Kenntnisnahme - FB 45/0235/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Bericht über die Fallzahlen- und Kostenentwicklung im Bereich der Hilfen zur Erziehung und Maßnahmen nach § 35a SGB VIII für das Haushaltsjahr 2016 (01.01. - 31.03.2016)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Kenntnisnahme
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14.06.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgabenentwicklung
Der Daten- und Erkenntnisstand zum 31.03.2016 weist für das Haushaltsjahr 2016 eine Gesamtvormerkungssumme von rd. 58,9 Euro auf. Bei einer Realisierungsquote von 96 % (entsprechend dem Ergebnis in 2015) würde dies einen Ist-Aufwand von 56,57 Mio. Euro bedeuten. Zur Verfügung stehen im Haushaltsjahr 2016 insgesamt 55,74 Mio. Euro. Es bestünde demnach ein Fehlbetrag von rd. 830.000 Euro.
Hierbei handelt es sich um die erste Hochrechnung im Haushaltsjahr 2016. Da vor dem Hintergrund einer hohen Fallzahlenbewegung sich hierdurch automatisch die Vorbelastungssumme im zweiten Quartal 2016 weiter bewegen wird, empfiehlt die Verwaltung, die Entwicklung und deren finanzielle Auswirkungen dem zweiten Quartalsbericht 2016 zu entnehmen.
1.1 „Klassische“ Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen
Auf den „klassischen“ HzE-Bereich entfallen rund 36,15 Mio. Euro. Dies ergäbe einen Ist-Aufwand von 34,71 Mio. Euro, dem Haushaltsmittel von 33,98 Mio. Euro gegenüberstehen.
1.2. Unbegleitete minderjährige Ausländer
Auf den UMF/UMA-Bereich entfallen rd. 22,77 Mio. Euro. Dies ergäbe einen Ist-Aufwand von 21,86 Mio. Euro, dem Haushaltsmittel von 21,76 Mio. Euro gegenüberstehen.
Es wird davon ausgegangen, dass ein möglicher Mehraufwand im Bereich UMF/UMA zeitversetzt durch das Land NRW erstattet wird. Dieser Mehrertrag dient als Deckung für den Mehraufwand.
2. Fallzahlenentwicklung
2.1 Gesamt (inkl. UMF und UMA)
- In der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 31.03.2016 wurden bereits 3.204 (2015: 2863) Hilfen zur Erziehung/Eingliederungshilfen durch die 8 Sozialraumteams bearbeitet.
- Es kam zu 506 (2015: 424) absoluten Zugängen und zu 464 (2015: 369) absoluten Abgängen.
- Zum 31.03.2016 wurden 2.740 (2015: 2.494) Hilfen zur Erziehung betreut.
Wie hieraus zu entnehmen ist, sind bis zum 31.03.2016 deutlich mehr Zugänge als Abgänge zu verzeichnen. Auch die zum Stichtag betreuten Hilfen liegen um 246 Hilfen höher als im vergangenen Jahr.
2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Wie bereits im 4. Quartalsbericht 2015 dargestellt, unterscheidet die Fachverwaltung im Fallzahlenbereich zwischen den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und den unbegleiteten minderjährigen Ausländern. Dies geschieht vor dem Hintergrund des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher, welches zum 01.11.2015 in Kraft trat (s. auch Anlage 1 b und 1 c).
- Im Zeitraum 01.01.2016 bis 31.03.2016 wurden insgesamt 589 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - UMF - und 216 unbegleitete minderjährige Ausländer - UMA - betreut.
- 173 absolute Zugänge und 195 absolute Abgänge waren insgesamt zu verzeichnen.
- Zum 31.03.2016 wurden 524 UMF und 86 UMA begleitet.
Rund 60 Altfälle wurden auf der Grundlage der Gesetzgebung zu Beginn des Jahres gesamtverantwortlich an andere Kommunen abgegeben.
Das zu Beginn holprige Abgabeverfahren der Landesverteilstelle an andere Jugendämter verläuft zwischenzeitlich reibungslos. Innerhalb der 7-Tages-Frist erhält FB 45 die Mitteilung, welche NRW-Kommune für den in Aachen erstaufgegriffenen und gemäß § 42 a SGB VIII untergebrachten jungen Ausländer zuständig ist.
