Kenntnisnahme - FB 61/0491/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

Am 01.03.2012 wurde die Bewohnerparkzone "T" (Thomashofstraße) eingerichtet. Um eine differenzierte Erkenntnis hinsichtlich der Parkraumnutzung und Parkraumnachfrage zu erhalten, hat die Verwaltung ein externes Ingenieurbüro beauftragt, eine Nacherhebung in dem Bereich durchzuführen. Hierbei sind auch das Gut Lehmkühlchen und die Weiterführung der Passstraße berücksichtigt worden, die erst nach der Bestandserhebung 2010 in die Bewohnerparkzone "T“ aufgenommen wurden.

 

2. Heutige Situation

Der Bereich "T" wird durch die Straßen Jülicher Straße, Robensstraße, Passstraße, Gut Lehmkülchen, Grüner Weg und Lombardenstraße begrenzt. Zum Untersuchungsbereich (siehe Anlage 1) gehören somit folgende Straßen bzw. Straßenabschnitte:

 

Gut Lehmkülchen,

Jülicher Straße,

Karlsburgweg,

Lombardenstraße,

Passstraße,

Passstraße (neu),

Robensstraße,

Thomashofstraße und

Ungarnstraße.

 

Im gesamten Gebiet gilt die Tarifzone II, d.h. werktags in der Zeit von 9.00 bis 19.00 Uhr und samstags von 9.00 bis 14.00 Uhr wird zum Parken ein Bewohnerparkausweis oder ein Parkschein benötigt. Gemäß der Parkgebührenordnung § 2 der Stadt Aachen kostet ein Parkticket die ersten 30 Minuten 0,25 €, dann 0,15 € je 10 Min. bis 90 Minuten und darüber hinaus 0,20 € je 10 Min.

 

Es existiert keine Höchstparkdauer in der Zone „T“, sodass ein Ticket für den ganzen Tag montags bis freitags 11,35 € und samstags 5,35 € kostet. Außerhalb dieser Zeit ist das Parken kostenlos.

 

Die beiden Parkierungsanlagen „Carolus Thermen“ und „Ludwig Forum“ in der Bewohnerparkzone „T“ werden von der APAG bewirtschaftet. Das Parkhaus „Carolus Thermen“ verfügt über 240 Stellplätze, der Parkplatz „Ludwig Forum“ über weitere 75 Parkplätze. Die Belegungszahlen wurden von der APAG zur Verfügung gestellt. Diese befinden sich im mittleren Bereich und wurden in der Auswertung als Fahrzeug mit Parkschein eingestuft.

 

3. Erhebung der Parkraumnutzung:

Die Erhebung der Parkraumbelegung fand am Donnerstag, 3. Dezember 2015, außerhalb der Schul- und Semesterferien statt. In vier Zeitbereichen um 6.00 Uhr, 11.00 Uhr, 20.00 Uhr und 23.00 Uhr wurden die im öffentlichen Straßenraum abgestellten Fahrzeuge erfasst. Unterschieden wurde nach den Merkmalen Bewohnerparkausweis "T", "Parkschein" oder "ohne Parkschein". Zusätzlich wurden Fahrzeuge mit einem Sonderparkausweis, beispielsweise Handwerker, Pflegedienst etc. gesondert aufgenommen und der Kategorie „mit Parkschein“ zugeordnet.

 

Für die durchgeführte Erhebung sind nachfolgende Besonderheiten sowohl in Bezug auf die Methodik als auch auf die Ergebnisse zu beachten:

 

-In den Zeitbereichen 6 Uhr, 20 Uhr und 23 Uhr besteht keine Parkscheinpflicht, dennoch wurden auch in diesen Zeitbereichen die Kfz nach den oben genannten Kriterien unterschieden.

-Hinsichtlich der Bewohnerparkausweise wurde deren Gültigkeit berücksichtigt. Im Einzelfall wurden Fahrzeuge mit „falschen Bewohnerparkausweisen erkannt und entsprechend der Gruppe „ohne Parkschein“ zugeordnet.

-Gleichermaßen wurde die Gültigkeit des Parkscheins kontrolliert. Sofern dieser länger als 15 Minuten abgelaufen war, wurde das Kfz ebenfalls zur Gruppe „ohne Parkschein“ gezählt.

-Seit dem 01.07.2012 ist es bei einem Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen möglich, das alte Kennzeichen beizubehalten. Die Anzahl der Bewohner, die einen Bewohnerparkausweis erhalten und kein AC-Kennzeichen haben, wurde bei der weiteren Auswertung den Kfz mit Bewohnerparkausweis zugeordnet.

 

Auswertung der Daten:

Für die Parkzone „T“ wurden mit Stand der Erhebung 613 Bewohnerparkausweise ausgegeben.

 

Im gesamten öffentlichen Straßenraum wurden im Mittel auf 462 Parkplätzen 397 Kraftfahrzeuge erhoben (Erhebung 2010: 428 Kfz; ohne Passstraße neu und Gut Lehmkülchen). In den Morgen-, Abend- und Nachtstunden bleibt die Anzahl der Fahrzeuge in der Zone „T“ nahezu gleich (6.00 Uhr: 422 Kfz; 20.00 Uhr: 419 Kfz; 23.00 Uhr: 424 Kfz). Die höchste Belegung war mit 424 Kfz gegen 23.00 Uhr zu verzeichnen. Zur Erhebungszeit 11.00 Uhr wurde mit 321 Kfz der Minimalwert erhoben.

