Entscheidungsvorlage - FB 45/0243/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung und künftige Förderung der Bundesinitiative "Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- 45/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Kinder- und Jugendausschuss
|
Kenntnisnahme
|
|
|
14.06.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
29.06.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Rat, der Verlängerung und künftigen Förderung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen zuzustimmen.
- Der Rat der Stadt Aachen beschließt die Verlängerung und künftige Förderung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat mit Schreiben vom 17.09.2015 dauerhaft die Finanzierung der Bundesinitiative an die Jugend- und Familienministerkonferenz zugesichert.
Die Kontinuität der Finanzierung der Maßnahme, die aus der Bundesinitiative gefördert werden, wird auf der Grundlage von § 3 Abs. 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) über den 31.12.2015 hinaus nahtlos sichergestellt.
Für die Finanzierung stellt der Bund entsprechend der gesetzlichen Vorgabe in § 3 Abs. 4 Satz 3 KKG dauerhaft 51 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil für das Land Nordrhein-Westfalen beträgt hiervon derzeit 10 Mio. Euro; die Stadt Aachen erhält 140.011 Euro.
Voraussetzung für eine dauerhafte Finanzierung ist die Einholung eines Ratsbeschlusses zum weiteren Erhalt des Netzwerkes Frühe Hilfen, welcher spätestens zum 31.12.2016 dem Ministerium vorliegen muss.
2. Frühe Hilfen in Aachen
Bereits 2006 beauftragte der Kinder- und Jugendausschuss den Deutschen Kinderschutzbund mit dem Aufbau eines Netzwerkes „Frühe Hilfen“ für die Stadt Aachen.
Seit 2007 sind die Frühen Hilfen des Deutschen Kinderschutzbundes die Anlaufstelle für alle Familien innerhalb der Stadt Aachen mit Säuglingen bis zum vollendeten 1. Lebensjahr. Die Finanzierung der erbrachten Leistungen ist durch eine Leistungsbeschreibung und Leistungsvereinbarung seitdem geregelt.
In seiner Sitzung vom 15.01.2013 hat der Kinder- und Jugendausschuss auf Vorschlag des FB 45 beschlossen, die zur Verfügung gestellten Bundesmittel ab 2013 für das Netzwerk Frühe Hilfen des Deutschen Kinderschutzbundes und für die Familienpatenschaften des SKF/SKM abzurufen.
Im Rahmen der Bereitstellung der Bundesmittel wird erwartet, dass die Kommune einen 20 %igen Eigenanteil an den Gesamtkosten o. g. Projekte trägt. Diese werden aus dem PSK "(Kommunale) Zuschüsse präventive Maßnahmen nach dem Bundeskinderschutzgesetz" getragen.
Für das Haushaltsjahr 2016 ff. stehen 69.000 Euro zur Verfügung. 2016 werden neben dem Bundeszuschuss in Höhe von 140.011 Euro rd. 48.000 Euro aus dem kommunalen PSK entnommen. Hierdurch ist gewährleistet, dass sowohl das Netzwerk Frühe Hilfen als auch die Familienpatenschaften vollumfänglich finanziert sind.
FB 45 ist gerne bereit, in der 2. Jahreshälfte 2016 über den Verlauf und aktuellen Sachstand des Netzwerkes Frühe Hilfen und über die Familienpatenschaften zu berichten.
3. Fazit
Das Netzwerk Frühe Hilfen/Familienhebammen und Familienpatenschaften haben sich in Aachen etabliert und sind ein unabdingbarer Baustein im Sinne der Sicherstellung des Kinderschutzes in der Stadt Aachen. Durch die Verstetigung beider Angebote im Bereich der Prävention erfüllt die Stadt Aachen die vom Bund vorgegebenen Erfordernisse.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt die Fachverwaltung die Verlängerung und künftige Förderung der Bundesinitiative Netzwerke Frühe Hilfen und Familienhebammen zu beschließen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
PSP- Element 4-060301-917-3 | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschr. Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschr. Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 140.011 € |
| 420.033 € | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 140.011 € |
| 420.033 € | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Die Abwicklung wird - wie seit 2012 - bei dem Projekt 4-060301-921-2 "Bundeskinderschutzgesetz" in Verbindung mit den Kostenarten 41400000 "Zuweisung vom Bund" und 53180000 "Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche" erfolgen.
Im weiteren werden aus kommunalen Mitteln "Zuschüsse präventive Maßnahmen nach dem Bundeskinderschutzgesetz" PSK 53130000-4530 die zwingend erforderlichen kommunalen Anteile finanziert.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
2,1 MB
|