Kenntnisnahme - FB 02/0050/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wirtschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung eines leistungsstarken Breitbandstandards in Aachen für Wirtschaft, Wissenschaft und die Bürger. Er beauftragt die Verwaltung, Fördergelder zur Finanzierung einer Koordinierungsfunktion für den Breitbandausbau zu beantragen.

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Erläuterungen

  1. Einleitung

Immer mehr Anwendungsbereiche sind auf eine gute Breitbandverbindung angewiesen, die so zuverlässig funktioniert wie das Stromnetz. Sowohl bei Industrie 4.0 als auch im Privaten bei den Themen ‘Media on Demand‘ und Connected Home sowie bei vernetzten Fahrzeugen werden immer größere Datenmengen erhoben, gesendet und empfangen. Erstes Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2018 flächendeckend eine Verbindung von mindestens 50 Mbit pro Sekunde zur Verfügung zu stellen, damit alle Bürger von der Digitalisierung profitieren können und die Voraussetzungen für gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land geschaffen werden.

Eine gute Breitbandanbindung ist heute schon einer der wichtigen Wirtschaftsfaktoren und ohne Zweifel ist eine wettbewerbsfähige Infrastruktur eine Grundvoraussetzung für jeglichen wirtschaftlichen Erfolg. Das Internet ist inzwischen ein wesentlicher Faktor entlang der gesamten Wertschöpfung geworden: In der Produktion, im Handel und im Dienstleistungssektor funktioniert ohne ein möglichst leistungsfähiges  Netz fast nichts mehr. In Zukunft werden dem heutigen Wissen nach diese 50mBit/s nicht ausreichend sein:

 

 

Die Statistik zeigt eine Prognose zum Datenvolumen des privaten und geschäftlichen Internetverkehrs über IP-Netze bis 2019. Laut Quelle belief sich der weltweite private Netz-Traffic im Jahr 2014 auf rund 47,74 Exabyte pro Monat.

 

 

1.1.   Status in Aachen - Allgemein

Der Breitbandatlas NRW[1] weist für Aachen eine Versorgung von 94,6% Anschlussqualität über 50mBit/s aus. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Anschlussqualität alleine durch die Tatsache herbeigeführt wird, dass in Aachen das Kabelfernseh-Netz der Unitymedia im letzten Jahrhundert gut ausgebaut wurde, denn hierbei handelt es sich nicht um einen Glasfaserstandard; zudem verfügt nicht jedes Haus über einen funktionierenden Kabel-(Haus-) Anschluss (u.a. wg. Vermieter, vorhandener Satelliten-Technik, fehlender Inhouse-Verkabelung). Wie man den aktuellen Versorgungsübersichten der Telekom[2] und NetAachen[3], dem Breitbandatlas[4] des Bundes und Bürgeranfragen entnehmen kann, gibt es hinreichend viele weiße Flecken (unter- bzw. unversorgte Gebiete) in Aachen.

1.2.   Bekannte Liste Weiße Flecken (unvollständig)

1.2.1.       Sief, Schmidthof

1.2.2.       Lemiers

1.2.3.       Orsbach-Nord

1.2.4.       Hitfeld

1.2.5.       Friesenrath

1.2.6.       Cockerillpark in Eilendorf

1.2.7.       Grenzgebiet Bildchen

1.2.8.       pfchen

Aufgrund der Grenzlagen ist oftmals nur eine unzureichende bzw. keine Versorgung über LTE

(Mobilfunk) möglich

1.3.   Gewerbegebiete

Nach Aussage der regional aktiven Provider (NetAachen, Relaix) sind in allen (städtischen) Gewerbegebieten Leerrohre verfügbar, sodass eine Anbindung an Glasfaser möglich sein sollte. Für Eigentümer/Nutzer und Interessierte des Gewerbeparks Brand findet am 11. Mai 2016 eine Infoveranstaltung statt, bei der Telekom, NetAachen, Relaix und Unitymedia vorstellen, welche Breitbandverbindung im GP Brand aktuell möglich ist.

1.4.   Aktive Provider in Aachen

-          NetAachen (Glasfaser- /Vectoringausbau in Aachen-Mitte und Aachen-d (Brand, Kornelimünster/Walheim)

-          Relaix (Glasfaser für Unternehmen)

-          Telekom

-          Unitymedia

 

 

 

 

  1. Ausblick in die Zukunft / Glasfaserausbau als Strategie

Laut der Micus-Studie[5] sollten DSL-Technologien nicht Gegenstand einer zukunftsorientierten NGA (Next Generation Access (siehe Micus-Studie))-Strategie sein, da mit großem Aufwand nur geringe Leistungssteigerungen erreicht werden können. Vectoring und sonstige DSL-Technologien sind dabei kein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einem FTTB-Netz, sondern verzögern dessen Realisierung. Ein möglichst flächendeckender Vectoring / VDSL Ausbau mit dem Ziel 50Mbit/s bis 2018 kann nur ein kurzfristiges Ziel sein.

