Empfehlungsvorlage (inaktiv) - E 18/0048/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Gebührentarif zum XII.Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung der Stadt Aachen vom 01.01.2013hier: Redaktionelle Änderung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
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Anhörung/Empfehlung
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08.03.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die redaktionelle Änderung der Gebührenposition 6.12 des Gebührentarifs zum XII. Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die redaktionelle Änderung der Gebührenposition 6.12 des Gebührentarifs zum XII. Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf dem Friedhof Richterich besteht eine Urnengemeinschaftsgrabanlage, die als solche nicht angenommen wird. Es werden jedoch an dieser Stelle von einigen Bürgern gepflegte Urnenwahlgräber angefragt.
Um die Urnengemeinschaftsgrabanlage nun in ein Themenfeld mit Urnenwahlgräbern umändern zu können fehlt jedoch eine geeignete Gebührenposition zur Abrechnung der Pflege.
Da der dort gepflanzte Bodendecker pflegeleicht ist, reicht der Betrag der Gebührenposition 6.12 aus.
Lediglich der Positionstext ist zu ändern:
Position 6.12 alt:
Übernahme der Pflege eines Urnengrabes nach Rückgabe des Nutzungsrechtes,
bis zum Ablauf der Ruhefrist je Jahr: 40,00 Euro
Position 6.12 neu:
Übernahme der Pflege eines Urnengrabes auch nach Rückgabe des Nutzungsrechtes,
bis zum Ablauf der Ruhefrist je Jahr: 40,00 Euro