Entscheidungsvorlage - FB 61/0531/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 17.03.2016 auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren gem. § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB beschlossen, das Aufhebungsverfahren für den Durchführungsplan Nr. 2 der ehemaligen Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen einzuleiten, da dieser aufgrund von Rechtsmängeln einer gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten würde.

 

Er beschloss gleichzeitig gem. § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der aufzuhebenden Pläne.

 

Die Offenlage erfolgte in der Zeit vom 09.05.2016 bis einschließlich 10.06.2016. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen durch die Öffentlichkeit abgegeben worden.

 

Träger öffentlicher Belange waren nicht betroffen.

 

Eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren bzw. im Planungsausschuss ist nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 2 der ehem. Gemeinde Haaren einschließlich aller Änderungen für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Haaren zwischen Hergelsbendenstraße, Kochstraße, Alt-Haarener-Straße und Wurmbach als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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