Kenntnisnahme - FB 45/0225/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuerrichtung einer Grundschule oder einer Primusschule im Bereich Kronenberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/100.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
21.04.2016
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Ratsbeschluss vom 08.09.2010 hat der Rat der Stadt Aachen beschlossen die GGS Kronenberg zum 31.07.2011 auslaufend zu schließen. Weiterhin hat der Rat der Stadt mit Datum vom 08.12.2010 die auslaufende Schließung der GHS Kronenberg beschlossen. Die entsprechenden Beschlüsse liegen als Anlage bei. Der Schulbetrieb der GGS Kronenberg endete mit Ablauf des Schuljahres 2012/2013. An der reformpädagogischen Schule im Dreiländereck (vormals GHS Kronenberg) werden aktuell noch 159 Schüler in acht Klassen, davon sechs Internationale Förderklassen, unterrichtet. Der Schulbetrieb endet mit Ablauf des Schuljahres 2015/2016.
Mit Ratsantrag vom 12.01.2016 beantrage die Fraktion Die Linke die erneute Errichtung einer Grundschule, bzw. die Errichtung einer PRIMUS-Schule, die die Klassen 1 bis 10 umfasst.
Gemäß § 82 Abs. 2 SchulG NRW, müssen Grundschulen bei ihrer Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, im Abs. 1 der genannten Vorschrift ist geregelt, dass 28 Schülerinnen und Schüler als Klasse für eine Grundschule gelten. Somit müssten mindestens 56 Kinder für eine neu einzurichtende Grundschule angemeldet werden. Eine Analyse der im Bereich Kronenberg für die Folgejahre einschulungsrelevanten Altersgruppe bis zum Schuljahr 2021/2022 zeigt, dass sich die Zahl der schulpflichtig werdenden Kinder zwischen minimal 31 und maximal 37 bewegen wird. Die Erforderliche Zahl zur Errichtung einer Grundschule wird somit nicht erreicht.
Weiterhin wird die Errichtung einer Primusschule beantragt. Laut Artikel 2 Absatz 2 des 6. Schulrechtsänderungsgesetzes könnte die PRIMUS-Schule im Rahmen eines 10 jährigen Schulversuches beginnend ab dem Schuljahr 2013/2014 oder 2014/2015 eingerichtet werden. Die PRIMUS-Schule ist eine Schule eigener Schulform der Primarstufe und der Sekundarstufe I, ggf. auch der Sekundarstufe II. Sie umfasst in jedem Fall die Jahrgänge 1-10.
Nach den Eckpunkten zum Schulversuch PRIMUS, die der Vorlage beiliegen, sind für den Start einer PRIMUS-Schule 3 Parallelklassen á 25 Schülerinnen und Schülern pro Jahrgang vorgesehen. Nur ausnahmsweise ist ein Start mit 2 Parallelklassen möglich. Eine PRIMUS-Schule entsteht durch die Einbringung einer oder mehrerer Grundschulen und einer oder mehrerer Schulen der Sekundarstufe I, der Erweiterung bestehender Grundschulen um die Sekundarstufe I oder der Erweiterung bestehender Schulen mit Sekundarstufe I um die Primarstufe. Wie bereits zum Thema Errichtung einer Grundschule im Bereich Kronenberg ausgeführt, wird die erforderliche Zahl von 75 Schülerinnen und Schüler für die Errichtung einer PRIMUS-Schule weder im zurückliegendem Zeitraum noch mittelfristig bis zum Schuljahr 2021/22 erreicht werden.
Da es sich bei der PRIMUS-Schule um einen Schulversuch handelt wurde seitens des Ministeriums der Zeitpunkt des Beginns der Teilnahme auf die Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 festgelegt, der Zeitraum wurde mit dem 10. Schulrechtsänderungsgesetzes nochmals um das Schuljahr 2015/2016 erweitert.
Ein Antrag auf Beteiligung an dem Schulversuch für das Schuljahr 2015/2016 konnte mit Inkrafttreten des 10. Schulrechtsänderungsgesetzes ab dem 10.04.2014 gestellt werden.
Eine Teilnahme zum neuen Schuljahr 2016/2017 ist nicht mehr möglich. Auf die beiliegende Stellungnahme des Ministeriums für Schule und Weiterbildung NRW wird verwiesen.
Aus vorgenannten Ausführungen ergibt sich, dass weder die Errichtung einer Grundschule noch die Errichtung einer PRIMUS-Schule aufgrund der gesetzlichen Vorgaben realisiert werden kann.
Darüber hinaus wurde im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW vom 16.03.2016 die Verwaltung beauftragt, mit der Internationalen Friedenschule Köln einen Vertrag über die Anmietung des Gebäudeteils 04 des Standortes Kronenberg zu schließen. Die Vertragsverhandlungen laufen derzeit. Die Dauer der Vermietung soll drei Schuljahre, beginnend mit dem Schuljahr 2016/2017 betragen und zunächst bis zum 31.07.2019 befristet werden.
Wie dem beiliegenden Lageplan zu entnehmen ist, ist der Standort zukünftig mit der Unterbringung von Flüchtlingen, der Friedensschule und der Auslagerung der Kindertagesstätte ausgelastet, sodass aktuell kein Handlungsbedarf besteht. Die weitere Entwicklung des Standortes sollte jedoch im Rahmen des Quartiersmanagements begleitet werden. In diesem Rahmen könnte dann zu gegebener Zeit eine Fachveranstaltung mit allen relevanten Akteuren organisiert werden.
Der Ratsantrag der Fraktion „Die Linke“ vom 12.01.2016 und der Tagesordnungsantrag der Fraktion „Die Linke“ vom 01.03.2016 sind somit abschließend beantwortet.
Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
475,3 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
76,9 kB
|
|||
3
|
öffentlich
|
313,4 kB
|
|||
4
|
öffentlich
|
12,8 kB
|
|||
5
|
öffentlich
|
125,3 kB
|
|||
6
|
öffentlich
|
621,6 kB
|
|||
7
|
öffentlich
|
392 kB
|