Kenntnisnahme - FB 11/0117/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Fusion der bisherigen Fachbereiche "Wohnen" (FB 64) und "Soziales und Integration" (FB 50) zu einem neuen Fachbereich "Wohnen, Soziales und Integration" ( FB 56)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Beteiligt:
- Dezernat VI; Fachbereich Soziales und Integration; Fachbereich Wohnen
- Verfasst von:
- Frau Winkler
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Personal- und Verwaltungsausschuss
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Kenntnisnahme
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17.03.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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06.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt, die durch den Oberbürgermeister beabsichtigte vollständige Fusion der beiden bisherigen Fachbereiche „Soziales und Integration“ (FB 50) und „Wohnen“ (FB 64) zu einem Fachbereich „Wohnen, Soziales und Integration“ (FB 56) auf der Grundlage der entwickelten Struktur sowie den beigefügten Erläuterungen zur Kenntnis zu nehmen.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt die projektbezogene (temporäre) Einrichtung einer Stabstelle „Flüchtlingswesen“, die bei der Fachbereichsleitung FB 56 angesiedelt wird. Die Aufgabeninhalte sowie die Personalausstattung ergeben sich aus den aktuellen Handlungsbedarfen zur Bewältigung der Flüchtlingssituation.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ in der Abteilung „Planung“ (FB 56/200), auszuweisen nach EG 12 TVöD.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses nimmt der Rat der Stadt Aachen die durch den Oberbürgermeister beabsichtigte vollständige Fusion der beiden bisherigen Fachbereiche „Soziales und Integration“ (FB 50) und „Wohnen“ (FB 64) zu einem Fachbereich „Wohnen, Soziales und Integration“ (FB 56) auf der Grundlage der entwickelten Struktur sowie den beigefügten Erläuterungen zur Kenntnis.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2017 die projektbezogene (temporäre) Einrichtung einer Stabstelle „Flüchtlingswesen“, die bei der Fachbereichsleitung FB 56 angesiedelt wird.
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen im Rahmen des Stellenplans 2017 die Einrichtung einer Stelle „Arbeitsmarktintegration“ in der Abteilung „Planung“ (FB 56/200), auszuweisen nach EG 12 TVöD.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Allgemein:
Auf Basis der in der Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschuss am 21.01.2016 vorgelegten Grobstruktur des zukünftigen Fachbereiches „Wohnen und Soziales“ (FB 56), zukünftig bezeichnet als Fachbereich „Wohnen, Soziales und Integration“ hat der Personal- und Verwaltungsausschuss die Verwaltung aufgefordert, unter Mitwirkung des Dezernates VI und der Fachbereiche 50 und 64 die zukünftige Organisation des FB 56 abschließend festzulegen und vorzustellen. Hierbei sind Vernetzungen und zu erwartende Synergien aufzuzeigen.
In der Arbeitsgruppe „Fusion FB 50/FB 64“ wurde sich einvernehmlich darauf verständigt, die neue Bezeichnung des fusionierten Fachbereichs um den Begriff „Integration“ zu ergänzen. Hierdurch wird sowohl nach innen als auch nach außen präsentiert, dass die wirksame Integration im Fokus des Verwaltungshandelns steht.
Der Entwicklungsprozess wurde mitarbeiterorientiert nach der o.a. Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses wieder aufgegriffen. Auf dieser Basis fasste der Verwaltungsvorstand den Beschluss zur Organisation des zukünftigen Fachbereiches „Wohnen, Soziales und Integration“. Dieser behält überwiegend die bisherigen Strukturen des FB 50 und des FB 64 bei, um auch die Vorteile der bewährten Organisationsbereiche zu erhalten. Gleichwohl ist es im Rahmen der auf Abteilungsleitungsebene erfolgten Mitarbeiterbeteiligung mit der erarbeiteten Struktur gelungen, die Bereiche so zusammenzuführen, dass sowohl dem politischen Wunsch der Stärkung des Themenfeldes „Wohnen“ Rechnung getragen wird als auch die Stärkung sozialer, insbesondere arbeitsmarktintegrativer Themen erwartet werden kann.
