Kenntnisnahme - FB 50/0171/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Aktuelle Lage

 

Derzeit befinden sich in Aachen (Stand 31.05.2016)

 

  1. 2.541 zugewiesene Flüchtlinge in städtischen Unterkünften
  2. 175 Landesflüchtlinge in der Einrichtung am Westbahnhof
  3. 577 UMA in der Betreuung des FB 45 (Stand 30.04.2016)

 

 

Die unter 1. genannten zugewiesenen Flüchtlinge sind wie folgt untergebracht:

 

Gemeinschaftseinrichtung1.196  Personen

Einrichtung mit abgeschlossenen Wohnungen   317  Personen

Einzelwohnungen1.345  Personen

Gesamt2.541  Personen

 

 

1.1 Situation Turnhallen

 

Bis auf die Turnhallen Königstraße (Nutzung der Duschen durch die Bewohner der Beginenstraße) und Bergstraße/Saarstraße (Probleme mit der Lüftung) sind alle Turnhallen freigegeben und stehen dem Schul- und Vereinssport wieder uneingeschränkt zur Verfügung. Auch diese beiden Hallen werden noch vor den Sommerferien wieder dem Sport zur Verfügung stehen.

 

Es können weiterhin ca. 300 Plätze in Turnhallen innerhalb von 8 bis 14 Tagen für Flüchtlinge hergerichtet und möbliert werden, sofern eine adhoc-Situation wie im letzten Spätsommer eintreten würde. Dabei handelt es sich um die Turnhallen Königstraße, Reumontstraße, Vetschauer Straße und Peliserkerstraße. Diese stehen dem Schul- und Vereinssport bis zu einer möglichen Nutzung uneingeschränkt zur Verfügung.

 

 

1.2 Aktuelle und weitere Plätze

 

Unter Berücksichtigung der freien Kapazitäten in den bereits belegten Einrichtungen und den in Kürze zur Belegung zur Verfügung stehenden Plätzen in den Spaceboxen auf dem Gelände der Dr. Leo Löwenstein Kaserne (80 Plätze) und Debyestr. (60 Plätze) beläuft sich der aktuelle Bestand auf 2864 Plätze.

 

Im Laufe des Jahres  werden voraussichtlich 845 weitere Plätze belegbar sein:

 

150 Plätze in Spaceboxen auf dem ehemaligen Sportplatz Adenauerallee

  40 Plätze in bereits belegten Objekten (Werkstr. und Peterstr.)

160 Plätze im Objekt Tempelhofer Str.

  25 Plätze in einem derzeit sanierten Objekt in der Sigmundstr.

  40 Plätze in 6 EFH in der Raafstr. (Förderung nach der Richtlinge Flüchtlinge)

220 Plätze  in Fulda-Containern

geplant war das Aufstellen von weiteren 164 Containern (ca. 220 Plätze) auf dem Gelände der Leo-              Löwenstein-Kaserne, jedoch befindet sich der Verkäufer in Bezug auf Lieferung und Leistung               (baurechtliche Genehmigungsfähigkeit) im Verzug. Der Vorgang (ggf. Rücktritt vom Vertrag) wird von FB               30 geprüft.

210 Plätze in angemieteten Wohnungen (geschätzt monatlich 30 Plätze)

 

 

 

Aufgrund nur befristeter Nutzungsmöglichkeit fallen bis Ende des Jahres 416 Plätze in folgenden Objekten weg:

 

  50 Plätze im Objekt Süsterfeldstr. 99

120 Plätze in der Schule Kirchberg 14

200 Plätze Stubenhäuser Körner Kaserne (hier wurde bzgl. einer Verlängerung angefragt)

  46 Plätze in Einzelwohnungen

 

Es ergibt sich somit eine voraussichtliche Gesamtkapazität bis zum Jahresende von 3.293 Plätzen.

 

Als Notfalloption stehen ca. 300 Plätze in der Turnhalle der Körner Kaserne sowie im Spielcasino an der Monheimsallee zur Verfügung, die unmittelbar belegt werden können. Diese Kapazitäten werden vorgehalten, um kurzfristig notwendige Aufnahmen vornehmen zu können und Verzögerungen bei der Herrichtung von Unterbringungsplätzen aufzufangen. Auch können sie als Ersatz für eine beispielsweise durch einen technischen Defekt, Brand o. Ä. vorübergehend nicht bewohnbare Unterkunft dienen. Die erneute Belegung von Turnhallen soll möglichst vermieden werden.

 

 

2. Prognose

 

Die Prognose bezüglich der Flüchtlingszugänge für das Jahr 2016 gestaltet sich weiterhin schwierig.

 

Während das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein- Westfalen in einem Schreiben vom 10.02.2016 mitteilte, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge für das Jahr 2016 keine Prognose herausgibt, wurde FB 50 in einem Telefonat mit der Bezirksregierung Köln am 03.03.2016 informiert, dass von ca. 5.000 Flüchtlingszugängen pro Woche in NRW auszugehen ist.

 

In einem weiteren Telefonat mit der Bezirksregierung am 18.03.2016 erfolgte eine Korrektur der Angaben. Derzeit sei in NRW zwar mit 2.000 Flüchtlingen pro Woche zu rechnen, ein „Einpendeln“ auf durchschnittlich 3.500 Flüchtlinge sei aber realistisch.

 

Weitere Korrekturen sind den Medien in den letzten Wochen zu entnehmen gewesen.

 

In Ermangelung einer verlässlichen Prognose hat die Verwaltung unter Anwendung des für Aachen geltenden Verteilerschlüssel (1,2991346550%) die nachfolgenden drei Szenarien erarbeitet, um zumindest in gewissem Umfang eine Handlungs- und Entscheidungsfähigkeit herzustellen.

