Entscheidungsvorlage - FB 50/0154/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Integration von Flüchtlingen - Erstellung eines Integrationsplans -- Ratsantragspaket der Fraktionen CDU und SPD vom 15.03.2016Niedrigschwellige Arbeitsmöglichkeiten für Asylbewerber nach § 5 AsylbLG - Ratsantrag der Fraktion Grüne vom 11.04.2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Entscheidung
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23.06.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie stimmt der Vorgehensweise der Verwaltung zu. Die Ratsanträge Nr. 149/17, 150/17, 151/17, 152/17, 153/17 und 158/17 werden mit der Erstellung des Integrationsplanes aufgegriffen, abgearbeitet und die beauftragten Themenbereiche kontinuierlich weiterentwickelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
In Aachen herrscht eine starke Willkommenskultur. Politik und Verwaltung ist es im Schulterschluss mit den Bürgerinnen und Bürgern dieser Stadt ein wichtiges Anliegen, frühestmöglich die hier ankommenden Menschen in die Gesellschaft einzugliedern.
In diesem Sinne hat es in Aachen traditionell immer wieder Aufträge und Appelle der Politik, Initiativen der Verwaltung, Angebote der Wohlfahrtspflege und anderer Träger, zahlreiche Vereinsaktivitäten und auch sehr breit gestreute Angebote von Bürgerinnen und Bürgern gegeben. Die große Zunahme von Flüchtlingen insbesondere seit 2015 hat diese integrativen Strukturen wachsen lassen und gestärkt.
Die zur Beratung anstehenden Ratsanträge stehen in diesem Kontext. Sie werden von der Verwaltung zum Anlass genommen, die bisherigen Integrationsbemühungen in Aachen weiter zu entwickeln, Strukturen und Netzwerke zu optimieren und Themenschwerpunkte zu setzen.
Sachstand
Stand 01.06.2016 erhalten in Aachen rund 2850 Personen Leistungen nach dem AsylbLG. Davon sind rund 2540 Flüchtlinge in den Einrichtungen und Wohnungen des Fachbereiches Soziales und Integration untergebracht.
Derzeit werden der Stadt Aachen keine Flüchtlinge zugewiesen, weil die Aufnahmeverpflichtung übererfüllt ist. Das liegt insbesondere an der Anrechnung von Plätzen für Landesflüchtlinge. Ab Juli 2016 wird mit weiteren Zuweisungen gerechnet. (s. dazu die Ausführungen zu TOP 8)
In den letzten 3 Jahren sind zahlreiche Angebote entstanden, um der enorm gestiegenen Zahl von Asylbewerbern zu begegnen.
Neben der Aufstockung des Betreuungspersonals in der Verwaltung entstanden vielfältige Aktivitäten zur Integration der schutzsuchenden Menschen. In dieser Phase wurde das Aachener Bündnis für Flüchtlinge ins Leben gerufen. Die Akteure wurden damit unter ein Dach gestellt und nach Themen- bereichen geordnet. Dennoch ist festzustellen:
Dem großen Handlungsdruck geschuldet wurde bislang im Wesentlichen auf die aktuellen Notwendigkeiten reagiert. Nun gilt es, den angelegten Weg auszubauen, zu festigen und die Marschrichtung nach den aktuellen Anforderungen festzulegen.
Dazu soll der Integrationsplan dienen. Er baut auf dem Konzept zur Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen auf, das im letzten Jahr vom Rat verabschiedet worden ist.
Der Integrationsplan soll - im Gegensatz zum wesentlich umfassenderen Integrationskonzept- einen konkreten Handlungsrahmen angesichts der aktuellen Herausforderungen darstellen.
Vorgehensweise
In der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie am 28.04.2016 sollte zunächst die Gliederung des Integrationsplanes vorgestellt werden. Der TOP wurde in der Sitzung nicht beraten, sondern verschoben.
Zwischenzeitlich hat der Deutsche Städtetag zum Thema „Integration von Zugewanderten – Veränderte Herausforderungen für die Kommunen“ einen Leitfaden (Anlage 2) herausgegeben, der am 23.06.2016 verabschiedet wird. Die Verwaltung hat sich in ihren Ausführungen diesem Leitfaden angeschlossen und die Gliederung des Integrationsplans Aachen an der Abfolge der og. Ratsanträge orientiert.
Ein Entwurf des Integrationsplanes Aachen ist in der Anlage 1 beigefügt und wird in der Sitzung am 23.06.2016 vorgestellt.
In einem nächsten Schritt sollen konkrete Maßnahmenpakete und die Kosten der Umsetzung zur Beratung vorgelegt werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Die finanziellen Auswirkungen können noch nicht beziffert werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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357,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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375,7 kB
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3
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(wie Dokument)
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295,9 kB
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4
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(wie Dokument)
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93,5 kB
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