Kenntnisnahme - FB 50/0170/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung

zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen hat das Objekt Antoniusstraße 7 erworben und die uneingeschränkte Verfügungsgewalt. Die praktische Unterhaltung obliegt der gewoge. Die Immobilie ist voraussichtlich bis zum 31.12.2017 nutzbar.

 

Der Mitglieder des Arbeitskreises „Prostitution und Menschenhandel“ des Frauennetzwerkes Aachen haben das Objekt besichtigt und für die Nutzung als Anlauf- und Beratungsstelle für Prostituierte für gut befunden.

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Runden Tisches „Prostitution in Aachen“ am 28.08.2015 beraten. Es bestand Einigkeit darüber, dass in dem Haus eine niedrigschwellige Anlaufstelle und ein Treffpunkt zum Kaffee- oder Teetrinken mit der Möglichkeit, Beratungsangebote zu erhalten, eingerichtet werden soll. Es soll getestet werden, ob eine derartige Einrichtung in der Straße angenommen wird.

Am 17.02.2016 hat eine Begehung der Immobilie durch Mitglieder des Runden Tisches unter Begleitung eines Mitarbeiters der gewoge stattgefunden. Drei Räume, der Flur und die Toilette im vorderen Bereich des Gebäudes sollen genutzt werden und müssen entsprechend hergerichtet werden.

SOLWODI hat sich bereit erklärt, die Beratungsstelle unter Beteiligung der AIDS-Hilfe, der Schuldnerberatung und EhrenamtlerInnen zu leiten.

 

SOLWODI hat unter Vorlage des in Anlage 1 beigefügten Konzepts bei der Stiftungsverwaltung einen Zuschuss in Höhe von 9.685 € für 2016 und in Höhe von 9.612 € für 2017 beantragt.

Der FB 50 hat das Projekt als förderwürdig bewertet.

Aufgrund der Zweckidentität im Sinne der Mildtätigkeit von SOLWODI und der Stiftung „Elisabethspitalfonds“ besteht eine grundsätzliche Fördermöglichkeit des Projektes.  Der benötigte Zuschussbetrag steht in der Stiftung „Elisabethspitalfonds“ im aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung.

 

Die Stiftungsverwaltung hat dem Antrag zugestimmt und wird den Zuschuss in der gesamten Höhe von 19.297,- Euro genehmigen und auszahlen. Die Mittelverwendung muss SOLWODI mit Hilfe von Projektberichten zum 31.12.2016 und 31.12.2017 sowie mit einer Schlussrechnung zum 31.12.2017 belegen.  

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Der Zuschussbetrag für 2016 und 2017 in Höhe von insgesamt 19.297,- € wird aus Stiftungsmitteln des Elisabethspitalfonds zur Verfügung gestellt.

 

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Anlagen

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