Entscheidungsvorlage - FB 45/0231/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretungen nehmen die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die nachfolgenden Einrichtungen für das Landesprogramm Familienzentren 2016/2017 zu melden.

-          Katholischer Kindergarten St. Martin, Feldstraße 49, 52070 Aachen und  katholischer      Kindergarten St.Germanus, Germanusstraße 24, 52080 Aachen, beide in Trägerschaft der pro futura GmbH im Verbund.

-          Städtische Tageseinrichtung für Kinder Elsassstraße 64 – 72, 52068 Aachen.      

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage Landesförderung

Durch das Land NRW werden für das Kindergartenjahr 2016/2017 zwei Förderplätze bewilligt.

Die Anträge sind bis zum 15.06.2016 für das kommende Kindergartenjahr zu stellen. Eine Bewilligung erfolgt vorbehaltlich eines noch zu verabschiedenden Landeshaushaltes.

Sollten keine Mittel im Haushalt 2016 bereitgestellt werden können, wird der Ausbau  der Familienzentren in Aachen in 2016/2017 nicht erweitert.

 

Bisher sind am Landesprojekt Familienzentren NRW folgende Tageseinrichtungen für Kinder beteiligt:

 

  • Albert-Maas-Straße 32 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Alfons-Gerson-Straße 26a (Städtische Tageseinrichtung)
  • Alfonsstraße 22-24 (Städtische Tageseinrichtung)
  • An der Rahemühle  6 im Verbund mit dem Montessori Kinderhaus Schurzelter Str. 21 (beides städtische Tageseinrichtungen)
  • Barbarastraße 6-8 (pro futura)
  • Eibenweg 16 (Städt. Tageseinrichtung)
  • Freunder Landstraße 60 (ev. Kinderheim Brand)
  • Goerdeler Straße 10 (AWO)
  • Großheidstraße  61 (AWO)
  • Im Klostergarten 2 (Caritas Lebenswelten GmbH)
  • Johanniter Straße 4a  (Städtische Tageseinrichtung)
  • Jülicher Straße 68 (pro futura) im Verbund mit der Passstraße 25 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Königsbergerstraße 100 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Lindenstraße 27 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Lintertstraße 148 ( Lebenshilfe)
  • Philipp-Neri-Weg 11 im Verbund mit Philipp-Neri-Weg 6 (beides städtische Tageseinrichtungen)
  • Raerener Str. 97 (Caritas-Lebenswelten GmbH)
  • Richtericher Straße 120 im Verbund mit der Grünenthaler Straße 90 (beides städtische Tageseinrichtungen)
  • Robert-Koch-Straße 1a (SkF)
  • Scheibenstraße 11 (Caritas Lebenswelten GmbH)
  • Schillerstraße 10 (Studentenwerk)
  • Sigmundstraße 8 (AWO)
  • Süsterfeldstraße 99 (SkF)

 

 

Die folgenden zertifizierten Einrichtungen sind in der freiwilligen gesetzlichen Landesförderung

  • Am Pappelweiher 1/Am Kupferofen 17

 

Damit sind 24 Tageseinrichtungen bzw. Verbünde am Landesprojekt Familienzentren NRW beteiligt.

 

Die folgenden Tageseinrichtungen sind in der kommunalen Förderung

  • Albert-Einstein Straße 84 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Am Höfling 10 (Städtische Tageseinrichtung) im Verbund mit Branderhofer Weg 14 (Ev. Frauenverein Aachen)
  • Brunssumstr. 36 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Lochnerstraße 60 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Reimser Straße 63 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Str. 6 (beide pro futura)
  • Schleswigstraße 3 (pro futura)
  • Weißwasserstraße 10 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Wiesental 8 (Städtische Tageseinrichtung)

 

2. Aktuelle Bewerbersituation

Für das Kindergartenjahr 2016/ 2017 liegen folgende Bewerbungen als Familienzentrum für die Landesförderung vor:

 

  • Katholischer Kindergarten St. Martin, Feldstraße 49, 52070 Aachen und katholischer Kindergarten St. Germanus, Germanusstraße 24, 52080 Aachen, beide in Trägerschaft der profutura gGmbH, im Verbund.
  • Städtische Tageseinrichtung für Kinder Elsassstraße 64-72.

 

Diese Kindertagesstätten befinden sich nicht in der kommunalen Förderung.

 

3. Planung für das Kindergartenjahr 2016 / 2017

Laut Schreiben vom 08.01.2016 des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wurden für jeden Jugendamtsbezirk Ausbauziele entwickelt. Formuliert wurde eine Neuausrichtung des Ausbaus mit dem Ziel vor allem dort Familienzentren auszubauen, wo benachteiligte Familien wohnen. Der Blick soll auf Standorte ausgerichtet werden, die ein höheres Bildungs- und Armutsrisiko tragen.

Für die Stadt Aachen bedeutet das, dass für das kommende Kindergartenjahr 2016/2017 zwei weitere Familienzentren zur Zertifizierung gemeldet werden können, die an einem Ort mit besonderem Unterstützungsbedarf liegen. Die Bewerbungsfrist endet zum 15.06.2016.