 

 

Erhebungszeiten

angetroffene Kfz ohne Parkierungsanlagen

6.00 Uhr

11.00 Uhr

20.00 Uhr

23.00 Uhr

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

Kfz

%

mit Bewohnerparkausweis

353

84

215

67

326

78

357

84

mit Parkschein
(inkl. Sonderparkausweis)

7

1

73

23

11

3

5

1

ohne Parkschein

62

15

33

10

82

19

62

15

Gesamt

422

100

321

100

419

100

424

100

 

Für das Parkhaus „Carolus Thermen“ werden die Maximalwerte um 11.00 Uhr mit 124 Kfz erreicht. Im Mittel liegt hier eine Auslastung von 52 Kfz vor. Zu allen Tageszeiten standen ausreichend Stellplätze in den Parkierungsanlagen zur Verfügung. Der Parkplatz „Ludwig Forum“ weist im Mittel 18 Kfz auf, die maximale Belegung ist um 20.00 Uhr mit 52 Kfz festzustellen.

 

Auf allen Streckenabschnitten ist zu jeder der vier Erhebungszeiten die Auslastung der Parkstände durch Kfz mit Bewohnerparkausweis „T“ am höchsten. In den Zeiten 6.00 Uhr und 23.00 Uhr wurden die meisten Kfz mit Bewohnerparkausweisen aufgenommen. Rund 84 % (bzw. 82 % mit Parkierungsanlagen) aller angetroffenen Kfz hatten einen gültigen Bewohnerparkausweis.

 

Im Vergleich mit den insgesamt 462 zur Verfügung stehenden Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum zeigt sich, dass es in vielen Straßen zu hohen Auslastungen kommt, rund 91 % bis 92 % der Parkstände im öffentlichen Straßenraum (mit Parkierungsanlagen 56%) sind in den Morgen -, Abend und Nachtstunden belegt. Lediglich am Vormittag ergibt sich eine Entlastung der Parksituation. Um 11.00 Uhr sind nur 321 von den 462 Parkständen belegt, dies sind rund 69 % (mit Parkierungsanlagen 59 %).

 

Kfz-Rückgang:

Im Vergleich mit der Zählung 2010 wurden 2015 weniger Kfz im Untersuchungsgebiet erhoben (siehe Anlage 2).

 

 

Erhebungszeiten

6.00 Uhr

11.00 Uhr

20.00 Uhr*

23.00 Uhr

angetroffene Kfz 2015
(ohne Gut Lehmkülchen und Passstraße (neu))

394

293

393

398

angetroffene Kfz 2010

421

432

-

431

angetroffene Kfz 2015/2010
in %

94

68

-

92

* wurde 2010 nicht erhoben

 

Zunahme von Bewohner-Kfz:

Vergleicht man die Anzahl Kfz mit einem Bewohnerparkausweis (2015) mit den Kfz von Bewohnern (2010), so lässt sich erkennen, dass nahezu in allen Straßen der Anteil an Kfz von Bewohnern deutlich gestiegen ist. Hier sind im Besonderen die Jülicher Straße und die Passstraße zu nennen (siehe Anlage 2).

 

 

Erhebungszeiten

6.00 Uhr

11.00 Uhr

20.00 Uhr*

23.00 Uhr

angetroffene Kfz mit Bewohnerparkausweis 2015
(ohne Gut Lehmkülchen und Passstraße (neu))

333

202

309

337

angetroffene Kfz von Bewohnern 2010

201

125

-

201

angetroffene Kfz 2015/2010
in %

166

162

-

168

* wurde 2010 nicht erhoben

 

4. Fazit

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die Einrichtung der Bewohnerparkzone zur Entlastung der Parkplatzsituation in der Zone „T“ beiträgt und somit der hohen Auslastung der Parkplätze im öffentlichen Raum entgegenwirkt.

 

Gleichzeitig ist der Anteil parkender Fahrzeuge von Bewohnern aus dem Bereich "T" im Vergleich zur Situation vor Einrichtung der Bewohnerparkzone deutlich gestiegen. War der Anteil der Bewohner-Kfz vor Einrichtung der Bewohnerparkzone als eher gering (ca. 41 %) zu bezeichnen, machen diese nach Einrichtung der Bewohnerparkzone im Mittel mehr als 80 % aus. D.h. durch das Einrichten der Bewohnerparkzone haben sich die Parkchancen für Bewohner im unmittelbaren Wohnumfeld einen Parkplatz zu finden deutlich erhöht.

 

Durch das veränderte Parkraumangebot finden die Bewohner zudem schneller einen Parkplatz im öffentlichen Raum, dadurch entstehen weniger Parksuchverkehre, die wiederum zu einer Reduzierung der Schadstoffemissionen beitragen. Diese ausgeglichene Parkraumbilanz bedeutet „Effizientes Parken“.

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Anlagen

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