Entscheidungsvorlage - FB 45/0214/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Vorbehaltlich der Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses beschließt der Rat der Stadt

 

  1. den Beschluss vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) dahingehend zu ergänzen, dass die Fördermittel neben dem Ausbau von U3 Betreuungsplätzen auch der Schaffung von ü3 Plätzen dienen, um auf den bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu reagieren.
  2. den mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) beschlossenen Anteil der Fördermittel für die U3 Betreuung in Höhe von 3.600.000 € für den Kita Neubau am Standort Im Kollenbruch (Aachen Brand) zu verwenden.

 

 

Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen zu beschließen

 

  1. den Beschluss vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) dahingehend zu ergänzen, dass die Fördermittel neben dem Ausbau von U3 Betreuungsplätzen auch der Schaffung von ü3 Plätzen dienen, um auf den bestehenden Bedarf an Betreuungsplätzen zu reagieren.
  2. den mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) beschlossenen Anteil der Fördermittel für die U3 Betreuung in Höhe von 3.600.000 € für den Kita Neubau am Standort Im Kollenbruch (Aachen Brand) zu verwenden.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

  1. Ausgangslage

 

Mit Vorlage vom 01.12.2015 (B03/0050/WP17) hat der Finanzausschuss beschlossen, dass die im Rahmen dieser Vorlage genannten Projekte 1-3 bei der Bezirksregierung zur Förderung angemeldet werden.

 

Eines der Projekte war die Bereitstellung von 3.600.000 € für die U3 Betreuung.

Hierbei sollen in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jeweils 1.200.000 € aus den Fördermitteln zur Verfügung gestellt werden.

 

In der Vorlage wird darauf verwiesen, dass die konkreten Projekte dem Rat der Stadt gesondert zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

  1. Stellungnahme/Prüfung geeigneter Projekte

 

Durch die Verwaltung wurden geeignete Projekte für die Verwendung des Anteils der Fördermittel geprüft.

Im Ergebnis wird befürwortet, dass die für den Kita Bereich gewährten Fördermittel in Höhe von 3.600.000 € vollständig für eine Maßnahme verwendet werden.

Begründet wird dies damit, dass in diesem Fall kein Risiko einer Doppelförderung mit möglichen weiteren Förderprogrammen besteht. Dies wäre gegeben, wenn mehrere Maßnahmen anteilig über die Mittel des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes finanziert werden würden und anteilig über andere Förderprogramme.

Auch würde bei der Verteilung auf mehrere Maßnahmen ein weitaus höherer Verwaltungs- und Koordinierungsaufwand für die Durchführung und Begleitung der Projekte anfallen.

 

Bei der Auswahl eines passenden Projekts wurden folgende Kriterien zugrunde gelegt

  • ausreichendes Finanzvolumen, um den Anteil der Fördermittel vollständig in Anspruch zu nehmen
  • Realisierung bis Ende 2018 möglich (Förderzeitraum)
  • Standort mit Ausbaubedarfen/ geringe Versorgungsquote im Sozialraum

 

Aufgrund des hohen Finanzvolumens ist die Verwendung der Mittel für einen Kita Neubau passend.

 

Um in einem Kita Neubau eine Gruppenstruktur vorhalten zu können, die es ermöglicht, dass alle Kinder von Beginn ihrer Kita Zeit bis zum Schuleintritt in der Kita verbleiben können, ist neben der Schaffung von U3 Plätzen auch eine entsprechende Anzahl an ü3 Plätze zu schaffen.

 

Der Beschluss zur Verwendung der Mittel für die U3 Betreuung ist daher entsprechend zu erweitern.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Anteil der Fördermittel in Höhe von 3.600.000 € für den Neubau einer Kita am Standort Im Kollenbruch in Aachen Brand zu verwenden.

 

Der Standort liegt im Sozialraum 12, Aachen-Brand, in dem ein hoher Bedarf an Betreuungsplätzen sowohl im U3 als auch im ü3 Bereich zu verzeichnen ist.

Für das Kita-Jahr 2016/2017 weist der Sozialraum folgende Versorgungsquoten auf:

U3: 34,43 %

ü3: 81,65 %

 

Nach Abstimmung mit dem Gebäudemanagement ist eine Realisierung bis Ende 2018 möglich.

Mit dem Neubau könnte auf die bestehenden Bedarfe an weiteren Betreuungsplätzen in Brand reagiert werden.

 

Des Weiteren empfiehlt die Verwaltung, die Verwendung der Fördermittel neben der Schaffung von U3 Betreuungsplätzen auch auf die Schaffung von ü3 Betreuungsplätzen auszuweiten.

Wie unter Punkt 2 erläutert, ist ein Kita Neubau immer mit der Schaffung von U3 und ü3 Plätzen verbunden.

Gleichzeitig besteht im Sozialraum Brand in beiden Bereichen ein hoher Bedarf, so dass es auch vor diesem Hintergrund sinnvoll erscheint entsprechende Betreuungsplätze zu schaffen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7        Sachkonto 68100000 1)

 

PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7        Sachkonto 78150000 2)

 

PSP-Element: 5-060101-900-00100-991-7        Sachkonto 78650000 3)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1) 1.200.000

1.200.000

2.400.000

2.400.000

0

0

Auszahlungen

2) 1.200.000

3)      133.000

1.200.000

133.000

2.400.000

266.000

2.400.000

266.000

0

0

Ergebnis

133.000

133.000

266.000

266.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...