 

 

 

 

 

4. Auswahl von Familienzentren für das Landesprogramm

4.1 Auswahlkriterien

Folgende Kriterien wurden für die Auswahl herangezogen:

  • Fußläufige Erreichbarkeit der Kindertagesstätte für Familien
  • zentrale Lage in Sozialräumen
  • Angebote für Kinder unter 3 Jahren bzw. ein geplanter Ausbau für Kinder unter 3 Jahren
  • Besonderheiten z.B. hoher Anteil von Kindern mit Migrationshintergrund
  • hoher Arbeitslosigkeitsanteil
  • Trägerpluralität (Gleichgewichtigkeit zwischen  Einrichtungen von freien Trägern und städt. Einrichtungen)

 

Bei Zugrundelegung der Trägerpluralität besteht derzeit weitestgehend eine Ausgewogenheit zwischen Familienzentren in freier oder städtischer Trägerschaft in der Gesamtbetrachtung. Im letzten Jahr wurde eine städtische Kindertagesstätte im Verbund mit der evangelischen Kindertagesstätte

Im Kupferofen 17,52066 Aachen, in die Förderung aufgenommen und in diesem Jahr  sind es die städtische Tageseinrichtung für Kinder Elsassstraße 64-72, und die katholischen Tageseinrichtungen St. Martin, Feldstraße 49, 52070 Aachen, und St. Germanus, Germanusstraße 24, 52080 Aachen, im Verbund.

 

4.2  Bewertung der eingegangenen Bewerbungen:

Kath. Tageseinrichtungen für Kinder St. Martin (pro futura) und St. Germanus (pro futura) im Verbund

Die katholischen Einrichtungen St. Martin, Feldstraße 49, 52070 Aachen und St. Germanus,

Germanusstr. 24, 52080 Aachen, bieten bereits die Betreuung von unter drei jährigen Kindern an. Beide Einrichtungen verfügen über die Gruppenformen I, II und III. Es gibt bereits einen bestehenden Verbund mit  einer Verbundleitung, so dass eine gute Kooperation zwischen diesen beiden Kitas gewährleistet ist. Sie liegen weniger als 2 km voneinander entfernt. Die Kita St. Martin zählt zu den PlusKitas und in der Kita St. Germanus werden inzwischen auch  Kinder aus 14 Nationen betreut, gefördert und gebildet. Bisher gibt es für diese Kitas noch keinerlei Förderung.

Der Träger, die pro futura GmbH, hat großes Interesse bekundet in 2016/2017 mit diesen beiden Einrichtungen im Verbund in die Landesförderung einzusteigen. Dafür sprechen folgende Gründe:

* zunehmend mehr Eltern/Familien benötigen eine intensivere Unterstützung und Begleitung (z. B. bei       Behördengängen, beim Verstehen und Ausfüllen notwendiger Formalitäten u.v.m)

* ein hohes Maß an Beratung im Hinblick auf eine gelingende Erziehung und Bildung in der Familie

* im Sozialraum 8 gibt es eine zunehmende Zahl an Flüchtlingsfamilien, die besondere Problematiken  mitbringen. 

* viele Familien haben  einen engen Bezug zu beiden Einrichtungen 

* spezielle Angebote sowie die Erweiterung bestehender Projekte wie beispielsweise "Rucksack" und    "Griffbereit" können für  beide Einrichtungen  erfolgen und verbessern  insgesamt  die räumliche Situation in den Kitas, was zu einer Entzerrung in der jeweiligen Betriebsführung beiträgt

* der Träger möchte u.a. sein eigenes Profil stärken  

 

Die finanzielle Förderung durch die Aufnahme ins Landesprogramm käme der Versorgung von Familien und Kindern im Sozialraum 8  durch die Steigerung adäquater Angebote für die bestehenden Familienstrukturen zugute.

 

Städt. Tageseinrichtung für Kinder Elsassstraße 64-72

Die viergruppige kommunale Kindertagesstätte Elsassstraße 64-72 in 52068 Aachen bietet vielfältige Erziehung, Bildung und Betreuung für Kinder von wenigen Monaten bis zur Einschulung an. Inklusion ist gelebte Wirklichkeit in dieser Einrichtung. Auf Grund des Bedarfs in diesem Sozialraum Aachen Ost/Rothe Erde sind bereits niederschwellige Angebote für Eltern installiert. Besondere Konzepte wie z.B. zertifizierter Bewegungskindergarten mit dem Pluspunkt Ernährung oder alltagsintegrierte Sprachförderung gehören zum Standard. Es wäre eine Bereicherung für den Sozialraum 3 der Stadt Aachen, wenn diese Einrichtung sich in den Sozialraum öffnen und noch weiter vernetzen würde. Durch die kontinuierliche Arbeit in dieser Einrichtung ist ein großer Erfahrungsschatz im Sozialraum gewachsen, der für die umliegenden Institutionen von großem Wert sein könnte.

