Entscheidungsvorlage - FB 61/0284/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbachhier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/0101 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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06.04.2016
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11.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 sowie den Durchführungsvertrag zur Kenntnis.
Er beschließt nach Abwägung der privaten und der öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden können, zurückzuweisen.
Er beschließt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 – Vaalser Straße/ Evangelische Kirche – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg zwischen Vaalser Straße, Westfriedhof und Dorbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/0110/WP17 – Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden
FB61/0248/WP17 – Ergebnis der öffentlichen Auslegung
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Anlass für die Planung ist die von der evangelischen Kirche beabsichtigte Realisierung eines Kirchenneubaus mit Gemeindezentrum für den gemeinsamen Gemeindebezirk Aachen-West auf dem Grundstück südlich der Vaalser Straße zwischen Dorbach und westlicher Wohnbebauung.
Der Planungsausschuss der Stadt hat die Verwaltung hierzu in seiner Sitzung am 05.12.2013 beauftragt, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB mit Durchführung einer Umweltprüfung und Erstellung eines Umweltberichtes zu erarbeiten und den Flächennutzungsplan 1980 entsprechend zu ändern. Außerdem hat er beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Aachen- Laurensberg hat sich in ihrer Sitzung am 12.02.2014 dem Beschluss des Planungsausschusses aus bezirklicher Sicht angeschlossen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 17.03.2014 bis 28.03.2014 stattgefunden.
In dieser Zeit wurde die Planung öffentlich ausgestellt und war ebenfalls im Internet einsehbar, zudem hatten die Bürger die Möglichkeit, sich schriftlich zur Planung zu äußern. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit fand außerdem am 19.03.2014 ein Anhörungstermin für die Bürger statt.
Parallel wurden 43 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Planungsausschuss hat sich am 26.02.2015 mit dem Ergebnis dieser Beteiligung befasst und dem Rat der Stadt empfohlen, die Stellungsnahmen von Öffentlichkeit und Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Zudem fasste der Ausschuss den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan sowie den Offenlagebeschluss für Bebauungsplan und Flächennutzungsplanänderung.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hatte am 21.02.2015 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes sowie der Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes wurde parallel für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 und die Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 20.04. bis 22.05.2015 durchgeführt.
Gleichzeitig wurden 44 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung beschäftigte sich der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 19.11.2015 und fasste mehrheitlich den folgenden Beschluss:
„Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 (2) BauGB zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 - Vaalser Straße / Evangelische Kirche - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Des Weiteren empfiehlt der Planungsausschuss dem Rat, die Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.“
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat am 04.11.2015 beraten und aus bezirklicher Sicht eine gleichlautende Empfehlung an den Rat ausgesprochen.
Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan sowie der Änderungsbeschluss zum Flächennutzungsplan waren bereits für die Ratssitzung am 10.12.2015 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt lagen jedoch noch nicht alle Voraussetzungen zum Abschluss des Durchführungsvertrags vor, so dass der Rat der Stadt in dieser Sitzung lediglich die Änderung Nr. 130 des Flächennutzungsplanes beschließen konnte.
Die Verwaltung empfiehlt nunmehr, auch den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 962 zu fassen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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