Kürzlich vorgenommene organisatorische Änderungen, hier die Bildung des Teams „Hilfen nach dem AsylbLG“, gehen in dieser Struktur in den neuen Fachbereich über (FB 56/340).
Weitere organisatorische Änderungen sind in der bisherigen Abteilung „Übergangsheime“ (FB 50/300) vorzunehmen, da diese bedingt durch das Ankommen der Flüchtlinge einen immensen Personalzuwachs erfahren hat bzw. wird. Wie bereits in der letzten Vorlage für die Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschuss vorgetragen, wird diese organisatorische Neustrukturierung unabhängig von dem Fachbereichsbildungsprozess (FB 56) verfolgt.
Wohnen:
Unter Hinweis auf das Handlungskonzept „Aachen-Strategie-Wohnen“ aus dem Jahre 2010, entwickelt auf der Basis des Gutachtens aus 2009 und der Fortschreibung in 2014, ist u.a. als Ziel definiert, die Attraktivität der Stadt Aachen als Wohnort zu steigern und hierdurch Abwanderungen zu verhindern. Dabei steht die Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum genauso im Vordergrund wie die Erhöhung der Eigentumsquote. Die Quartiersentwicklung, nicht nur im projektbezogenen Rahmen, hat sich als wichtiger Indikator für die weitere gesamtstädtische Entwicklung des Wohnortes Aachen herauskristallisiert. Auf die kleinräumige, stadtteil- bzw. quartiersbezogene Betrachtung wird wiederum im ersten Sozialentwicklungsplan 2009 verwiesen (Fortschreibung 2015). Die Entwicklung sowohl der wohnungsbaulichen, wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der Stadt ist daher ein gesamtstädtisches Thema, welches nicht nur den mit Planungshoheit ausgestatteten Fachbereichen vorbehalten bleibt, sondern ein engverknüpftes Miteinander aller involvierten Fachbereiche benötigt.
Mit der Zusammenlegung der Fachbereiche FB 64 „Wohnen“ und FB 50 „Soziales und Integration“ sowie der Verortung der Aufgabe „Aachen-Strategie-Wohnen“ von bisher FB 23 „Immobilienmanagement“ in den neuen fusionierten Fachbereich wird dem Erfordernis des eng vernetzten gemeinsamen Handelns Rechnung getragen, da alle Daten bzgl. des Wohnungsmarktes und der Bedarfslagen unter Berücksichtigung sozialer Aspekte aus diesem neuen Fachbereich kommen und in die gesamtstädtische Planung eingebunden werden müssen. Als Hauptakteur und Impulsgeber in der strategischen Aufstellung der Stadt Aachen mit dem Ziel eines tragfähigen bedarfsdeckenden Wohnraumangebotes wird der neue Fachbereich federführend handeln. Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Abteilung „Planung“ (FB 56/200) geschaffen, in der alle strategischen Aufgaben gebündelt werden. Die Abteilung, in den Rollen der Wohnbaukoordination und Sozialentwicklungsplanung, befasst sich mit der Sammlung und Analyse aller wohnungs(bau)- und sozialrelevanten Fakten. Sie entwickelt hieraus in Zusammenarbeit mit allen Handelnden innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung, ggf. grenzüberschreitend im Rahmen eines „Strategiezirkels“ tragfähige, zukunftsorientierte Konzepte zur Optimierung der Wohnraumsituation unter Berücksichtigung bedarfsorientierter sozialer, lebensräumlicher Aspekte. Schwerpunkt wird dabei eine Optimierung koordinierender Prozesse sein unter Einbindung insbesondere der Fachbereiche 23, 61 und 63, aber auch externer Akteure wie die „gewoge“, „AltbauPlus“ u.a. Neben der strategischen Positionierung bilden weitere Schwerpunkte z.B.
