Kenntnisnahme - FB 50/0174/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Berichts der Kommunalen Pflegeplanung 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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Kenntnisnahme
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23.06.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 16.10.2014 ist das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW – in Kraft getreten.
Ziel ist nach § 1 des Gesetzes die Sicherstellung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen. Sämtliche Maßnahmen nach diesem Gesetz
sind darauf auszurichten, das Selbstbestimmungsrecht von älteren Menschen und pflegebedürftigen Menschen jeder Lebensphase zu sichern.
Die Träger der Sozialhilfe haben nunmehr die Möglichkeit, eine verbindliche Bedarfsplanung einzuführen. Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 beschlossen, die verbindliche Bedarfsplanung für die vollstationären Pflegeeinrichtungen einzuführen und für das Jahr 2016 keinen Bedarf an zusätzlichen Pflegeplätzen in der StädteRegion auszuweisen.
In der Kommunalen Pflegeplanung sind die regionsangehörigen Kommunen betrachtet worden. Aussagen zu einzelnen Sozialräumen waren nicht möglich. Die Berücksichtigung sozialräumlicher Bedarfe erfordert die Festlegung von Sozialräumen. Dies ist nur in Zusammenarbeit mit den Kommunen möglich. Bezogen auf die Datenlage lassen sich Quotienten oder Basiszahlen weitestgehend nur auf der Ebene Stadt Aachen und der Ebene aller Kommunen des Altkreises generieren.
Es ist für die Zukunft zu prüfen, ob entsprechende Sozialräume in Absprache mit den Kommunen definiert und entsprechende Bevölkerungsdaten zur Verfügung gestellt werden können. Aussagen zum künftigen Bedarf müssen auf der Basis von Versorgungsquoten getroffen werden. Bedarfseinschätzungen auf der Basis konstanter Inanspruchnahme - wie bisher - sind auf sozialräumlicher Ebene nicht möglich, da generell keine Modelle zur Bevölkerungsentwicklung unterhalb der Gemeindemodellrechnung verfügbar sind.
Frau Rüter und Herr Xhonneux von der StädtRegion Aachen stellen die Kommunale Pflegeplanung vor.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4 MB
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