Entscheidungsvorlage - FB 50/0152/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/ Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016 - Überplanmäßige Bereitstellung von Mitteln im Produkt 100803 - Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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19.04.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Anhörung/Empfehlung
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28.04.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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11.05.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Produkt 100803 – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen - in 2016 in Höhe von 1.248.372,36 € im investiven Bereich wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu beschließen.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Produkt 100803 – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen - in 2016 in Höhe von 1.248.372,36 € im investiven Bereich wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt die überplanmäßige Bereitstellung der Mittel im Produkt 100803 – Verwaltung und Betrieb von Unterkünften und Einrichtungen - in 2016 in Höhe von 1.248.372,36 € im investiven Bereich wie von der Verwaltung vorgeschlagen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Tempelhoferstraße 4 – 6: zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber Kostenrahmen 519.000 Euro
Das Gebäude wurde durch die Stadt angekauft, um es für die Unterbringung von Flüchtlingen zu ertüchtigen. Ein erster grober Kostenrahmen, um den E 26 im Zusammenhang mit dem Ankauf gebeten wurde, basierte auf der Grundlage einer einmaligen Vor-Ort-Besichtigung und wurde mit 845.000 Euro eingeschätzt.
Auf der Basis der nunmehr vorliegenden extern beauftragten Entwurfsplanung (Lph 3 HOAI) liegt die Kostenberechnung bei 1.364.000 Euro (mögliche durchschnittliche Kostenvarianz: 20%, eingestellt Risikokosten: nur 10%).
Der um 519.000 Euro höhere Finanzmittelbedarf ergibt sich im Wesentlichen bei den technischen Gewerken und ist zwingend zur Erlangung der öffentlich-rechtlichen Genehmigung erforderlich. So konnten z.B. der Umfang notwendiger Brandmeldeanlagen und der Notbeleuchtung erst auf der Grundlage des externen Brandschutzgutachtens in die Entwurfsplanung integriert werden. Im ersten Kostenrahmen waren diese mit ca. 200.000,- € für die Technischen Gewerke geschätzt worden. Die nach Planungsstand tatsächlich notwendigen technischen Erfordernisse sind jedoch derzeit mit insgesamt 541.331,- € anzusetzen.
Dazu kamen Erkenntnisse, die erst nach der konkreten Übernahme des Objekts gewonnen wurden. So waren die Wände im bei der Besichtigung zugestellten und unübersichtlichen Untergeschoss minderwertig und vom Zuschnitt der Räumlichkeiten für den vorgesehenen Zweck nicht geeignet. Diese mussten entfernt werden und in diesem Rahmen wurde auf Wunsch von FB 50 eine sinnvolle Optimierung im Sinne der künftigen Nutzung vorgenommen (Bedarfsänderung: vorher 15, künftig 27 Räume).
Kaiserstraße: Fertiggestellt, zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber Kostenberechnung 50.000 Euro
Die Kostenberechnung (interne Berechnung) lag bei 250.000 Euro. Erforderlich wurden jedoch insgesamt 300.000 Euro. Zum einen wurde auf Wunsch der Schulleitung nachträglich ein weiterer Ausgang zur Straßenseite eingerichtet, um Nutzungskonflikte mit der Grundschule zu verhindern (=Planungsänderung), zusätzlicher Finanzierungsbedarf von 23.000 Euro. Die weiteren 27.000 Euro wurden erforderlich, um einen Feuchtigkeitsschaden im Untergeschoss zur Ermöglichung der vorgesehenen Nutzung nachhaltig zu sanieren. Weiterhin verteuerten sich die Trockenbauarbeiten und die damit verbundenen Folgegewerke wegen der Brandschutzanforderungen, wie z.B. der teilweisen Demontage der Abhangdecken zur Ertüchtigung der Wandanschlüsse sowie der Aus- und Einbau von Deckenleuchten.
Herrichtungskosten Grundstück Adenauerallee: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber Kostenrahmen/Anteile Kostenschätzung 171.000 Euro
Auf dem Areal werden Unterbringungskapazitäten für maximal 208 Menschen (laut Baugenehmigung) geschaffen.
Die Herrichtungskosten belaufen sich nach aktuellem Kenntnisstand auf 704.000 Euro (inkl. 10% Risikoaufschlag). Sie liegen somit voraussichtlich um 171.000 Euro über den bislang geschätzten Kosten in Höhe von 533.000 €, u.a. aufgrund der nunmehr erstmals einbezogenen Kosten für die Teilherrichtung des Bestandsgebäudes in Höhe von rd. 40.000 Euro. Zudem wurde erheblich mehr Ausgleichsmaterial benötigt, da die vorliegenden Vermessungspläne nicht mit der Realität übereinstimmten. Sportplatzeinrichtungen mussten bei der Ertüchtigung sinnvollerweise entfernt werden (z.B. die Flutlichtmasten, die nicht als Außenbeleuchtung geeignet waren und durch eine geeignete Außenbeleuchtung ersetzt werden) und Maßnahmen zur Vermeidung von Nutzungskonflikten mit der Anwohnerschaft (z.B. Zaun) umgesetzt werden.
