Kenntnisnahme - FB 45/0244/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

Im April 2015 berichtete die ARD in der Sendung Monitor über individualpädagogische Auslandsmaßnahmen in der Jugendhilfe unter dem Titel „Mit Kindern Kasse machen - Auslandsmaßnahmen außer Kontrolle“.

 

Die Thematik ist in der Folge in den Medien, den Landesjugendämtern und von den politisch Verantwortlichen intensiv diskutiert worden.

 

Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) Nordrhein-Westfalens hat diese Thematik ebenfalls aufgegriffen und bereits im Juli 2015 die Jugendämter zum Fachgespräch eingeladen, die eine größere Anzahl von Jugendlichen im Ausland betreuen lassen.

Als Ergebnis des Fachgespräches erklärten sich die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen bereit, gemeinsam mit den beteiligten Jugendämtern Standards zur individualpädagogischen Betreuung im Ausland zu erstellen.

 

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule der Stadt Aachen hat sich auf Einladung des Landesjugendamtes Rheinland an diesem Prozess beteiligt.

 

2. Situation in der Stadt Aachen

 

Durch den Fachbereich sind am 01.05.2016 (als Stichtag) 27 junge Menschen im Ausland untergebracht. Hierbei handelt es sich aber bei der überwiegenden Mehrzahl der Fälle um grenznahe Unterbringungen im Rahmen von Pflegeverhältnissen gemäß § 33 SGB VIII im Dreiländereck.

 

Zehn junge Menschen sind in Belgien und den Niederlanden in Pflegefamilien untergebracht und werden durch den Pflegekinderdienst des FB 45 betreut, neun junge Menschen leben in Erziehungsstellen und einer Gruppe eines in Aachen ansässigen Jugendhilfeträgers. Somit werden tatsächlich im Sinne einer individualpädagogischen Maßnahme im Ausland acht junge Menschen (sechs in Spanien; einer in Polen, einer in Irland) betreut. Diese Jugendlichen sind ausschließlich über den Aachener Träger Kaspar X untergebracht.

 

Bei der Gesamtzahl von Hilfen zur Erziehung von 4.262 Fällen in 2015 bedeutet dieses tatsächlich eine verschwindend geringe Zahl.

 

3. Fazit

 

Von Seiten des Fachbereiches wird die Möglichkeit der Betreuung im Ausland als im Einzelfall pädagogisch sinnvolles und notwendiges Angebot in der Jugendhilfe gesehen.


Der nun vorliegende gemeinsam erarbeitete Entwurf von Standards für den Bereich der stationären Jugendhilfe trägt diesem Rechnung und bietet gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit für die betroffen Jugendlichen, ihre Familien, die durchführenden Träger der Maßnahmen und nicht zuletzt  für die unterbringenden Jugendämter.

 

In der Anlage beigefügt ist die vorläufige Endfassung, die von Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland in den kommenden Wochen offiziell veröffentlicht wird.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Keine, da Sachstandsbericht.

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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