Entscheidungsvorlage - FB 61/0530/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße, Alt-Haarener-Straße und dem Haarbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das Teilaufhebungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 16 der ehemaligen Gemeinde Haaren einzuleiten, da dessen Festsetzungen nicht mehr den städtebaulichen Zielsetzungen entsprechen.

 

Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung dieser Teilaufhebung.

 

Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 09.05.2016 bis einschließlich 10.06.2016. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.

 

Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.

 

Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 16 der ehem. Gemeinde Haaren für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Laachgasse, Germanusstraße, Alt-Haarener-Straße und dem Haarbachals Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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