Entscheidungsvorlage - FB 50/0154/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Integration von Flüchtlingen - Erstellung eines Integrationsplans -Ratsantragspaket der Fraktionen CDU und SPD vom 15.03.2016 - Integration von Flüchtlingen-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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28.04.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der Vorgehensweise der Verwaltung zu. Die Ratsanträge Nr. 149/17, 150/17, 151/17, 152/17 und 153/17 werden mit der Erstellung des Integrationsplanes aufgegriffen, abgearbeitet und die beauftragten Themenbereiche kontinuierlich weiterentwickelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
In Aachen herrscht eine starke Willkommenskultur. Politik und Verwaltung ist es im Schulterschluss mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt ein wichtiges Anliegen, frühestmöglich die hier ankommenden Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
In diesem Sinne hat es in Aachen traditionell immer wieder Aufträge und Appelle der Politik, Initiativen der Verwaltung, Angebote der Wohlfahrtspflege und anderer Träger, zahlreiche Vereinsaktivitäten und auch sehr breit gestreute Angebote von Bürgerinnen und Bürgern gegeben.
Die große Zunahme von Flüchtlingen in den letzten Jahren hat diese integrativen Strukturen wachsen lassen und gestärkt.
Die zur Beratung anstehenden Ratsanträge stehen in diesem Kontext. Sie werden von der Verwaltung zum Anlass genommen, die bisherigen Integrationsbemühungen in Aachen weiter zu entwickeln, Strukturen und Netzwerke zu optimieren und Themenschwerpunkte zu setzen.
Sachstand
Derzeit sind in Aachen rund 2750 Flüchtlinge in den Einrichtungen und Wohnungen des Fachbereiches Soziales und Integration untergebracht. Die Prognose ist ungewiss. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Zahlen weiterhin ansteigen werden.
Derzeit werden der Stadt Aachen keine Flüchtlinge zugewiesen, weil die Aufnahmeverpflichtung übererfüllt ist. Das liegt insbesondere an der Anrechnung von Plätzen für Landesflüchtlinge. Ab Mitte Mai muss wieder mit Zuweisungen gerechnet werden.
Vor drei Jahren hat der Fachbereich Soziales und Integration ca. 370 Flüchtlinge betreut. Das bedeutet einen Anstieg der zu betreuenden Personen bis heute um das 7,5-fache.
In den letzten 3 Jahren sind zahlreiche Angebote entstanden, dieser Herausforderung zu begegnen.
Neben der Aufstockung des Betreuungspersonals bei der Verwaltung entstanden vielfältige Aktivitäten zur Integration der schutzsuchenden Menschen.
In dieser Phase wurde das Aachener Bündnis für Flüchtlinge ins Leben gerufen. Die Akteure wurden damit unter ein Dach gestellt und nach Themenbereichen geordnet.
Dennoch ist festzustellen:
Dem großen Handlungsdruck geschuldet wurde bislang im Wesentlichen auf die aktuellen Notwendigkeiten reagiert.
Nun gilt es, den angelegten Weg auszubauen, zu festigen und die Marschrichtung nach den aktuellen Anforderungen festzulegen.
Dazu soll der Integrationsplan dienen. Er baut auf dem Konzept zur Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen auf, das im letzten Jahr vom Rat verabschiedet worden ist.
Vorgehensweise
Integration beginnt bereits damit, dass man auf die Ankunft der Schutzsuchenden vorbereitet ist und sie willkommen heißt und endet dann, wenn die Angekommenen gleichberechtigt am Leben der Gesellschaft teilhaben können.
Der zu erstellende Integrationsplan soll - im Gegensatz zum wesentlich umfassenderen Integrationskonzept- lediglich einen konkreten Handlungsrahmen angesichts der aktuellen Herausforderungen darstellen.
Die benötigte Unterstützung der Integration geflüchteter Menschen richtet sich wesentlich danach, welchen Grad der Integration dieser Personenkreis bereits hat.
Die Verwaltung beabsichtigt deshalb, den Integrationsplan mit dem Titel „In acht Schritten von der
Willkommens- zur Anerkennungskultur“ entsprechend zu gliedern.
Diese Gliederung wird – wenn rechtzeitig fertiggestellt - als Nachtrag versandt werden.
Nach erfolgter Zustimmung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie zur geplanten Vorgehensweise der Verwaltung wird unter Einbeziehung des Integrationsrates die Beteiligung der externen Partner im Sinne des Ratsantrages 149/17 erfolgen.
Über den aktuellen Stand der Umsetzung wird in der Sitzung berichtet.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Finanzielle Auswirkungen können noch nicht beziffert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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468,9 kB
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