Entscheidungsvorlage - FB 45/0239/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt:

 

  Der Förderschule am Rödgerbach wird seitens der Stadt Aachen zur Umsetzung der Ganztagsangebote für das Schuljahr 2016/2017 ein Betrag in Höhe von 90.208 zur Verfügung gestellt.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

 

In seiner Sitzung am 17.09.2015 hat der Schulausschuss auf der Grundlage des Ratsbeschlusses der Stadt Aachen vom 21.11.2012 folgenden Beschluss gefasst:

 

1.  Der Förderschule am Rödgerbach wird seitens der Stadt Aachen zur Umsetzung der Ganztagsangebote r das Schuljahr 2015/2016 ein Betrag in Höhe von 123.440 zur Verfügung gestellt.

 

Die dem Beschluss zugehörige Vorlage ist beigefügt (Anlage 1). Im folgenden soll diese Beschlusslage nun für das Schuljahr 2016/2017 fortgeschrieben werden. Entscheidenden Einfluss hierbei nimmt jedoch die Schließung des Standortes Beginenstrasse zum 01.02.2016.

 

2. Ganztagsförderung an der Förderschule am Rödgerbach

 

Die Förderschule am Rödgerbach beinhaltet Ganztagsangebote sowohl im Primar als auch Sekundär I Bereich. Aufgrund der verschiedenen Förderungsarten, den genehmigten aufbauenden Ganztag und den v.g. Beschlüssen des Rates und des Schulausschusses sind für den Bereich der (Ganztags-) Betreuung ab dem kommenden Schuljahr folgende drei Bereiche zu unterscheiden.

 

2.1.Betreuung im Rahmen des ganztägigen Angebotes r den Primarbereich der

 

rderschule (Klasse 1 bis Klasse 4)

 

Im abgelaufenen Schuljahr 2015/2016 sind am Standort Sonnenscheinstraße 1,5 Gruppen und am Standort Beginenstraße 0,5 Gruppe - insgesamt r die Förderschule Rödgerbach somit 2,0 Gruppen verortet.

Mit Schließung des Standortes Beginenstrasse, wurde die 0,5 Gruppe vom dortigen Standort an die Sonnenscheinstrasse verlagert, so dass im zweiten Schulhalbjahr dort insgesamt 2,0 Gruppen betreut wurden.

Nach Auswertung der Elternabfragen im Rahmen der Anmeldungen für das Schuljahr 2016/2017 geht die Förderschule Am Rödgerbach davon aus, dass im kommenden Schuljahr ebenfalls 2,0 Gruppen erforderlich sind, um dem angemeldeten Bedarf der Eltern nachkommen zu können. Die Finanzierung dieser Gruppen ist im Rahmen der Planung der Ganztagsversorgung im Primarbereich der Förderschulen gesichert.

 

2.2.Gebundene Ganztagsbetreuung (Klasse 5 bis Klasse 8) aus dem Programm „Geld oder Stelle“

Die Förderschule Am Rödgerbach ist eine Ganztagsschule im Aufbau. Zum Schuljahr 2016/2017 wird dementsprechend der Jahrgang 8 in den gebundenen Ganztag überführt.Im Rahmen des Programms „Geld oder Stelle“ kann für gebundene Ganztagsförderschulen grundsätzlich eine Förderung von bis zu einem Drittel des gesamten für den Ganztag zur Verfügung stehenden Stellenzuschlags gewährt werden. Die Fördermittel wurden bei der Bezirksregierung Köln beantragt.

 

2.3Betreuungsangebote r ehemalige Schüler der Sek. I (Klasse 9 und 10) der

rderschule am Kennedypark

Dem Ratsbeschluss vom 21.11.2012 folgend, sind für diese Schüler/Jahrgänge Ganztags-betreuungen auslaufend sicherzustellen. Im laufenden Schuljahr wurden insgesamt 2,5 Gruppen gebildet und mit einem Gesamtvolumen in Höhe  von 111.150 aus kommunalen Mitteln zusätzlich gefördert.

 

2.3.1Antrag der Förderschule am Rödgerbach und des Kooperationspartners Driescher Hof vom 26.04.2016

Dem „auslaufenden“ Beschluss folgend, wäre eine solches gesichertes Nachmittagsangebot im kommenden Schuljahr nur noch für die Jahrgänge 9 und 10 notwendig. Hierfür wären 2,0 Gruppen nach bisherigen Standard ausreichend.

Mit Schreiben vom 26.04.2016 (Anlage 2) werden hierfür kommunale Fördermittel im Umfang von 90.208 beantragt.

 

2.3.2Empfehlung der Verwaltung

Der geltend gemachte Finanzbedarf in Höhe von 90.208 kann analog der Förderbestimmungen im Bereich der Nachmittagsbetreuung im Primarbereich von Seiten der Verwaltung nachvollzogen werden. Die Verwaltung spricht sich dafür aus, der Schule am Rödgerbach für das Schuljahr 2016/2017 die beantragten Finanzmittel in Höhe von 90.208 €  zur Sicherstellung eines gesicherten Ganztagsangebotes für die ehemaligen Jahrgänge der Förderschule Kennedypark zur Verfügung zu stellen.

 

2.3.3Entwicklung r Folgejahre

Da die Förderschule am Rödgerbach eine Ganztagsschule im Aufbau ist, wird ab dem Schuljahr 2017/2018 dem “auslaufenden” Beschluß zur Folge jählich eine weitere Reduzierung der Nachmittagsbetreuung für ehemalige Kinder der Förderschule Kennedypark erfolgen.

 

3. Finanzielle Auswirkungen

 

Zwischen Förderschule, Kooperationspartner und dem FB 45 besteht Einvernehmen darüber, dass die v.g. Maßnahmen und die damit verbundenen zusätzlichen finanziellen kommunalen Mittel ausschließlich für das Schuljahr 2016/2017 gelten.r das Schuljahr 2017/2018 wird eine Neueinschätzung im Kontext des Grundlagenbeschlusses vom 21.11.2012 vorgenommen werden.

 

r das kommende Schuljahr 2016/2017 ergeben sich somit Gesamtkosten in Höhe von 90.208 €.  

 

  Ausreichende Mittel stehen im Produkt Förderschulen zur Verfügung.

 

Es entfallen

 

auf das Hhj.  20165/12 = 37.587

 

auf das Hhj.  20177/12 = 52.621

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

4–030106-907-2

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschrieb­ener Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschrieb-ener Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

284.100

284.100

871.000

871.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

559.400

559.400

1.597.400

1.597.400

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-275.300

-275.300

-726.400

-726.400

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

Keine haushalterischen Auswirkungen. Es stehen ausreichende Mittel zur Verfügung.

 

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Anlagen

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