Entscheidungsvorlage - FB 61/0498/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung Hasbachhier: Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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25.08.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss genehmigt die nachfolgende, vom Oberbürgermeister Herrn Marcel Philipp und vom Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses Herrn Achim Ferrari am 08.07.2016 gefasste Dringlichkeitsentscheidung:
"Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein Westfalen (GO NW) fassen die beiden Unterzeichner als Oberbürgermeister der Stadt Aachen und als Vorsitzender des Mobilitätsausschusses im Wege der Dringlichkeitsentscheidung folgenden Beschluss:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst den Planungsbeschluss aufgrund der vorliegenden Planung Nr. 2016 / 04-02 und beauftragt die Verwaltung mit der Ausführungsplanung und der Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung."
Erläuterungen
Erläuterungen:
Dringlichkeitsentscheidung
Die Erneuerung der Straße Hasbach ist dringlich erforderlich, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und den Linienverkehr in der Straße aufrecht zu erhalten. Die Straße hat einen Zustand erreicht, der mit Unterhaltungsmaßnahmen nicht mehr reparabel ist. Außerdem müssen die Straßenbaumaßnahmen in Walheim, Albert-Einstein-Straße 1. und 2. BA sowie Schleidener Straße abgestimmt werden. Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 06.07.2016 einstimmig die Empfehlung für den Planungsbeschluss gefasst.
Um die erforderlichen Mittel 2017 im Haushalt aufnehmen zu können, müssen bis spätestens Ende August 2016 die erforderlichen Unterlagen (Lageplan mit Kostenberechnung) vorliegen. Da der für die Beauftragung der Leistungsphasen 3 und 5 erforderlichen Planungsbeschluss erst in der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 25.08.2016 regulär gefasst werden kann, verbleibt danach keine Bearbeitungszeit für die Erarbeitung der Unterlagen. Aus diesem Grund wurde am 08.07.2016 als Ersatz für den regulären Planungsbeschluss eine Dringlichkeitsentscheidung vom Oberbürgermeister Herrn Marcel Philipp und vom Vorsitzenden des Mobilitätsausschusses Herrn Achim Ferrari unterschrieben. Somit konnte unverzüglich ein Ingenieurbüro mit der Planung und Kostenberechnung beginnen.
Den Unterzeichnern der Dringlichkeitsentscheidung lagen folgende Erläuterungen vor:
Anlass
Die Straße Hasbach in Walheim weist erhebliche bauliche Schäden auf und kann nicht mehr saniert werden. Daher ist eine Erneuerung des gesamten Straßenaufbaus notwendig. Die Maßnahme muss dringlich durchgeführt werden, wenn der Linienverkehr in der Straße aufrecht erhalten werden soll. Darüber hinaus ist eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes dringend erforderlich, um Verbesserungen der baulichen, gestalterischen und verkehrlichen Bedingungen zu erreichen. Insbesondere die Gehwege sind für einen sicheren und komfortablen Fußgängerverkehr zu schmal.
Heutige Situation
Die Straße Hasbach ist eine ca. 470 m lange Erschließungsstraße im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim. Sie verbindet die Albert-Einstein-Straße mit der Walheimer Straße und bindet als einzige Straße das Wohngebiet am Sperberweg an. Die umgebende städtebauliche Struktur ist durch eine homogene Ein- und vereinzelt Mehrfamilienhausbebauung geprägt. Vor allem die Oberfläche der Fahrbahn ist in einem sehr schlechten Zustand, weist deutliche Spurrillen auf und kann bald nicht mehr vom Linienverkehr befahren werden. Die Straße steigt kontinuierlich von der Walheimer Straße bis zur Albert-Einstein-Straße an.
Eine Zählung aus dem Jahr 2008 weist im Knoten Albert-Einstein-Straße / Hasbach eine Verkehrsbelastung von ca. 860 Kfz/24h im Hasbach sowie 2.000 Kfz/24h in der Albert-Einstein-Straße aus. Diese relativ geringe Belastung lässt sich problemlos in der Straße abwickeln.
Die Straßenraumbreite beträgt durchgehend ca. 9,0 m. Die Fahrbahn im Hasbach ist zwischen 6,00 und 6,10 m breit, die Gehwegbreiten rd. 1,45 m auf beiden Seiten. Vor dem Knoten Prämienstraße im Bereich der Bushaltestelle "Hasbach" weitet sich der Straßenraum auf ca. 12,0 m auf, die Fahrbahn entsprechend auf ca. 9,0 m auf.
Der Hasbach ist Teil einer Tempo-30-Zone. An den Einmündungen gilt daher die Rechts-vor-links-Regelung.
Fußgängerverkehr
Das Platzangebot für Fußgänger entspricht nicht den Anforderungen der einschlägigen Richt-linien/Regelwerke (EFA, RASt 06), die eine Gehwegbreite von 2,50 m fordern. Ein Nebeneinandergehen, sich Begegnen mit Rollstuhl oder Kinderwagen ist heute nicht möglich.
Radverkehr
Der Radverkehr wird heute im Mischverkehr auf der Fahrbahn geführt. Der Radverkehrsanteil ist mit weniger als 2 % sehr gering.
Parken
Parken wird als Fahrbahnrandparken versetzt beidseitig praktiziert. Derzeit bestehen für ca. 48 Fahrzeuge Parkmöglichkeiten im Hasbach. Bei den Ortsbesichtigungen waren diese bei weitem nicht ausgelastet. Hoher Parkdruck liegt hier nicht vor.