- die Akquise potentieller Investoren und Projektentwickler für den sozialen Wohnungsbau,
- der Austausch mit externen Bedarfsträgern (z.B. RWTH) und
- die enge Zusammenarbeit mit der „gewoge“ in Bezug auf das Portfoliomanagement stadteigenen Wohnungseigentums.
Für die Akquise potentieller Investoren und Projektentwickler wird es neben der Anwendung der vorhandenen Quoten- bzw. Baulandbeschlüsse Aufgabe sein, den Rechtsraum der Wohnbauförderung zu beobachten und hieraus Konzepte für den operativen Bereich zur Optimierung wohnrechtlicher Beratungsleistungen zu erstellen.
Durch die Zusammenführung von „Aachen-Strategie-Wohnen“ (zuvor bei FB 23), der Wohnungsmarktbeobachtung, des Wohnbau-Monitorings und anderer überwiegend strategischer Teilbereiche des FB 64 sowie der Sozialplanung des FB 50 mit den Erfahrungswerten aus den Stadtteilkonferenzen und dem Quartiersmanagement wird der neuen Abteilung „Planung“ dem Thema „Wohnen“ als strategischem Thema in der Stadt Aachen ein besonderer Stellenwert eingeräumt.
Soziales:
Ein weiteres Handlungsfeld und gleichermaßen Stärkungsfaktor für Soziales stellt das Thema „Arbeitsmarktintegration“ für den Personenkreis der Flüchtlinge sowie der Langzeitarbeitslosen dar. Unter Beachtung bestehender Schnittstellen zu vorhandenen externen Akteuren in diesem Bereich wie dem Jobcenter der StädteRegion Aachen und der Bundesagentur für Arbeit bedarf es einer verbesserten Einflussnahme der Stadt Aachen auf arbeitsmarktpolitische Entwicklungen auf kommunaler Ebene. Die strategische Aufstellung des Themas „Arbeitsmarktintegration“ erfolgt klienten- und standortbezogen in Ergänzung zu den arbeitsmarktbezogenen Tätigkeiten des Fachbereiches Wirtschaftsförderung und Europäische Angelegenheiten (FB 02). Ziel ist die Optimierung des Zugangs arbeitsmarktferner Personen unter Ausschöpfung vorhandener, aber auch Entwicklung neuer Maßnahmen. Synergien ergeben sich auf Seiten des Klientels in Form einer individuell abgestimmten Förderung vorhandener persönlicher Ressourcen, die zu einer schnelleren Integration und Akzeptanz führen sollen. Auf Seiten der Stadt Aachen als Wirtschaftsstandort ergeben sich primär Synergien durch das Erkennen und die Platzierung der aktuellen Bedarfe und der ineinander greifenden Umsetzung mit dem Ziel, den kommunalen Arbeitsmarkt für die Zukunft tragfähig zu gestalten, um letztendlich auch die Transferleistungen absenken zu können.
Für diese Aufgabe wird eine weitere Stelle erforderlich, die kostenneutral besetzt wird.
Besondere Situation Flüchtlinge:
Die anhaltende besondere Flüchtlingssituation bedingt bereits seit annähernd zwei Jahren eine fachbereichsübergreifende Auseinandersetzung mit dem Thema „Flüchtlingsbetreuung“. Hierunter fallen nicht nur die reine Unterbringung oder leistungsrechtliche Betreuung schutzsuchender Personen, sondern insbesondere die Akquise und Anmietung von Unterkünften, die mietvertraglichen Ausgestaltungen, die Herrichtung der Objekte, die Einhaltung vergaberechtlicher Bestimmungen und vieles mehr.
Diese Problemstellungen binden derzeit in hohem Maße sowohl die Fachbereichsleitung als auch die Abteilungsleitungen FB 50 neben den ständigen Aufgaben. Es ist daher seit längerem zu diskutieren, inwieweit diese mit der Flüchtlingssituation einhergehenden Aufgabenzuwächse, unabhängig vom Fusionsprojekt, in die jetzige Struktur des FB 50 eingebunden werden müssen.
