Entscheidungsvorlage - FB 61/0454/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Ausführungsbeschluss zum barrierefreien Umbau der Einmündung „An der Schurzelter Brücke“ inklusive Bushaltestelle „Viadukt“ gemäß Plan-Nr. 2010_032_L1. Die Anträge gelten als behandelt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt unter Haushaltsvorbehalt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Die Verkehrssituation in der Schurzelter Straße im Abschnitt zwischen Teichstraße und Süsterfeldstraße ist seit längerem Thema in der Bürgerschaft und in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg. In der Bezirksvertretung wurden diverse politische Anträge zur Parkraumsituation, zu Querungshilfen und zu anderen Themen der Verkehrsführung und Verkehrssicherheit behandelt. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg hat sich am 04.11.2015 dafür ausgesprochen, die Verwaltung zu beauftragen, eine verkehrliche Gesamtkonzeption für diesen Straßenbereich zu erarbeiten, die die einzelnen Aspekte der einzelnen Anträge aufgreift.

 

Folgende Anfragen und Anträge lagen vor:

 

Gehweg Schurzelter Straße; Anträge von Seniorenrat Ulrich Lenkitsch vom 09.09.2013 (Anlage 1)

Herr Lenkitsch, als Seniorenrat für Laurensberg, stellte am 09.09.2013 den Antrag, an der Ecke Schurzelter Straße / An der Schurzelter Brücke den Gehweg anschließend an den Gehweg in der Schurzelter Straße mindestens bis hinter die „An der Schurzelter Brücke“ beginnende Rollstuhlrampe des CMS Pflegestift Laurensberg zu verlängern. Der Gehweg in der Schurzelter Straße ende im Einmündungsbereich und sei in Richtung des rollstuhlgerechten Weges in der Straße „An der Schurzelter Brücke“ unpassierbar.

 

Haltverbotsbucht Schurzelter Straße; Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 02.10.2015 (Anlage 2)

Im Bereich zwischen der Einmündung „An der Schurzelter Brücke“ und dem Viadukt werde der Fahrbahnrand in Fahrtrichtung Viadukt zu Bürozeiten vollständig beparkt. Der an der Bushaltestelle der Gegenrichtung haltende Bus verhindere die Durchfahrt der Fahrzeuge in Fahrrichtung Viadukt. In einem Teilstück der Schurzelter Straße solle ein Haltverbot eingerichtet werden, um dieses als Ausweichbucht zu nutzen.

 

Schaffung einer sicheren Querungsmöglichkeit für Kinder und Senioren über die Schurzelter Straße; Antrag der Fraktion Die Linke vom 06.10.2015 (Anlage 3)

Im Bereich der Kindertagesstätte Schurzelter Straße 21 befinden sich neben der KiTa auch ein Spielplatz und ein Pflegewohnstift. Die Verwaltung wurde beauftragt, dort die Einrichtung eines Zebrastreifens oder, falls nicht möglich, einer anderen Querungshilfe zu prüfen.

 

Verbesserung des Verkehrsflusses in der Kackertstraße; Antrag der CDU- und SPD-Fraktion vom 16.10.2015

Der Antrag korrespondiert mit den o.g. Anträgen, da eine Verbesserung des Verkehrsflusses in der Kackertstraße die Verkehrssituation in der Schurzelter Straße entlasten könnte. Aufgrund der Beschlusskompetenz (Mobilitätsausschuss) gibt es hierzu eine gesonderte Verwaltungsvorlage, die ebenfalls in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg beraten wird.

 

2. Heutige Situation (Anlagen 4 und 5)

Die Schurzelter Straße hat im Straßennetz eine Verbindungsfunktion zwischen der Vaalser Straße über das Wohngebiet Kullen und Seffent bis zur Roermonder Straße. Der hier behandelte Abschnitt der Schurzelter Straße zwischen Süsterfeldstraße und Teichstraße hat zudem eine Erschließungsfunktion und ist in eine Tempo-30-Zone integriert. Regelungstechnisch wird die Schurzelter Straße am Ende der Tempo-30-Zone untergeordnet auf die abknickende Vorfahrtstraße an der Einmündung Süsterfeldstraße geführt. Innerhalb der Zone gilt an den Einmündungen i.d.R. die Rechts-vor-Links-Vorfahrtregel.

 

In den vergangenen Jahren hat sich die städtebauliche und verkehrliche Situation im betroffenen Abschnitt der Schurzelter Straße verändert. Neu entstanden ist weitere Bebauung wie beispielsweise die Wohnbebauung Schurzelter Winkel und der CMS Pflegestift Laurensberg, wodurch sich die Nutzungsansprüche teilweise geändert und die Kfz-Belastung leicht zugenommen haben.