ÖPNV
Der Hasbach wird im Einrichtungsverkehr von der Albert-Einstein-Straße in Richtung Walheimer Straße montags bis freitags von 32 Bussen der Linien 11 und 65 befahren. Die Linien 11 und 65 verbinden Walheim auf unterschiedlichen Routen mit der Aachener Innenstadt. Es werden maximal 3 Fahrten je Stunde durchgeführt. Es befinden sich zwei Haltestellen in der Straße, zum einen die Ausstiegshaltestelle "Sperberweg" und zum anderen die Endhaltestelle "Hasbach". An der Haltestelle "Hasbach" werden Standzeiten von bis zu 21 Minuten abgehalten (Pausenzeit Linie 11).
Unfälle
Die polizeiliche Unfallstatistik zeigt für den Hasbach im Zeitraum von 01.01.2013 bis 31.03.2016 nur einen Unfall der Kategorie 1-4. Damit ergeben sich keine planungsrelevanten Auffälligkeiten und auch keine besonderen Unfallhäufungsstellen.
Bäume
Im Hasbach existieren keine Bäume im öffentlichen Straßenraum.
Planung
Ziel der Überplanung ist eine Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer. Eine angemessene und sichere Abwicklung des Fußgängerverkehrs und die gestalterische Aufwertung des Straßenraums sind ebenso zu beachten wie das Vorhalten von ausreichend vielen öffentlichen Parkständen und die Abwicklung des Linienverkehrs. Zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität der Anwohner werden Elemente zur Verkehrsberuhigung vorgesehen, die dafür sorgen sollen, dass auch nach der Erneuerung die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h eingehalten wird und die Verkehrssicherheit erhöht wird.
Bei der Planung wurden die Prinzipien der aktuellen Regelwerke beachtet. Für die Abwägung der Planungselemente gilt grundsätzlich, dass die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer über den Komfort der Verkehrsteilnehmer zu stellen ist (VWV-StVO, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung, Abschnitt A, zu § 39-43).
Als weitere Aspekte sind u.a. die Belange des ruhenden Verkehrs, des Städtebaus, und der Aufenthaltsqualität zu berücksichtigen.
Die Planung erfolgt nach dem Separationsprinzip mit einer Fahrbahnbreite von 5,55 m mit alternierendem Parken (vgl. Anlage 3 "Planung"). Diese Breite ist für den Begegnungsfall Lkw-Pkw erforderlich. Der Gehweg auf der nördlichen Seite kann dadurch auf 1,90 bis 2,20 m verbreitert werden. Der südliche Gehweg wird nicht angepasst und bleibt zwischen 1,40 und 1,50 m breit.
Die Anzahl der Parkmöglichkeiten gegenüber dem Bestand sinkt von ca. 48 Parkständen um ca. 17 Parkstände, so dass noch ca. 31 Parkstände im Straßenraum angeboten werden können.
Die Vorfahrtsregelung Rechts-vor-links an den Einmündungen wird beibehalten, um die Verkehre abzubremsen.
Es wird ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge über 3,5 t (Verkehrszeichen 253) von der Walheimer Straße in Fahrtrichtung Albert-Einstein-Straße eingerichtet. In Fahrtrichtung des Linienverkehrs dürfen hingegen alle Fahrzeuge weiterhin fahren.
Es sind keine Straßenbäume oder Beete vorgesehen.
Die Planung ist mit der ASEAG und der Polizei abgestimmt.
Baukosten
Die Baukosten werden im Rahmen der Vorplanung über die Fläche ermittelt und betragen nach überschlägiger Schätzung ca. 800.000 Euro.
Finanzierung
Für die Erneuerung der Straße Hasbach wird mit Baukosten i.H.v. rd. 800.000 € gerechnet, die im Haushalt für das Jahr 2017 haushaltsneutral eingeplant werden müssen.
Für die Planung werden rd. 23.000 € bereits in 2016 benötigt. Da bislang keine Mittel im Haushalt eingeplant sind, müssen diese 23.000 € außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung kann aus der Maßnahme "Verkehrserschließung alter Tivoli und Umfeld", PSP-Element 5-120102-900-02300-300-3, Kostenart 78520000 erfolgen, da diese Maßnahme in 2016 nicht zur Ausführung kommt und ab 2018 wieder in den Haushalt eingeplant wird.
Die Straße Hasbach hat zum 31.12.2016 noch einen Restbuchwert von 92.761,50 €. Um diesen Betrag wird zum Zeitpunkt des Baubeginns die Ergebnisrechnung durch außerplanmäßige Abschreibung belastet. Nach der Erneuerung beim angestrebten Vollausbau ist ein Buchwert in Höhe der Baukosten von ca. 800.000 € zu erwarten.
Für die Herstellung von Bushaltestellen stehen ausreichende Mittel aus dem Sonderposten aus Ablösezahlungen zur Verfügung, so dass nach Abschluss der Maßnahme Einnahmen aus Ablösezahlungen in Höhe der tatsächlichen Kosten für die Bushaltestellen abgerechnet werden können.
Inwieweit Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz fällig werden, wird derzeit geprüft.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die politische Beratung ist die Durchführung einer Bürgerinformation beabsichtigt. Ergebnisse der Anhörung fließen in die Ausbauplanung ein. Ein Protokoll der Bürgerinformation wird den Ausschüssen in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellt.
Bei der Zeitplanung für den Umbau im Hasbach müssen die Straßenbaumaßnahmen in der Schleidener Straße und Albert-Einstein-Straße berücksichtigt werden. Anwohner im Hasbach und Sperberweg müssen zu jeder Zeit ihre Häuser erreichen können.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-400-xxxxx-300-1 „Hasbach“
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 23.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 23.000 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | -23.000 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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335,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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624,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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438,6 kB
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