Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 52/0039/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports bedürfen der Änderung bzw. Ergänzung aus folgenden Gründen:

 

  1. Die Finanzierung der Sportförderung erfolgt aus Mitteln städt. Stiftungen. Das Finanzamt Aachen fordert vom Fachbereich Finanzsteuerung, dass eine ordnungsgemäße Verwendung der Mittel der Stiftungen gemäß Stiftungszweck erfolgt. Bei einer Überprüfung durch das Finanzamt muss der Fachbereich Finanzsteuerung Unterlagen, wie z.B. aktuelle Satzung und Körperschaftfreistellungsbescheid des Vereins vorlegen können. Die Sportverwaltung muss deshalb diese Unterlagen bei den Sportvereinen anfordern und auf Verlangen vorzeigen können. Da die Vorlage dieser Unterlagen bisher nicht Voraussetzung für eine Förderung war, muss diese Bedingung in die Sportförderrichtlinien aufgenommen werden. Ohne die Vorlage dieser Unterlagen dürfen keine Sportfördermittel mehr ausgezahlt werden.

 

  1. Die Anpassung an neue rechtliche Vorgaben, wie z.B. Vorlage von Verwendungsnachweisen und notwendige Unterlagen, die den Verwendungsnachweisen beigefügt werden müssen.

 

  1. Das Verwaltungshandeln der Sportverwaltung soll auf Grund von Erfahrungen bei der Antragstellung den Antragstellern nachvollziehbarer, vereinheitlicht und transparenter darge-stellt werden.

 

  1. Redaktionelle Änderungen, wie z.B. Rechtschreibfehler, Doppelnennungen, Wegfall nicht mehr existierender Landesportförderrichtlinien, können umgesetzt werden.

 

Zudem ist es aus Sicht der Sportverwaltung wichtig, die Sportförderrichtlinien zusammenzufassen, damit die Sportvereine die einzelnen Richtlinien nicht suchen müssen, sondern ein „Heft“ erhalten, in dem alles enthalten ist.

 

Die neuen Sportförderrichtlinien wurden in einem interfraktionellen Gespräch bereits vorbesprochen. Hier wurde der Wunsch an den Fachbereich Sport herangetragen, zu prüfen, ob für die Zuschussgewährung bei Sportbaumaßnahmen ergänzend die Auflage von energiesparender Bauweise nach dem Aachener Standard mit in die neuen Richtlinien genommen werden kann. Diese Ergänzung wurde mit dem Gebäudemanagement besprochen. Sie ist als mögliche Ergänzung zu den Richtlinien als separate Anlage beigefügt.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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