkvorgang, für den eine Elternhaltestelle nicht geeignet ist.

 

Empfehlung

Aus inhaltlichen Gründen ist die Einrichtung einer Elternhaltestelle nicht zu empfehlen. Aus diesen Gründen gibt es ebenfalls ablehnende Stellungnahmen der Grundschule und der Polizei (Anlage 1)

Die vorhandene Baustelle wird bis Anfang März geräumt sein, sodass in dem Bereich Pannhauser Str. / Karl-Friedrich Straße wieder geparkt und von dort der Kindergarten zu Fuß erreicht werden kann.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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