Es gibt hierbei Themenfelder, die unmittelbar aus der Zuständigkeit von „Soziales und Integration“ erwachsen und solche, die originär in anderen Fachbereichen oder im E 26 verortet sind (Steuerung der Arbeitsgruppe Flüchtlinge, Ehrenamt, Integrationsplanung, Öffentlichkeitsarbeit, Projektakquise, Objektmanagement u.a.).
Eine verbesserte Koordination und Bündelung aller betreffenden Themenfelder im Rahmen der Flüchtlingsbetreuung, die nicht bereits in den Aufgabenbereich anderer Abteilungsleitungen fallen und insofern zusätzlich zu leisten sind, soll durch die Installation einer temporären Stabstelle „Flüchtlingswesen (FB 56/001)“ (Arbeitstitel) erreicht werden, die bei der Fachbereichsleitung FB 56 angesiedelt wird. Hierdurch wird eine verantwortliche Einheit geschaffen, die alle Themen im Rahmen einer Netzwerkpflege koordiniert, initiiert und erforderliche Maßnahmen ergreift. Wichtig ist zudem, dass die Funktion des Stabes nicht nur die koordinierende Rolle wahrnimmt, sondern unterstützend in der zukünftigen strategischen Aufstellung der Stadt Aachen im Bereich der Flüchtlingsbetreuung wirkt.
Insgesamt folgt diese Aufstellung dem Ziel, dass die Zusammenarbeit der bereichsübergreifend Beteiligten arbeitsteilig, unterstützend und wirkungsvoll miteinander verzahnt wird.
Dem FB 50 ist im Rahmen der Betreuung der Flüchtlinge in Landeseinrichtungen befristet Personal zugewiesen worden. Im Dialog mit FB 11 und den Beteiligungen ist über den weiteren Bedarf des dauerhaften Verbleibs noch zu entscheiden. Dabei werden auch die v.g. Themenfelder der besonderen Flüchtlingssituation in Inhalt und Umfang zu definieren sein. Ferner sind auch die Interessenlagen der personalentsendenden Bereiche zu berücksichtigen. Perspektivisch wird erwartet, dass auf unterschiedlich intensive Phasen in der Flüchtlingsbetreuung reagiert werden muss, so dass keine konkrete, dauerhafte Personalausstattung des Stabes festgeschrieben werden kann und soll.
Einrichtung von Stellen und Personalkosten:
Unter „finanzielle Auswirkungen“ angedeutet, können keine Aussagen zu evtl. Einsparungen aufgrund synergetischer Effekte der Zusammenlegung der Fachbereiche bei den Personalkosten getroffen werden. Die gewünschten Synergieeffekte sind in der Gewinnung qualitativer Vorteile aus der vernetzten Stärkung der Bereiche Wohnen, Soziales und Integration zu sehen. Quantitative Effekte durch die Fusion können aufgrund der überwiegenden Zusammenführung von Organisationsbereichen ohne mögliche Freisetzung von Personal derzeit nicht aufgezeigt werden.
Die organisatorische Struktur des neuen FB 56 sieht die Neugestaltung der Abteilung „Planung“ vor mit der Funktion einer Abteilungsleitung, die es in dieser Form derzeit nicht gibt. Das Aufgabenprofil dieser Stelle erfordert zur verwaltungsmäßigen Umsetzung der zuvor beschriebenen Zielstellung und zur Vermeidung eines Bruches der kontinuierlichen Aufgabenwahrnehmung, bisher durch FB 64 in Person der Fachbereichsleitung, die Qualifikation des höheren Dienstes (A 13 h.D.) mit Mastergrad oder gleichwertigem Abschluss. Dieser Abteilung ist auch die Sozialplanung mit wissenschaftlicher Profession zugeordnet. Kompensiert wird diese Abteilungsleitungsstelle durch die freiwerdende Fachbereichsleitung FB 64. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass im Unterbau der neuen Abteilung FB 56/200 weitere Stellenbedarfe entstehen. Diese bedürfen zu gegebener Zeit nach Besetzung der Fachbereichsleitung der üblichen Beantragung der Fachverwaltung und der bedarfskritischen Auseinandersetzung in der Verwaltung mit nachgehender politischer Behandlung.
