Kenntnisnahme - FB 45/0220/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung hat die beigefügten dezidierten Anlagen zu der Fallzahlen- und Kostenentwicklung erstellt.

 

1. Ausgabenentwicklung

 

Nach Abschluss der Werteaufhellung beläuft sich die Gesamtsumme für den Aufwand in 2015 auf rd.

56,19 Mio. Euro. Bei einer Vormerkungssumme von insgesamt 59 Mio. Euro ergibt sich für 2015 eine Realisierungsquote von 95,2 %.

 

1.1 "Klassische" Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfe

 

Im  "klassischen" HzE-Bereich wurden rd. 34,96 Mio. Euro verausgabt. Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2014 ergibt sich somit eine Steigerung der Ausgaben um 1,48 Mio. Euro.

 

1.2 Unbegleitete minderjährige Ausländer

 

Für den Bereich der UMA ergibt sich eine Gesamtsumme für den Aufwand von rund 21,23 Mio. Euro.
 

Hier zeigt sich eine Steigerung um 9,4 Mio. Euro. 2014 lag die Summe des Aufwands noch bei 11,83 Mio. Euro.

 

Die Höhe der Ausgaben ist sowohl mit der enormen Fallzahlensteigerung zu erklären sowie der sukzessiven Entwicklung angepasster Hilfsangebote für UMFs geschuldet.

 

1.3 Ertragsseite

 

Einschließlich der Kostenerstattung anderer Hilfeträger, den Kostenbeiträgen und der Leistungen von Sozialleistungsträgern ergibt sich für 2015 eine Gesamtsumme in Höhe von 20,6 Mio. Euro (Stand der Konten am 06.04.2016 für 2015).

 

  • "Klassischer" HzE-Bereich:               4,0 Mio. Euro
  • UMA-Bereich:              16,6 Mio. Euro

 

Somit ergibt sich ein Gesamtzuschussbedarf für die Hilfen zur Erziehung in Höhe von 35,6 Mio. Euro. Hier ist eine Steigerung zum Vorjahr von 4,1 Mio. Euro zu verzeichnen.             


2. Fallzahlenentwicklung und Nachlauf der Liquidationen

 

2.1 Hilfen zur Erziehung - Gesamt

 

Im Berichtszeitraum 2015 wurden insgesamt 4.262 Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durch alle Sozialraumteams eingerichtet und begleitet.

 

Im Vergleich hierzu:

 

2014: 3.631 HzE

2013: 3.270 HzE

2012: 2.992 HzE

 

Es kam zu 1.824 absoluten Zugängen und 1.564 absoluten Abgängen.

 

Im Vergleich hierzu:

 

2014: 1.459 absolute Zugänge und 1.192 absolute Abgänge

2013: 1.344 absolute Zugänge und 1.099 absolute Abgänge

2012: 1.100 absolute Zugänge und 1.066 absolute Abgänge

 

Zum 31.12.2015 wurden 2.698 Hilfen betreut.

 

Im Vergleich hierzu:

 

2014: 2.439 HzE

2013: 2.171 HzE

2012: 1.926 HzE

 

2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Ausländer

 

Vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, welches zum 01.11.2015 in Kraft trat, werden die Zahlen der unbegleiteten Minderjährigen zweigeteilt dargestellt. Bis zum 31.10.2015 werden die Fallzahlen "UMF" dargestellt (s. Anlage 3). Ab dem 01.11.2015 bis zum 31.12.2015 werden die Fallzahlen "UMA" ausgewiesen (s. Anlage 4).

 

Im Zeitraum 01.01.2015 bis 31.10.2015 wurden insgesamt 1.078 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - UMF - betreut.

 

Im Vergleich hierzu:

 

2014: 778 UMF in 12 Monaten

2013: 520 UMF in 12 Monaten

2012: keine dezidierten Angaben vorhanden

 

Es kam in den 10 Monaten zu 665 absoluten Zugängen und zu 508 absoluten Abgängen.