Herrichtungsfläche: ca. 11.215 m²
Herrichtungskosten: 62,77 € / m²
Herrichtungskosten Dr. Leo Löwenstein Kaserne / Parkplatz: Zusätzlicher Finanzierungsbedarf gegenüber Kostenrahmen/Anteile Kostenschätzung 333.000 Euro
Auf dem Areal werden Unterbringungskapazitäten für 80 Menschen (Spaceboxen) und weitere 220 Menschen (Baugenehmigung Fulda-Anlagen steht noch aus) geschaffen.
Die Herrichtungskosten belaufen sich nach aktuellem Kenntnisstand auf 980.000 Euro (inkl. 10 % Risikoaufschlag) und liegen somit um 333.000 Euro über den bislang geschätzten Kosten in Höhe von 647.000 Euro. Ursächlich dafür sind u.a. aufwändige Erdarbeiten (u.a. Wasserpumpen, Fernwärmeleitungen mussten mehrfach gekreuzt werden, Kernbohrungen erforderlich). Die vorhandene Drainage war nicht ausreichend, sodass eine zusätzliche Entwässerung erforderlich wurde. Die vorhandene Fernwärme konnte aufgrund nicht ausreichender Dimensionierung nicht genutzt werden.
Herrichtungsfläche:
BGF Spaceboxen ca. 1.374 m² + BGF Bauwerke Fulda ca. 2.970 m² + Bestandsgebäude: 982 m² = BGF Summe 5.326 m²
Herrichtungskosten: 184,00 € / m²
(BGF Grundlage aufgrund der 2-geschossigen- und aufgeständerten Anlagen).
Die entstehenden Ausgaben sind unabweisbar und wurden – trotz bekanntlich großer Zeitnot – über Vergabeverfahren und somit im Wettbewerb ermittelt.
Die Kostenhochrechnungen ändern sich mit zunehmendem Erkenntnisgewinn bei fortschreitendem Planungsprozess beinah wöchentlich, so dass bei allen noch laufenden Maßnahmen ein Risikoaufschlag von 10 % eingearbeitet wurde, um erneute Beschlussfassungen zu vermeiden.
Zur Herrichtung der Aufstellflächen für Interimsbauten an den Standorten "Dr.-Leo-Löwenstein-Kaserne" und "Sportplatz Adenauerallee" wurden im Rahmen der Regelungen des § 26 der Hauptsatzung (Deckung durch zweckgebundene Einzahlung) Mittel in Höhe von insgesamt rund 1 Mio. Euro bereitgestellt. Die Deckung erfolgte aus den im Jahr 2015 überplanmäßigen erhaltenen Flüchtlingspauschalen aufgrund der angepassten Stichtagsregelung des Landes. Mit der Bereitstellung der Mittel in Höhe von rund 1 Mio. Euro wurden die verbliebenen überplanmäßigen Kostenerstattungen im Flüchtlingsbereich (rund 4,2 Mio. Euro aufgrund der angepassten Stichtagsregelung und zusätzliche 2,8 Mio. Euro Bundeshilfe) vollständig verbraucht.
Der Finanzierungsbedarf für die Herrichtung der beiden og. Grundstücke in Höhe von insgesamt 1.684.000 € liegt damit 679.372,36 € über den bisher bereitgestellten Mitteln in Höhe von 1.004.627,64 €
Finanzielle Auswirkungen:
Insgesamt besteht für die Herrichtung der og. Objekte ein überplanmäßiger Bedarf in Höhe von 1.248.372,36 €. (s. Aufstellung Anlage 1) Bei PSP-Element 5-100803-900-00200-990-8/78650000 – Unterbringungsmöglichkeiten Flüchtlinge – stehen Mittel in Höhe von 3 Mio. Euro für noch nicht konkretisierte Maßnahmen zur Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zur Verfügung. 1.248.372,36 € dieser Mittel können zur Deckung des konkreten Bedarfs zur Verfügung gestellt werden, so dass weiterhin ein Betrag in Höhe von 1.751.627,64 € für die Schaffung zusätzlicher Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung steht.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Auszahlungen | 2.099.627,64* | 3.348.000,00 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | - 1.248.372,36 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
*Die Mittel wurden teilweise im Rahmen der Ermächtigungsübertragungen im Haushaltsjahr 2016 zur Verfügung gestellt.
Zur Deckung des Mehrbedarfs in Höhe von 1.248.372,36 € werden in dieser Höhe Mittel vom PSP-Element 5-100803-900-00200-990-8/78650000- Unterbringungsmöglichkeiten Flüchtlinge- wie folgt verlagert:
5-100803-900-00200-990-7/78530000 (Herrichtung Tempelhofer Str.) 519.000,00 €
5-100803-900-00200-990-5/78650000 (Herrichtung Kaiserstr.) 50.000,00 €
5-100803-900-00400-900-3/78650000 (Herrichtung von Grundstücken) 679.372,36 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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191,4 kB
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