Auch die Stabstelle „Flüchtlingswesen“ ist in dieser Form neu. Wegen des temporären Ansatzes und der noch offenen aufgabenmäßigen und personellen Ausstattung ist eine Berücksichtigung im Stellenplan zurzeit nicht vorgesehen. Sofern sich aus der Fusion im Umsetzungsprozess Freisetzungen von Stellenkapazitäten ergeben, werden diese selbstverständlich durch die Verwaltung zur Einsparung gebracht.
In der Anlage 1 ist die organisatorische Struktur des neuen Fachbereichs „Wohnen, Soziales und Integration“ mit der Organisationsziffer FB 56 beigefügt. Die weitere Feinstrukturierung (u.a. Geschäftsverteilung im Detail) erfolgt federführend durch die neue Fachbereichsleitung in Zusammenarbeit mit FB 11 und den Beteiligten in der Projektarbeit entsprechend des beschriebenen strategischen Ansatzes.
Mit Vorlage für den Personal- und Verwaltungsausschuss am 21.01.2016 wurde dargelegt, dass die Fusion beider Fachbereiche nach den städtischen Regularien zur Besetzung von Leitungsfunktionen bewirkt, die Fachbereichsleitung im Wege einer verwaltungsinternen und externen Ausschreibung mit anschließendem Assessmentcenter-Verfahren auszuwählen. Nach Behandlung der Vorlage der Verwaltung im Personal- und Verwaltungsausschuss und dem Rat der Stadt soll die Ausschreibung der Funktion unmittelbar erfolgen. Die Stelle wurde analytisch mit dem Ergebnis: A 16 ÜBesG bewertet. Die interne und externe Ausschreibung ist gemäß des Beschlusses des Personal- und Verwaltungsausschusses vom 21.01.2016 als Anlage 2 und Anlage 3 zur Kenntnisnahme beigefügt. Nach der Ratsinformation erfolgt die Veröffentlichung.
Mit Dienstaufnahme der neuen Fachbereichsleitung wird die Fachbereichsbildung mit begleitenden Maßnahmen der Organisations- und Personalentwicklung des FB 11 unterstützt.
Der Personalrat der allgemeinen Verwaltung wurde in seiner Sitzung am 24.02.2016 gem. § 65 LPVG prozessbegleitend informiert. Das Gleichstellungsbüro und die Schwerbehindertenbeauftragte wurden gleichermaßen einbezogen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz
| Fortgeschriebener Ansatz | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Personalaufwand | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Abschreibungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Ergebnis | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0,00 € | 0,00 € |
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Die finanziellen Auswirkungen sind derzeit nicht bezifferbar, da mögliche Einsparungen übersteigenden Bedarfslagen, insbesondere durch das Ankommen von Flüchtlingen in Aachen, gegenüber stehen. | |||||
Die Besetzung der Sachbearbeitung „Arbeitsmarktintegration“ erfolgt kostenneutral, da die Personalkosten im Personalkostenverbund für eine bereits beschäftigte Mitarbeiterin ganzjährig eingeplant sind.
Für die exponierte Abteilungsleitung FB 56/200 „Planung“ wird die Fachbereichsleitungsstelle FB 64 genutzt, insofern ist hier keine weitere Stelleneinrichtung notwendig.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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243,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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4
|
(wie Dokument)
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63,2 kB
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5
|
(wie Dokument)
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239,2 kB
|
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6
|
(wie Dokument)
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205,4 kB
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7
|
(wie Dokument)
|
9,9 kB
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8
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(wie Dokument)
|
363,5 kB
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