Kenntnisnahme - FB 01/0132/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Arbeit des Gleichstellungsbüros umfasst zu einem großen Teil interne Aufgaben, die über das Landesgleichstellungsgesetz vorgegeben werden.

 

Dies sind unter anderen:

Beteiligung an allen Stellenbesetzungsverfahren, Umsetzungen, Kündigungen, Stundenerhöhungen-, reduzierungen

Teilnahme an Auswahlverfahren

Vorschläge und Abstimmung von Fortbildungen

Mitarbeit in Arbeitskreisen:

Ganzheitliches Personalmanagement, Arbeitsgruppe Auswahlverfahren, Telearbeit, Gesundheit und Arbeit, familienfreundliche Stadtverwaltung, Leistungsorientierte Bezahlung etc.

Beratungen zu Bewerbungs- und Auswahlverfahren, Höhergruppierungen, Elternzeit, Teilzeit, Wiedereinstieg, sexuelle Belästigung

Beteiligung an Umstrukturierungsprozessen

Beteiligung beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement

 

Zur externen Arbeit nach Gemeindeordnung NW sind die Aktivitäten 2015 und die Planung 2016 beigefügt.

 

Bei allen externen Aktivitäten werden wir vom Presseamt unterstützt.

 

 

Darüber hinaus gehende Erläuterungen können in der Hauptausschuss Sitzung gerne mündlich erfolgen.

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Anlagen

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