 

Kfz-Belastungen und -Geschwindigkeiten

Am 25.09.2014 wurde an der Kreuzung Schurzelter Straße / An der Schurzelter Brücke / Schurzelter Winkel eine Kfz-Verkehrserhebung durchgeführt. Von 07.00 bis 19.00 Uhr befuhren etwa 3.100 Kfz (im Querschnitt westlich der Einmündung) bzw. 2.900 Kfz (östlich der Einmündung) die Schurzelter Straße. Die spitzenstündliche Kfz-Belastung der Einmündung betrug in der Summe aller Zufahrten vor- und nachmittags jeweils etwa 340 Kfz und im Querschnitt der Schurzelter Straße vor der Kindertagesstätte ca. 280 Kfz (nachmittags). Der Lkw-Anteil betrug insgesamt 3,5 %. Die Verkehrsbelastung ist für Erschließungsstraßen bzw. Straßen in Tempo-30-Zonen nicht unüblich. Sie entspricht hochgerechnet einer Belastung von etwa 3.900 Fahrzeugen am Tag. Umliegende Straßen haben vergleichsweise folgende tägliche Verkehrsstärken: Kackertstraße ca. 9.200 Kfz, Rathausstraße ca. 6.500 Kfz und Brunnenstraße ca. 4.200 Kfz.

 

Vom 24.02.2015 bis 27.02.2015 wurde im unmittelbaren Bereich der Einmündung „An der Schurzelter Brücke“ eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt. In Richtung Viadukt und in Richtung Roermonder Straße betrug die Durchschnittsgeschwindigkeit jeweils 32 km/h. Die Geschwindigkeit V85, die am ehesten das tatsächliche Fahrverhalten wiedergibt und von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, betrug insgesamt 39 km/h und die höchste gemessene Geschwindigkeit 73 km/h (in Fahrtrichtung Roermonder Straße).

 

Der Anteil der Geschwindigkeiten größer 40 km/h beträgt insgesamt 11,4 % bzw. 11,1 % in Richtung Viadukt und 13,5 % in Richtung Roermonder Straße. Die Prozentangabe ordnet die Straße in eine Kategorie, die sie als in Ordnung einstuft (bis 25 %). Erst bei höheren Anteilen werden in der Regel Beobachtungen / Messungen mit Ahndungen (25 bis 40 %) bzw. Überprüfung baulicher Maßnahmen (über 40 %) erforderlich.

 

Ruhender Verkehr

Im Abschnitt der Schurzelter Straße zwischen Süsterfeldstraße und Teichstraße existiert tagsüber aufgrund der ansässigen Gewerbebetriebe ein gewisser Parkdruck. Im Straßenraum wird abschnittsweise am nördlichen Fahrbahnrand geparkt, was innerhalb der Tempo-30-Zone im Zusammenhang mit einer Geschwindigkeitsdrosselung auch erwünscht ist. Um das Parkplatzangebot zu vergrößern, wurde bei der Aufstellung des Bebauungsplans für die neue Wohnsiedlung die öffentliche Verkehrsfläche im Bereich des Kindergartens und des Bürogebäudes Hausnr. 23/25 verbreitert. Diese Fläche sollte genutzt werden, um die stoßweisen Anfahrten zum Kindergarten aufzufangen und die Verkehrssituation in der Schurzelter Straße zu entschärfen. Zusätzlich wurden neben dem Bürogebäude Hausnr. 27 weitere Flächen für den ruhenden Verkehr per B-Plan festgesetzt und ein privater Parkplatz angelegt.

 

Fuß- und Radverkehr

Ein durchgängiger Gehweg mit etwa 2,00 bis 2,10 m Breite befindet sich an der nördlichen Seite der Schurzelter Straße. Fußgänger in bzw. aus Richtung Süsterfeldstraße müssen bis zu diesem Gehweg die Fahrbahn der Süsterfeldstraße oder die angrenzende Grünfläche nutzen und die Schurzelter Straße ungesichert queren.

 

Die Einmündung der Straße „An der Schurzelter Brücke“ ist für ihre Lage in einer Tempo-30-Zone und der vorhandenen Kfz-Nutzung überdimensioniert. Durch die großen Ausrundungsradien ist der Gehweg an der westlichen Seite der Einmündung sehr schmal (mit teilweise weniger als 90 cm Breite) und die zu querende Fahrbahn mit bis zu 25 m sehr breit. An der östlichen Einmündungsseite ist der Gehweg unbefestigt und niveaugleich mit der Fahrbahn, wodurch er häufig von Fahrzeugen zugeparkt wird.