3. Ursachen der Ausgaben- und Fallzahlenentwicklung
Wie bereits im 4. Quartalsbericht 2015 beschrieben, ist weiterhin eine Fallzahlensteigerung im ambulanten Bereich (Erziehungsbeistandschaften und sozialpädagogische Familienhilfen) zu verzeichnen.
Dies führt FB 45 auf die pädagogische, teils intensive Begleitung von jungen Flüchtlingen, aber auch von Familien bzw. Familienverbünden mit Flüchtlingshintergrund zurück. Bei den zu betreuenden Familien ist der Kinderschutz ein maßgeblicher Faktor zur Einrichtung der Hilfe.
4. Konsequenzen für die Jugendhilfe
Die Stadt Aachen gehört nach wie vor zu den sechs sogenannten "abgebenden" Kommunen in NRW. Gemessen an dem vom Ministerium vorgegebenen Verteilerschlüssel für unbegleitete minderjährige Ausländer ist Aachen weit davon entfernt, Zuweisungen anderer Kommunen zu erhalten. Dennoch erhält FB 45 Zuweisungen; diese geschehen im Rahmen von Familienzusammenführungen oder auf eigenen Vorschlag (bei Kindern unter 14 Jahren, personenbezogenen Gründen und Mädchen).
Nach der enormen Fallzahlensteigerung der vergangenen Jahre ist es in den ersten Monaten 2016 ruhiger geworden.
Dies hat zur Folge, dass sowohl das zuständige Sozialraumteam, alle in diesem Bereich tätigen Träger und auch die Vormünder den jungen Menschen adäquater begleiten können. Bedingt durch die hohe Inanspruchnahme der zuständigen Teams, besonders im vierten Quartal 2015, erfolgte in den o. g. Bereichen bis dahin ein ausschließliches Notfallmanagement.
In diesem Zusammenhang wurden auch die Hotelunterbringungen zugunsten adäquater (aber kostenintensiverer) Jugendhilfeangebote deutlich minimiert (von ca. 90 Hotelunterbringungen reduziert auf ca. 30).
Im Aufbau von neuen Angeboten hat sich FB 45 bedingt durch die Gesetzgebung (Schaffung von adäquaten Angeboten gemäß § 42 a SGB VIII) eher zurückgehalten. Vor dem Hintergrund der abnehmenden Erstaufnahmefälle und der zeitgleichen reibungslosen Abgabe über die Landesverteilstelle an andere Kommunen wurden initiierte stationäre Angebote bereits der Bedarfslage angepasst.
Vor dem Hintergrund des weiteren Zuwachses der Vorbereitungsklassen an allen Aachener Schulen in Stadt und Städteregion wurden die im Februar 2015 initiierten drei tagesstrukturierenden Gruppen auf derzeit eine Gruppe reduziert. Diese wird zum Schuljahresende ebenfalls auslaufen. Ein weitergehender Bedarf besteht nicht mehr.
In der Sitzung des KJA wird hierüber aktuell mündlich berichtet.
5. Resümee
Die weiter zunehmende Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung und die damit verbundene professionelle Unterstützung für den oben genannten Personenkreis wird in den kommenden Jahren im Sinne des Kinderschutzes und der erforderlichen Integration der Menschen die Jugendhilfe nachhaltig fordern.
Für den Finanzbereich ist nach den Erfahrungen des Vorjahres und den Erkenntnissen für das aktuelle Jahr davon auszugehen, dass ein Mehrbedarf für 2016 bestehen wird. Eine Konkretisierung hierzu wird jedoch erst im 2. Quartalsbericht 2016 erfolgen können.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschr. Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschr. Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||
Ertrag* | 26.172.800 | 26.172.800 |
79.015.800
| 79.015.800 | 0 | 0 | ||||
Personal-/ Sachaufwand** | 55.742.300 | 55.742.300 |
169.610.600
|
169.610.600
| 0 | 0 | ||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||
Ergebnis | - 29.569.500 | - 29.569.500 | - 90.594.800 | - 90.594.800 | 0 | 0 | ||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||
* Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 42120000 – 44820000 und
4-060301-916-5 SK 44820000
** Ergebnis aus 1-060301-900-6 SK 53310000, 53320000, 53390000 und
4-060301-916-5 SK 53320000
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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6,2 MB
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