Entscheidungsvorlage - FB 61/0501/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Verbesserung Verkehrssituation untere Brunnenstraße;Antrag der CDU- und SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 03.05.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Entscheidung
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31.08.2016
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Auf Grundlage eines Antrages der CDU- und SPD-Fraktionen in der Bezirksvertretung Laurensberg vom 03.05.2015 wurde die Verwaltung gebeten, mögliche Alternativen zum verbesserten Verkehrsfluss in der unteren Brunnenstraße vorzustellen. Von der Schurzelter Straße kommend werde auf der rechten Straßenseite mit mehreren Fahrzeugen geparkt, und der Gegenverkehr müsse eine festmontierte Bake umfahren. Der Bereich sei unübersichtlich, wodurch es in dessen Folge häufig zu gefährlichen Situationen komme.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg vom 20.01.2016 wurde die Stellungnahme der Verwaltung zum genannten Antrag beraten. Aus Sicht der Verwaltung sollten Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses in der unteren Brunnenstraße unterbleiben um ihre Ausweisung als Tempo-30-Zone weiterhin rechtfertigen zu können. Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg war jedoch der Auffassung, dass der Abfluss der Fahrzeuge aus der Brunnenstraße durch parkende Fahrzeuge behindert werde und die bestehenden Gefahrenstellen im Sinne des Verkehrsflusses beseitigt werden sollten. Als Lösungsansatz bat sie um Prüfung, ob im genannten Bereich zwei offizielle Parkflächen ausgewiesen werden könnten und hierdurch die verkehrliche Situation entschärft werden könne.
2. Analyse
Die Brunnenstraße befindet sich in einem Wohngebiet in Aachen-Laurensberg und ist als Erschließungsstraße dieses Wohngebietes Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Sie verbindet die verkehrswichtige Rathausstraße mit der Schurzelter Straße, wodurch in der Brunnenstraße allerdings auch ein hoher Anteil an Durchgangsverkehr besteht. Für Lkw ab 3,5 Tonnen besteht ein Durchfahrtsverbot.
Das Geschwindigkeitsniveau, die Sichtverhältnisse und die Unfalllage in der unteren Brunnenstraße wurden im Rahmen der vorangegangenen Verwaltungsvorlage geprüft und diesbezüglich keine Auffälligkeiten festgestellt.
Die Verkehrssituation an der Einmündung wurde während der morgendlichen Spitzenstunde (7.30 bis 8.30 Uhr) beobachtet und die ein- und abfließenden Ströme der Brunnenstraße erfasst. Gemäß Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen (HBS) erreicht die Einmündung die Qualitätsstufe „A“: die mittlere Wartezeit beträgt in allen untergeordneten Verkehrsströmen höchstens 10 Sekunden. Die beschriebenen Probleme in der Brunnenstraße entstehen durch wartende Fahrzeuge in Richtung Schurzelter Straße und parkende Fahrzeuge in Richtung Rathausstraße: warten mehrere Fahrzeuge an der Einmündung, ist in der Gegenrichtung ein Passieren der parkenden Fahrzeuge unter Umständen nicht mehr möglich.
Bei der Beurteilung der Verkehrsqualität der Einmündung ist dementsprechend der Stau im untergeordneten Strom der Brunnenstraße ein entscheidendes Kriterium. Die Länge des Aufstellraumes soll nach HBS in der Regel für die 95%-Staulänge berechnet werden. Das bedeutet: in 95% der Zeit ist der Stau kürzer als diese Länge. Im vorliegenden Fall beträgt die 95%-Staulänge der Spitzenstunde 3,2 Pkw-Einheiten (à 6,0 m). Die 99%-Staulänge beträgt 5,3 Pkw-Einheiten.
3. Fazit und Empfehlung
Die Situation in der Brunnenstraße im morgendlichen Berufsverkehr kann entspannt werden, indem im näheren Bereich der Einmündung das Fahrbahnrandparken unterbunden wird. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, auf Grundlage des beigefügten Plans ein Haltverbot im unteren Teil der Brunnenstraße einzurichten. Das Haltverbot wird unter Berücksichtigung möglicher Pkw-Begegnungen sowie 24 m Staulänge (4 Pkw-Einheiten/Fahrzeuge) im weiteren Verlauf der Brunnenstraße mit Zeichen 283-20 aufgehoben. Eine Verlagerung des Fahrbahnrandparkens weiter in Richtung Brunnenstraße wird wegen der schwierigeren Sichtbeziehungen im Kurvenbereich zunächst nicht empfohlen.
4. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Pro Standort liegen die Kosten für Schild, Mast und Montage bei ca. 140 €, insgesamt also bei ca. 280 €. Im laufenden Haushaltsjahr stehen unter dem PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum -J-“, Kostenart 78350000, ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 (jährliche Maßnahme)
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 174.000 | 174.000 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 174.000 | 174.000 | 372.000 | 372.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
PSP-Element 4-120102-947-2 (jährliche Maßnahme)
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 87.500 | 87.500 | 288.800 | 288.800 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 20.000 | 20.000 | 60.000 | 60.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 107.500 | 107.500 | 348.800 | 348.800 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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296,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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