Entscheidungsvorlage - FB 45/0260/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII, hier: Kindertagesstätte "Gartenkinder Hangeweiher gGU"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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27.09.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
Die Kindertagesstätte „Gartenkinder Hangeweiher gUG“ mit Sitz in Aachen beantragt mit Schreiben vom 13.04.2016 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Die Kindertagesstätte besteht seit dem Jahr 2000 als Einzelunternehmen und ist aus der Tagesmutterbetreuung der jetzigen Geschäftsführerin Frau Host hervorgegangen.
In der Einrichtung stehen insgesamt 15 Plätze für Kinder unter 3 Jahren in der Zeit von 7:30 Uhr bis 16:30 Uhr zur Verfügung. Die Betreuung wird durch 3 Erzieherinnen und eine Kinderpflegerin sichergestellt. Zusätzlich steht stundenweise eine Haushaltshilfe zur Verfügung.
Konzeptionell verfolgt die Kindertagesstätte den pädagogischen Ansatz nach Maria Montessori.
Die Betriebsform wurde in diesem Jahr gewechselt. Der Eintrag der neuen gemeinnützigen Unternehmensgesellschaft „Gartenkinder Hangeweiher gGU“ ins Handelsregister erfolgte am 15.03.2016.
Die pädagogische Arbeit wird unverändert weitergeführt.
Zum 01.08.2016 zieht die Kindertagesstätte in die Räume des Kleingartenvereins Hangeweiher.
Die Kindertagesstätte „Gartenkinder Hangeweiher gGU“ möchte nach ihrer Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in den Kindertagesstättenbedarfsplan der Stadt Aachen aufgenommen werden.
2. Stellungnahme der Fachverwaltung
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 14.04.1994 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Demnach ist die Anerkennung der Kindertagesstätte „Gartenkinder Hangeweiher gGU“ als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.
Auswirkungen
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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57,4 kB
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2
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öffentlich
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2,4 MB
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62 kB
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