Langfristig ist ein Gigabit/Glasfaser-Standard erforderlich. Es muss gewährleistet sein, dass bei zukünftigen Straßenbauarbeiten Leerrohre für Glasfaserausbau mitverlegt werden, unter der besonderen Maßgabe, dass auch Hausanschlüsse ausgeführt bzw. vorbereitet werden. Verlegearbeiten (Hoch-/Tiefbau) sind die Kostentreiber beim Glasfaserausbau, kostengünstige Verlege Techniken, wie Mini- bzw. Microtrenching sollten in Absprache mit den zu beteiligenden Fachbereichen frühzeitig erprobt werden.

Der FB 02 ist mit allen regional aktiven Providern in Kontakt, um dort einen Ausbau durch Provider durchzuführen, wo es für diese eigenwirtschaftlich sinnvoll ist.

 

  1. Vorschlag zur Koordination innerhalb der Stadt Aachen:
    1. Mangels originärer Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung hat sich eine faktische Aufgabenteilung zwischen FB01 und FB02 ergeben:

FB 02:

-          Beantragung von Fördermitteln und Koordination der beteiligten FBe und Provider

-          Ansprechpartner und Unterstützung von Gewerbe / Unternehmen in Fragen von Dateninfrastruktur in Abstimmung mit den regional aktiven Providern

FB 01:

-          Ansprechpartner für Bürgeranfragen

-          Unterstützung bei Beantragung von Fördermitteln / Politik

3.2.   Die bauliche Planung, der Ausbau und die Koordination Straßenbau sollte mit Blick auf die dortige Kompetenz Aufgabe von FB 61 bleiben

-          Koordination Straßenbau / Leerrohre / Glasfaserausbau/Hausanschlüsse

3.3.   Infrawest/Stawag:

-          Netzausbauplanung (Infrawest gehören die meisten Leerrohre in Aachen)

3.4.   Aufgrund der Bedeutung des Breitbandausbaus, sowohl r die Wirtschaft als auch r die rgerinnen und Bürger (u.a. Telearbeit), die Breitbandversorgung mit zukunftsfähigen Standards zu planen und zu sichern, haben inzwischen diverse Kommunen einen Breitbandkoordinator eingerichtet. Um derartige Funktionen zu finanzieren befindet sich das Förderprogramm Enabling Kommunen in Vorbereitung. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, einen entsprechenden Förderantrag für die Stadt Aachen zu stellen. FB 02 in Kooperation mit FB 01 ist hier in Federführung gegangen, um Fördermittel einzuwerben und um eigenständig zumindest mittelfristig die Aufgabenstellung sicherzustellen. Das Tätigkeitfeld eines Breitbandkoordinators umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, welche durch die aktuellen Ressourcen nicht abgedeckt werden können:

-          Erstellung einer stadtweiten Strategie, um Synergien zu heben und Einzelprobleme in komplexen Zusammenhängen zu lösen.

-          Moderation des Dialogs zwischen Politik, Verwaltung, TK-Infrastrukturanbietern und Interessensvertretungen

-          Pflege von intensiven Kontakten mit TK-Anbietern, Investoren und anderen Akteuren sowie Durchführung von Informationsveranstaltungen, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen.

-          Initiierung und Koordination der Erstellung von Breitbandversorgungsanalysen.

-          Erarbeitung von übergeordneten Zielsetzungen für einen Breitbandausbau (Geschäftsmodelle, Kooperationsszenarien, Masterpläne).

-          Unterstützung der Verwaltung bei ihren Breitbandvorhaben.

-          Begleitung des Umsetzungsprozesses.

-          Intensive Kontakte zu umliegenden Kommunen, um kreisweite Kooperation bei grenzüberschreitenden Projekten zu koordinieren.

 

  1. rdermittel

Um einen besseren Breitbandstandard herzustellen, haben Bund und Land verschiedene Förderprogramme aufgelegt:

Auswahl aktueller Förderprogramme[6]:

4.1.   NRW: [7]

-          GAK: Ländlicher Raum 2014 – 2020‘ nur für die Gemarkungen Kornelimünster, Lichtenbusch, Sief und Walheim (erst seit Mitte 2015 für Aachen möglich)

-          RWP: Förderung von Gewerbegebieten

-          Enabling Kommunen in Vorbereitung -> Finanzierung eines Breitbandbeauftragten

4.2.   Bund:

-          Scoring Modell (zu prüfen ob gemeinsame Beantragung mit StReg Sinn macht)

-          Beratungsleistungen (bis zu 50.000€)

 


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