 

Minimale Prognose

  • Szenario: wöchentlich kommen 1.000 Menschen nach  NRW
  • Für Aachen: wöchentlich 13 Menschen, monatlich 56 Menschen => kein Fehlbedarf, da ausreichend Plätze vorhanden sind bzw. sukzessiv geschaffen werden können

Risiko einer evtl. Unterdeckung ist groß

 

Mittlere Prognose

  • Szenario: wöchentlich kommen 3.000 Menschen nach NRW
  • Für Aachen: wöchentlich 39 Menschen, monatlich 170 Menschen => Fehlbedarf 268 Plätze

wird empfohlen

 

 

 

Maximale Prognose

  • Szenario: wöchentlich kommen 5.000 Menschen nach  NRW
  • Für Aachen: wöchentlich 65 Menschen, monatlich 280 Menschen => Fehlbedarf: 928 Plätze

(es werden von 7-12/16  monatlich 110 Plätze mehr benötigt als bei der mittleren Prognose)

Risiko einer evtl. Überdeckung ist groß

 

Da die Stadt Aachen die Zuweisungsquote Stand Mitte Mai mit 500 Plätzen übererfüllt, andererseits die Anrechnung der ehemaligen Landesplätze monatlich um ca. 200 Plätze sinkt, rechnet der FB 50 (unter Berücksichtigung einer monatlichen Zuweisungsquote von 170 Personen) ab Juli 2016 mit neuen Zuweisungen.

Die Landeseinrichtung am Westbahnhof wird aktuell mit 1.000 Plätzen bei der Berechnung der Zuweisungsquote berücksichtigt. Sollte die Einrichtung geschlossen werden,  werden ab dem Folgemonat monatlich 200 Plätze in der Anrechnung entfallen. Sukzessive sind entsprechende Plätze für zugewiesene Flüchtlinge zu schaffen.

 

 

3. Bedarfsdeckung

Der Verwaltungsvorstand hat am 17.05.2016 beschlossen, dass die mittlere Prognose die Arbeitsgrundlage aller weiteren Planungen darstellen soll. Zum Jahresende 2016 müssten demnach insgesamt 3561 Plätze zur Verfügung stehen (Plätze für 2541 Personen Stand 31.05.2016 zzgl. 6x 170 Personen in den Monaten Juli bis Dezember 2016). Das bedeutet, dass über die bisher geschaffenen und geplanten 3293 Plätze hinaus (vgl. Punkt 1.2) weitere 268 Plätze bis Ende des Jahres geschaffen und entsprechende Mittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

 

Die Vertreter der sog. Donnerstagsrunde haben mehrere Kategorien formuliert, mit denen eine Bedarfsdeckung bis Jahresende gelingen kann. Diese Kategorien wurden mit einer Priorisierung versehen, die sich auf die bisher im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung gemachten Erfahrungswerte stützt.

 

So ist nach Einschätzung der Fachdienststellen weiterhin die Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen, Schulen oder umgebauten Gewerbeimmobilien der Unterbringung in einer mobilen Wohneinheit vorzuziehen.

 

Wirtschaftlich darstellbar ist die Umwandlung einer Gewerbeimmobilie allerdings in der Regel nur dann, wenn eine mindestens zehnjährige Laufzeit vereinbart wird. Seitens des E 26 wird zudem empfohlen, aus haftungsrechtlichen Gründen nicht in fremden Bestand zu bauen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Anschlussnutzung anderer Art geplant ist zudem der Rückbau finanziert werden muss. Erklärtes Ziel ist es, in den nächsten Jahren regulären Wohnraum zu schaffen, der die Nutzung solcher Immobilien entbehrlich macht.

 

Der Verwaltungsvorstand ist diesen Vorschlägen gefolgt. Zur Schaffung der weiteren  benötigten Plätze sind nun folgende Objekte vorgesehen:

 

  • Objekte Kronenberg (150 Plätze)

Hauptschulgebäude (ohne Pausenhalle und Mensagebäude); städtisches Objekt; Herrichtung durch die Stadt. Der Kostenrahmen wird ermittelt.

 

Über den Gebäudeteil, der bis vor kurzem für die Friedensschule vorgesehen waren, wird nun mit dem Uniklinikum verhandelt. Es besteht Interesse, diese Räumlichkeiten für die MTA-Ausbildung zu nutzen.

 

 

  • Objekt Nizzaallee (55 Plätze)

Kostenlose Anmietung vom Land; Herrichtung durch Stadt und gegebenenfalls Rückbau erforderlich. Der Kostenrahmen wird ermittelt.

 

  • „Make Home“- Module (mind. 60 Plätze)

Angebot wird zurzeit geprüft; um die Herrichtungskosten für die Aufstellflächen möglichst gering zu halten, werden große Grundstücke bevorzugt, so dass mehr als die aktuell benötigten Module aufgestellt werden können. Dadurch können bereits Plätze für das Jahr 2017 geschaffen werden oder Alternativen für Objekte, die in Zukunft wegfallen. Die Make-Home-Module wären zudem auch für die Unterstützung des allgemeinen Wohnungsmarktes, z.B. für studentisches Wohnen, geeignet.

 

Die Entscheidung, durch welche Maßnahmen die fehlenden Plätze geschaffen werden, hat unter Abwägung von Kosten und Nutzen zu erfolgen. Bei der Entscheidungsfindung ist zudem zu berücksichtigen, welche Mittel im konsumtiven und investiven Haushalt noch zur Verfügung stehen.

 

 

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 

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