 

An der Einmündung Wildbachstraße besteht eine bauliche Querungshilfe in Form eines vorgezogenen Seitenraums mit Fahrbahnverengung. Am 23.09.2014 wurde auf Höhe der Kindertagestätte und des Pflegestifts der Fußgänger-Querungsbedarf über die Schurzelter Straße erfasst. Zwischen 11.30 und 13.00 Uhr wurden 20 sowie zwischen 16.00 und 17.30 Uhr 38 Querungen gezählt. Die Zeitbereiche orientieren sich an den Spitzenzeiten einer Zählung vom 21.02.2006.

 

Unfallsituation

Die Unfalllage ist bisher nicht auffällig. Vom 01.01.2011 bis 31.12.2015 wurde im betroffenen Bereich der Schurzelter Straße ein Unfall der Kategorie 1-4 erfasst (mit schwerwiegendem Sachschaden).

 

ÖPNV

Der Bereich ist mit den Buslinien 7 und 24 erschlossen, die den Linienweg über die Süsterfeldstraße - Schurzelter Straße Richtung Roermonder Straße und retour befahren. Auf Höhe der Einmündung „An der Schurzelter Brücke“ befindet sich die Haltestelle „Viadukt“.

 

Weitere Beratungen

Seitdem die o.g. Anträge gestellt wurden, wurde am 20.01.2016 in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg bzw. am 21.01.2016 im Mobilitätsausschuss die Planung zur Umgestaltung der Einmündung Süsterfeldstraße / Schurzelter Straße zu einem Kreisverkehrsplatz mit überfahrbarer Mittelinsel beschlossen.

 

3. Konzeption

Querungshilfen und Fußgänger-Infrastruktur

In der Planung zur Umgestaltung der Einmündung Süsterfeldstraße zum Kreisverkehrsplatz wurde die Planung zur Anlage eines Gehweges am südlichen Fahrbahnrand der Schurzelter Straße (als Fortsetzung des Geh- und Radweges der Süsterfeldstraße bis zum bestehenden Gehweg vor der Bebauung Hausnr. 27) berücksichtigt und beschlossen. Am Fahrbahnteiler des geplanten Kreisverkehrs ist in der Schurzelter Straße eine Überquerungsmöglichkeit für Fußgänger vorgesehen, die unmittelbar am Kreisverkehr als Fußgängerüberweg („Zebrastreifen“) ausgebildet wird. Damit erhält die Schurzelter Straße zwischen Süsterfeldstraße und Teichstraße eine beidseitig durchgehende Gehwegverbindung mit Querungshilfen an beiden Einmündungen.

 

Entsprechend den Richtlinien für die Anlage von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) ist die Anordnung eines Fußgängerüberweges ab einem Fußgängeraufkommen von 50-100 Querungen/h und gleichzeitigem Kfz-Aufkommen von 200-300 Kfz/h möglich. Gemäß der oben genannten sowie auch früherer Zählungen auf Höhe der Kindertagesstätte wird lediglich der Kfz-Wert erreicht (280 Kfz, 32 Fußgängerquerungen), sodass gemäß Richtlinien kein Fußgängerüberweg auf der Schurzelter Straße eingerichtet werden kann. Durch die vorhandene Fahrbahnbreite (ca. 5,30 m) und angrenzende Laubbäume, die unter die Baumschutzsatzung fallen (Stammumfang bis zu 1,80 m), ist eine Mittelinsel in diesem Bereich der Schurzelter Straße aus Platzgründen nicht möglich. Als Alternative kommt ein baulich vorgezogener Seitenraum mit Fahrbahneinengung in Betracht, der aber bereits in unmittelbarer Umgebung an der Einmündung Wildbachstraße existiert. Die Verwaltung empfiehlt daher, dort keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.

 

Umbau der Einmündung „An der Schurzelter Brücke“ und Bushaltestelle „Viadukt“ (Anlagen 6 und 7)

Insbesondere im Hinblick auf die umliegenden sensiblen Nutzungen des CMS Pflegestifts Laurensberg und der Tageseinrichtung für Kinder wurde ein fußgängerfreundlicher und barrierefreier Ausbau der Einmündung „An der Schurzelter Brücke“ und Bushaltestelle „Viadukt“ geplant:

 

Der Gehweg östlich der Einmündung wird verbreitert und bis zur beginnenden Rollstuhlrampe des Altenheims in der Straße „An der Schurzelter Brücke“ verlängert. Der Gehweg westlich der Einmündung wird verbreitert und die Fahrbahn auf das notwendige Maß reduziert, um die Querungen zu erleichtern.

