Kenntnisnahme - FB 20/0061/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die beigefügte Übersicht der Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis zu nehmen.

 

Der Rat der Stadt beschließt die Ermächtigungsübertragungen über 150.000 Euro zur Kenntnis zu nehmen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß Ziffer 2 der Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen im Rahmen des Jahresabschlusses vom 11.12.2014 sind dem Rat der Stadt die Ermächtigungsübertragungen oberhalb der im § 8 der Haushaltssatzung festgesetzten Wertgrenze (150.000 Euro) in seiner nächsten Sitzung vorzulegen.

 

Bei den Ermächtigungsübertragungen handelt es sich um Ermächtigungen, die der Rat der Stadt in Vorjahren (Haushaltsansätze) im Rahmen der Haushaltsplanung festgesetzt und beschlossen hat.

 

Als Anlage ist eine Übersicht der seit der letzten Sitzung vorgelegten Auflistung mit Stand vom 23.02.2016 bis zum 29.03.2016 zusätzlich verfügten Ermächtigungsübertragungen zur Kenntnisnahme beigefügt.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Die im Haushaltsplan festgesetzten Haushaltsansätze für das Haushaltsjahr 2016 werden gemäß § 22 Gemeindehaushaltsverordnung NRW um den jeweiligen Betrag der Ermächtigungsübertragungen erhöht.

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Anlagen

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