Kenntnisnahme - FB 50/0144/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung eines Integration Point in der Stadt Aachen zur Vermittlung von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
- Beteiligt:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Integrationsrat
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Kenntnisnahme
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13.04.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
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Kenntnisnahme
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27.04.2016
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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28.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem am 23.02.2016 gestellten Antrag des Landtages NRW für einen „Integrationsplan NRW“ positioniert sich die Landesregierung für eine gelingende Integration von Flüchtlingen. Die Aufgaben der Integration werden damit nicht neu gestellt. Unbestritten ist jedoch, dass Umfang und die zu bewältigenden sozialen und kulturellen Herausforderungen deutlich größer als in den vergangenen Jahrzehnten sind. Umfassender als bisher sind alle Akteure zum gemeinsamen Handeln vor Ort verpflichtet.
Neben der frühzeitigen Eröffnung von Bildungschancen für Kinder und Jugendliche spielt die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Asylbewerbern insbesondere mit Blick auf den Fachkräftebedarf eine entscheidende Rolle. Dabei gilt es, deren Potenziale für den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft stärker zu berücksichtigen und sie frühzeitig – schon während der laufenden Asylverfahren – in Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration einzubeziehen.
- Gemeinsame Erklärung zur Einrichtung von „Integration Points“ in der Stadt und Städteregion Aachen
Mit Ratsantrag von CDU und SPD vom 16.11.2015 beauftragte der Rat der Stadt die Verwaltung, gemeinsam mit der Verwaltung der StädteRegion, dem Jobcenter StädteRegion Aachen, der Bundesagentur für Arbeit, der IHK, der HWK und anderen Partnern, einen „Integration Point für Flüchtlinge“ einzurichten (siehe Anlage 1).
Bereits im Januar 2016 haben daher die Stadt Aachen sowie die StädteRegion Aachen mit den angeschlossenen Kommunen mit einer „Gemeinsamen Erklärung zur Einrichtung von „Integration Points“ in der StädteRegion Aachen“ von Bundesagentur für Arbeit Aachen-Düren und städteregionalem Jobcenter ein deutliches Signal einer aktiven Flüchtlingspolitik gesetzt. Mit vier gemeinsamen „Integration Points" in der StädteRegion Aachen (Standorte Aachen, Alsdorf, Eschweiler, Simmerath) positionieren sich die Institutionen für eine schnelle, umfassende und zielorientierte Betreuung von Flüchtlinge mit hoher Bleibeperspektive (aktuell: Eritrea, Iran, Irak, Syrien), anerkannten Asylbewerbern mit SGBII-Anspruch sowie abgelehnten Asylbewerbern mit Duldung bei der Integration in Arbeit und Ausbildung. Damit erfüllen sie ihren Auftrag, nach aktueller Gesetzeslage im Integrationsprozess für die genannten Personengruppen eine federführende Rolle einzunehmen.
- Eckdaten Integration Point
Mit der Umsetzung des Ratsantrages durch die Schaffung von „Integration Points“ im Gebiet der StädteRegion Aachen soll eine gemeinsame zentrale und ganzheitliche Ansprache, Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen und Asylbewerbern durch die beteiligten Akteure gewährleistet werden. Eckdaten Integration Point (siehe Anlage 2)
- Die Stadt Aachen als aktiver Partner im Integrationsprozess
Um eine frühzeitige ganzheitlich vernetzte Betreuung der Flüchtlinge und Asylbewerber unter Nutzung der Kernkompetenzen der beteiligten Institutionen zu gewährleisten, kommt (neben der städteregionalen Ausländerbehörde) vor allem dem Jugendamt und dem Sozialamt der Stadt Aachen als Netzwerkpartner des „Integration Point“, insbesondere mit Blick auf eine frühzeitige Lotsenfunktion sowie bedarfsorientierter Maßnahmenplanung, eine aktive Rolle zu.
