Entscheidungsvorlage - 0009/ BA 2/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

entfällt

 

 

In Vertretung

 

 

Lindgens

Beigeordneter

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Gemäß § 67 i.V.m. § 36 Abs. 3 der Gemeindeordnung werden der Stellvertreter bzw. die Stellvertreter des Bezirksvorstehers und die übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung von dem Bezirksvorsteher eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, in dem die Mitglieder der Bezirksvertretung ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

 

            „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach besten Wissen und Können

             wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung und die Gesetze beachten und

             meine Pflichten zum Wohle der Gemeinde erfüllen werde. So wahr mit Gott helfe“

            (Der letzte Satz kann entfallen)

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