Entscheidungsvorlage - FB 61/0529/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und dem Haarbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das Teilaufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 750 S einzuleiten, da die grundsätzliche Zielsetzung des Bebauungsplans, in diesem Teilbereich ein Wohn- und ein

Mischgebiet zu schaffen, erfüllt ist und alle evtl. folgenden baulichen Maßnahmen (Umbauten, Schließung der Baulücke an der Alt-Haarener Straße) auf Grundlage von § 34 BauGB ausreichend steuerbar sind.

 

Der Ausschuss beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieser Teilaufhebung.

 

Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 09.05.2016 bis einschließlich 10.06.2016. Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.

 

Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.

 

Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 750S – Ortskern Haaren Teil Süd – für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße und dem Haarbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...