Die im Folgenden aufgeführten aktuellen Flüchtlingszahlen in der Stadt Aachen verdeutlichen den Ansatz, sich gemeinsam mit allen Akteuren strategisch aufzustellen und proaktiv zu handeln:
Derzeit erhalten 3.015 Personen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Aufenthaltsgestattung). Allein im Zeitraum vom 01.09.-31.12.2015 kamen 1587 Personen unterschiedlichster Nationaltäten und Alters nach Aachen. Obwohl ein nicht unerheblicher Teil Ländern mit einer hohen Bleibeperspektive (Syrien, Iran, Irak, Eritrea) zuzuordnen ist, kann davon ausgegangen werden, dass viele dieser Flüchtlinge mit und ggf. auch ohne Bleibeperspektive dauerhaft oder für eine längere Zeit bleiben. Absehbar sind weitere nicht unerhebliche Flüchtlingszugänge in 2016. Damit stellt sich dringend die Aufgabe, insbesondere zum Prozessbeginn der Arbeitsmarktintegration, Sprachförderung für die bereits genannten Personengruppen, Kompetenzfeststellung und Alltagsorientierung im Rahmen von unmittelbaren „Zugriffsmöglichkeiten“ gemeinsam mit den Partnern voranzutreiben. Denn unbestritten ist die nachteilige Auswirkung auf den kommunalen Haushalt bzw. langfristig auf die Sozialsysteme generell, wenn Flüchtlinge ohne Beschäftigung in den Unterkünften monatelang auf eine Entscheidung ihrer Asylverfahren warten müssen, Perspektiven nicht aufgezeigt werden können, Frustration und sinkende Motivation die Folge sind.
Mit Ratsantrag von CDU und SPD vom 15.03.2016 haben die Fraktionen den Rat der Stadt gebeten, einen Beschluss über die Erstellung eines Integrationsplans zu fassen, der den Fachausschüssen vorgestellt wird. Im Rahmen dessen soll in einem Gesamtkonzept auch ein Teilkonzept zur Vermittlung von Flüchtlingen in Arbeit und Beschäftigung durch die Verwaltung erstellt werden. „Dabei sollen die folgenden Punkte beachtet werden:
- Aufbau einer Schnittstelle zum „Integration Point“ beim Jobcenter
- Einwerben zusätzlicher Förder-,Integrations-und Beschäftigungsprojekte (Jugendberufshilfe) für die Förderung jugendlicher Flüchtlinge
- Schaffung eines Angebots von Tätigkeiten in kommunalen Einrichtungen, bei Vereinen sowie kirchlichen oder gemeinnützigen Einrichtungen. Die Tätigkeiten sollen vor allem dem Zweck der Integration und der Teilhabe im öffentlichen Leben dienen (Verweis auf § 5 Asylbewerberleistungsgesetz).“ (siehe Antrag CDU/SPD Fraktion vom 15.03.2016)
Bei der Konzepterstellung sollen neben der Verwaltung, der Bundesagentur für Arbeit, dem Jobcenter, dem Integrationsrat, insbesondere auch Unternehmen, Kammern, Verbände und Vereine, die im Bereich der Flüchtlingshilfe tätig sind, einbezogen werden.
Einrichtung einer Stelle bei FB 50 „Arbeitsmarktintegration“
Im Rahmen der zukünftigen neuen Organisationseinheit des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) sind aktuell Strukturen anvisiert, die proaktiv strategisches Planen sowie die Ausrichtung auf aktuelle Entwicklungen durch konzeptionelles Arbeiten gewährleisten. In einem der Handlungsfelder- der Arbeitsmarktintegration- wird dabei der Ansatz fokussiert, über eine gezielte Steuerung Personen im laufenden Asylverfahren mit hoher Bleibeperspektive frühestmöglich integrativ zu fördern und als städtischer Kooperationspartner die Integration in den Arbeitsmarkt aktiv vorzubereiten bzw. mitzugestalten. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters wird daher zeitnah im Fachbereich FB 50 eine Stelle „Arbeitsmarktintegration“ eingerichtet. In enger Abstimmung und unter Berücksichtigung bestehender Schnittstellen zu vorhandenen externen Akteuren wie dem Jobcenter der StädteRegion Aachen und der Bundesagentur für Arbeit wird somit eine verbesserte Einflussnahme der Stadt Aachen auf arbeitsmarktpolitische Entwicklungen auf kommunaler Eben gewährleistet. Die strategische Aufstellung des Themas „Arbeitsmarktintegration“ erfolgt kunden- und standortbezogen in Ergänzung zu den arbeitsmarktbezogenen Tätigkeiten des Fachbereiches Wirtschaftsförderung und Europäische Angelegenheiten (FB 02).
Ausblick
Unumstritten besteht zeitnaher Handlungsbedarf für integrationsfördernde Maßnahmen für Flüchtlinge, die Wartezeit im Asylverfahren für individuelle Handlungsansätze sinnvoll zu nutzen, um unter Nutzung bewährter und durch Schaffung neuer Strukturen sowie Bündelung von Kompetenzen und Ressourcen mit institutionellen Kooperationspartnern, aber auch mit ehrenamtlichen Netzwerken der Flüchtlingshilfe vor Ort die Menschen an die deutsche Sprache, die hiesige Arbeitswelt und unsere Kultur heranzuführen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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100,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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169,1 kB
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