Kenntnisnahme - BA 4/0050/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Vorschlag des Fachbereichs Umwelt, Städteregion Aachen, wurde um Teilnahme des Geschäftsführers der BSR GmbH zu diesem Antrag gebeten. Er soll insbesondere zu den konkreten Änderungen im Betrieb des Steinbruches weitergehende Informationen geben.

 

Die Städteregion Aachen teilt zum Stand des o. a. Genehmigungsverfahrens folgendes mit:

 

Aufstellung zum Stand des Genehmigungsverfahrens:

 

- Eingang des Antrages 09.02.2016

- Vollständigkeitsprüfung 12.02.2016

- Behördenbeteiligung am 15.02.2016:

 

 

 

Bezirksregierung Köln – Dezernat 55;

Stellungnahme am 24.02.2016 = keine Bedenken

 

Stadt Stolberg:

Stellungnahme am 03.05.2016 = keine durchgreifenden Bedenken Nebenbestimmungen vorgeschlagen.

 

Stadt Aachen:

Stellungnahme am 02.03.2016 = grundsätzlich keine Bedenken - aus wasserschutzrechtlicher Sicht bzw. Immissionsschutz  Nebenbestimmungen vorgeschlagen.

 

Interne Beteiligung Städteregion Aachen, Untere Wasserbehörde, Untere Abgrabungsbehörde, Untere Landschaftsbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde
= keine grundsätzlichen Bedenken

 

 

- Zulassungsbescheid nach § 8 a:

 

 

Am 17.03.2016 wurde die Zulassung zum vorzeitigen Beginn erteilt; und gleichzeitig ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über den Rückbau der Anlagen abgeschlossen, falls die Genehmigung nicht erteilt wird.

 

Die abschließende Entscheidung über den Antrag, d. h. die Genehmigung, steht noch aus.

 

Veröffentlichung der Sprengankündigungen:

Für den Altsteinbruch Blees (Flurstück 45) in dem aktuell hauptsächlich abgebaut wird, gibt es keine Verpflichtung zur öffentlichen Sprengankündigung.

 

 

Für den neuen Steinbruch der BSR enthält die Genehmigung eine Auflage, die Sprengtermine öffentlich anzukündigen. Auf Bitten der für die Überwachung der Sprengvorschriften zuständigen Bezirksregierung Köln ist der Vollzug dieser Nebenbestimmung ausgesetzt worden, d. h. zurzeit und bis auf Weiteres wird auf die öffentliche Bekanntmachung verzichtet.

 

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Anlagen

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