Entscheidungsvorlage - FB 45/0226/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Schließung des katholischen Teilstandortes der GGS Montessori-Schule
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/400.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Kenntnisnahme
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21.04.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Schließung des katholischen Teilstandortes der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Montessori-Schule Reumontstraße zum Ende des Schuljahres 2015/2016.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Schließung des katholischen Teilstandortes der städtischen Gemeinschaftsgrundschule Montessori-Schule Reumontstraße zum Ende des Schuljahres 2015/2016.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung 2006-2012 wurde zu Beginn des Schuljahres 2008/2009 die städtische katholische Grundschule Alfred-von-Reumont geschlossen und fortan als einzügiger katholischer Bekenntniszweig der GGS Montessori-Schule Reumontstraße geführt. Sowohl die GGS Montessori-Schule als auch der katholische Teilstandort sind im Gebäude Reumontstraße 52 untergebracht.
Zum Schuljahr 2012/2013 wurde mit Zustimmung der Eltern des katholischen Bekenntniszweiges jahrgangsübergreifender Unterricht mit Montessori-Konzept eingeführt. Die bestehenden vier jahrgangshomogenen Klassen des katholischen Bekenntniszweiges sollten jedoch auf Wunsch der Eltern auslaufend fortgeführt werden. Die letzte Klasse wird im Sommer 2016 auslaufen. Im Gegenzug wurden in den Jahren 2013 und 2014 zwei jahrgangsübergreifende Klassen eingerichtet, sodass nunmehr 10 Klassen am Standort unterrichtet werden.
Die Entwicklung der Schülerzahlen zeigt einen stetigen Rückgang der Anmeldungen für den katholischen Bekenntniszweig. Aus diesem Grund beantragt die Schulkonferenz die Schließung des Teilstandortes zu Beginn des Schuljahres 2016/2017. Somit wäre seitens der Schule die Umsetzung eines einheitlichen pädagogischen Konzeptes möglich.
Über die Schließung des Teilstandortes entscheidet der Schulträger gemäß § 81 Absatz 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die obere Schulaufsichtsbehörde (Bezirksregierung Köln).
Hinsichtlich der Entscheidung über die zukünftige Zügigkeit wird die aktuelle Entwicklung der Schülerzahlen abgewartet.
Auswirkungen
Keine finanziellen Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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51,8 kB
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