 

Im Vergleich hierzu:

 

2014: 560 absolute Zugänge und 365 absolute Abgänge in 12 Monaten

2013: keine dezidierten Angaben vorhanden

2012: keine dezidierten Angaben vorhanden

 

Im November und Dezember 2015 kam es zu 127 Hilfen für UMA, wobei zum Stand 31.12.2015 insgesamt 62 UMA in der Betreuung der Stadt Aachen waren. Es gab 127 absolute Zugänge und 65 absolute Abgänge.

 

Bis einschließlich Dezember 2015 kam es nur schleppend zu den im neuen UMA-Gesetz vorgesehenen Verteilungsbescheiden durch die Landesverteilstelle des LJA Köln. Dies bedeutete eine erhebliche Belastung für den FB 45 bedingt durch eine begrenzte Anzahl zur Verfügung stehender Plätze für die vorläufige Unterbringung der in Aachen gemäß § 42 a SGB VIII in Obhut genommenen UMA.

 

3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung

 

Ausgehend von o. g. Fallzahlenentwicklung ist ein deutlicher Anstieg der Hilfen zur Erziehung zu verzeichnen. Zum einen ist die enorme Fallzahlensteigerung im Bereich der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und Ausländer hervorzuheben. Zum anderen werden auch in den anderen Hilfearten leichte Anstiege deutlich. Bedingt durch die zunehmende Inanspruchnahme der Sozialraumteams I bis V durch andere Institutionen, die in Aachen verortete Flüchtlingsfamilien begleiten, ist auch hier eine Steigerung zu verzeichnen. Deutlich wird, dass vermehrt professionelle Unterstützung im Bereich Sicherstellung Kindeswohl in Anspruch genommen wird. Hier bleibt die Entwicklung in den nächsten Monaten weiter abzuwarten.

 

Im gesamten Berichtszeitraum wurden ambulante, teilstationäre und stationäre Jugendhilfeangebote entsprechend der erheblich gestiegenen Fallzahlen und den tatsächlich in Aachen verorteten jungen Menschen auf- und ausgebaut. Trotz des Anspruchs Hilfen zur Erziehung im Rahmen von Hotelunterbringungen deutlich zu reduzieren, gelang dies bis zum 31.12.2015 nicht. Zum Stichtag lebten rd. 90 junge Menschen in Hotels mit tagesstrukturierenden Maßnahmen.

 

Ansonsten verweist FB 45 auf den 3. Quartalsbericht der in der Sitzung am 03.11.2015 im Kinder- und Jugendausschuss vorgelegt wurde.


4. Konsequenzen für die Jugendhilfe

 

Bedingt durch das Inkrafttreten des o. g. UMA-Gesetzes geht FB 45 davon aus, dass sich die HzE-Fälle in 2016 deutlich minimieren. Die Stadt gehört zu den sechs abgebenden Jugendamtskommunen innerhalb NRWs, dass heißt nach der Inobhutnahme unbegleiteter minderjähriger Ausländer gemäß § 42 a SGB VIII erfolgt durch die Landesverteilstelle des LJA Köln konsequent die Verteilung auf andere Kommunen. Die Stadt Aachen erhält nur in den Fällen eine Zuweisung von Minderjährigen, sofern Verwandte in Aachen leben.

 

In welcher Weise weitergehende Hilfebedarfe auch der nunmehr in Aachen zu beheimatenden Familien und jungen Menschen ab 18 Jahren die Hilfen zur Erziehung im Haushaltsjahr 2016 beeinflussen, bleibt abzuwarten.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2015

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2015

Ansatz 2016 ff.***

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2016 ff.****

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag*

24.218.100

24.945.440,55

 

   33.651.100

 

   78.718.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand**

54.724.000

56.187.478,90

    123.398.200

 

168.366.500

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

- 30.505.900

- 31.242.038,35

- 89.747.100

- 89.648.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

- 736.138,35 €

98.600 €

 

 

Deckung ist gegeben durch Einsparungen in anderen Produkten

Deckung ist gegeben

 

*   Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000 – 44820000 und  
 4-060301-916-5 SK 44820000

 

**  Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000 und
 4-060301-916-5 SK 53320000

 

***  Ergebnis aus Haushaltsplan 2015 – 2018

 

****  Ergebnis aus Haushaltsplan 2016 - 2019

 

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Anlagen

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