 

Aufgrund ihrer Lage unmittelbar zwischen Einmündung und Haupteingang Seniorenheim berücksichtigt die Planung den barrierefreien Ausbau der Bushaltestelle „Viadukt“ (in Richtung Viadukt). Die Planung sieht den Einbau von Bodenindikatoren im Einmündungs- und Haltestellenbereich vor. Aufmerksamkeitsfelder befinden sich im Einstiegsbereich und am Fahrgastunterstand der Bushaltestelle, an der Fußgängerquerung der Einmündung und an den Zugängen zum Altenheim.

 

Der Aufbau des Gehweges erfolgt nach Regelquerschnitt:

 

   8 cm

Betonsteinplatten bzw. Rippenplatten (taktiler Leitstreifen)

3-5 cm

Brechsand-Splitt-Gemisch

 15 cm

Hydraulisch gebundene Tragschicht

 13 cm

Frostschutzschicht

 

Verkehrsfluss für den Kraftfahrzeugverkehr

Die Schurzelter Straße im Abschnitt zwischen Roermonder Straße und Süsterfeldstraße ist Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Diese dient vorwiegend dem Schutz der Wohnbevölkerung. Wie in Tempo-30-Zonen üblich, darf abschnittsweise am Fahrbahnrand geparkt werden, so dass ein gleichzeitiges Begegnen zweier Fahrzeuge nicht möglich ist. Dadurch wird effektiv die Geschwindigkeit gedrosselt.

 

Im Bereich zwischen den Einmündungen „An der Schurzelter Brücke“ und Süsterfeldstraße darf ab der Firma Frankenne in Fahrtrichtung Seffent auf der Seite von Frankenne bis ca. 35 m vor der Einmündung geparkt werden. Der Abschnitt verläuft gerade und übersichtlich. Die Verkehrsteilnehmer können sich gegenseitig sehen und aufeinander Rücksicht nehmen. Ein Haltverbot aus Verkehrssicherheitsgründen ist nicht erforderlich.

 

Die im Antrag geschilderten Konflikte entstehen hauptsächlich zu Zeiten mit hohem Verkehrsaufkommen. Eine Haltverbotszone würde sicherlich dazu beitragen, dass der Bereich komfortabler durchfahren werden könnte. Dies würde aber auch dazu führen, dass die Strecke für den Durchgangsverkehr attraktiver würde. Der Durchgangsverkehr soll aber über die dafür besser ausgebaute Wegebeziehung Süsterfeldstraße und Kackertstraße fahren. Zudem würden dringend benötigte Parkplätze wegfallen. Die Verwaltung vertritt daher die Meinung, keine zusätzliche Haltverbotszone einzurichten, um den nicht gewollten Durchgangsverkehr nicht weiter in die Straße hineinzuziehen.

 

4. Empfehlung

Unter Berücksichtigung der bereits beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Umbaus der Einmündung Süsterfeldstraße empfiehlt die Verwaltung, zur Verbesserung der Fußgänger- und ÖPNV-Infrastruktur den Ausführungsbeschluss zum Umbau der Einmündung „An der Schurzelter Brücke“ inklusive Bushaltestelle „Viadukt“ gemäß Plan-Nr. 2010_032_L1 zu fassen. Es ist geplant, die dargestellte Maßnahme in 2017 zu realisieren.

 

5. Kosten und finanzielle Auswirkungen

Die Herstellungskosten für den Umbau der Einmündung „An der Schurzelter Brücke“ und der Bushaltestelle „Viadukt“ gemäß Plan-Nr. 2010_032_L1 betragen etwa 85.000 €.

 

Die Maßnahme soll vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplans 2017 in 2017 umgesetzt werden. Für die Haushaltsjahre 2017 - 2019 wurden unter dem investiven PSP- Element 5-120102-900-06600-300-1 „Barrierefreie Haltestellen“ Mittel i. H. v. 500.000 € jährlich eingeplant.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-900-06600-300-1 (jährliche Maßnahme)

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

-400.000

-400.000

-1.200.000

-1.200.000

0

0

Auszahlungen

500.000

500.000

1.500.000

1.500.000

0

0

Ergebnis

100.000

100.000

300.000

300.000

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

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Anlagen

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