 

4.3    Vorschlag der Verwaltung für das Landesprogramm

Ausgehend von der vorgenannten Bewertung schlägt die Verwaltung vor,

 

  • den katholischen Kindergarten St. Martin, Feldstraße 49, 52070 Aachen und den

    katholische Kindergarten St. Germanus, Germanusstraße 24, 52080 Aachen, beide in        Trägerschaft der pro futura GmbH, im Verbund    

  • die städtische Tageseinrichtung für Kinder Elsassstraße 64 – 72, 52068 Aachen

 

   für das Landesprogramm Familienzentren 2016/2017 zu melden.

 

 

5. Ausgangslage kommunale Förderung

In 2015/2016 befanden sich 10 Tageseinrichtungen für Kinder in der kommunalen Förderung:

 

  •    Albert-Einstein-Straße 84 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Am Höfling 10 (Städtische Tageseinrichtung)  im Verbund mit Branderhofer Weg (Evangelischer Frauenverein) (Teilen sich den Förderetat von 6500 € nicht, da es sich hier um einen trägerübergreifenden Verbund handelt)
  •     Brunssumstraße 36 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Lochnerstraße 60 (Städtische Tageseinrichtung)
  •     Reimser Straße 63 (Städtische Tageseinrichtung)
  •     Rollefstraße 2 im Verbund mit Hermann-Löns-Straße 6 (pro futura)
  • Schleswigstraße 3 (pro futura)
  • Weißwasserstraße 10 (Städtische Tageseinrichtung)
  • Wiesental (Städtische Tageseinrichtung)

 

 

Die für  die Aufnahme in die freiwillige Landesförderung vorgesehenen Einrichtungen waren bisher nicht in kommunaler Förderung, so dass hier keine weiteren Kontingente frei werden.

Für das Kindergartenjahr 2016/17 liegen zudem keine Bewerbungen für den Aufbau eines Familienzentrums und die Aufnahme in die kommunale Förderung vor.

 

Verwendung der freien Kontingente

 Der Haushalt 2016 sieht erneut 78.000 € für die städtische Förderung von Familienzentren vor.

 Erstmals für das Haushaltsjahr 2015 wurden die kommunalen Fördergelder in Höhe von 13.000 € mangels Bewerbungen nicht zur Bildung neuer kommunaler Familienzentren verwendet. Da es sich gemäß des Beschlusses des Kinder- und Jugendausschusses um Mittel aus der Familienbildung handelt, wurden Gespräche mit den Aachener Familienbildnern geführt, bei denen sich herausstellte, dass die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei einem Familienbildner wenig zweckmäßig ist. Gleichzeitig zeigte sich, dass der Wunsch Familienzentrum zu werden bei den Kitas weiterhin rückläufig ist. Die Nachfrage nach Elterncafes, ohne jedoch Familienzentrum zu werden, hat sich allerdings deutlich erhöht. Um die Mittel dennoch für die Arbeit der Familienbildner in Aachen einzusetzen, ist die Einrichtung von Elterncafes als niedrigschwellige Angebote erfolgt. In der Sitzung vom 01.12.2015 sowie der Sitzung vom 16.03.2016 (Ergänzungsvorlage) hat der Kinder- und Jugendausschusses der Stadt Aachen durch ein Auswahlverfahren beschlossen die Einrichtung von insgesamt 14 Elterncafes zu fördern. Die Elterncafes der städt. Tageseinrichtungen Mataréstraße 9, Stolberger Straße 126, Johannstraße 15 und Elsassstraße 64-72, werden aus dem freien Kontingent der kommunalen Förderung der Familienzentren gefördert.

 

Da im Rahmen dieser Vorlage geplant ist, die Kita Elsassstraße 64-72 zum 01.08.2016 in die freiwillige Landesförderung aufzunehmen, wird die derzeitige Förderung als Elterncafe zum 31.12.2016 auslaufen.

Für den Zeitraum 01.08. – 31.12.2016 wird die Einrichtung damit sowohl als Familienzentrum als auch als Elterncafe gefördert, da davon ausgegangen wird, dass in der ersten Zeit auf dem Weg zur Zertifizierung ein hoher zusätzlicher Aufwand für die Kita entsteht und die zusätzliche Förderung als Elterncafe in diesen ersten Monaten als Anschubfinanzierung fungiert.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP – Element: 5-060101-800-00600-900-1, 78350000

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

23.000 €

23.000 €

69.000 €

69.000 €

0

0

Auszahlungen

23.000 €

23.000 €

69.000 €

69.000 €

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP – Element: 4-060101-914-8, 52790000 und 53180000

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

340.800 € 

340.800 €

1.178.400 €

1.178.400 €

0

0

Personal-/

Sachaufwand

  395.800 €

395.800 €

1.343.400 €

1.343.400 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

- 55.000 €

- 55.000 €

- 165.000 €

- 165.000 €

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Anmerkung:

 

Die tatsächliche Höhe der Ausgaben und der Fördersumme ist von der Entscheidung des Landes abhängig, wie viele Einrichtungen in die Förderung aufgenommen werden. Da die Landesförderung sich am Kitajahr orientiert (also jeweils zum 01.08. des Jahres beginnt), wurden zur Ermittlung der Haushaltsansätze die Fördersummen im Verhältnis 05/12 und 07/12 aufgeteilt.

 

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Anlagen

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