Entscheidungsvorlage - FB 45/0267/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen 2016
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/100.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
29.09.2016
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Sachstand
Für das Haushaltsjahr 2016 stehen 95.700 € innerhalb des Produktsachkontos “Grundschulförderung“ zur Verfügung.
Die Gelder sollen der Förderung der Bildungschancen an besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen dienen. Hieraus können Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Gruppen von Schülern finanziert werden. Die Förderung soll die sozialen Unterschiede im Grundschulbereich abmildern.
Seit 2013 wird ein neu erarbeiteter Kriterienkatalog angewandt (siehe Anlage 1)
- Förderkriterien
Mit Verweis auf die Vorlage FB 45/0270/WP17 im Schulausschuss am 23.05.2013 bleibt es bei der dort dargestellten Anwendung der Förderkriterien.
- Verwendung
Nach den Rückmeldungen der Schulleitungen der geförderten Schulen fließen die ausgezahlten Gelder in
- differenziertere Materialangebote für schwächere Schüler, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse, Kinder mit Teilleistungsstörungen, aber auch besonders begabte Kinder
- Gewaltpräventionsprojekte
- Bücherausstattungen zur Steigerung der Lesekompetenz
- freiwillige Fremdsprachenangebote
- außerunterrichtliche Lernangebote, z.B. Waldtage
- Schwimmkurse für Erstklässler, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund.
An vielen Schulen bezieht ein hoher Teil der Elternschaft Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Angebotsdifferenzierung wäre ohne die städtischen Fördermittel nicht umzusetzen. Gleichwohl eine Messbarkeit aufgrund einer fehlenden Kontrollgruppe schwierig ist, wirkt die Unterstützung durch die städtischen Fördermittel lt. betroffener Schulleitungen ausgesprochen qualitätssteigernd im Unterricht.
- Vorschlag der Verwaltung
Die auf Basis der weiterentwickelten Förderkriterien ermittelten Auswertungsergebnisse aus 2013 sind als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.
Aufgrund der eng zusammenliegenden Resultate wurden die 14 folgenden Grundschulen in den Förderkreis aufgenommen:
- KGS Bildchen
- Kath. Bekenntniszweig Barbarastrasse der GGS Brühlstrasse
- KGS Düppelstraße
- KGS Beeckstraße
- KGS Feldstraße
- KGS Luisenstraße
- GGS Driescher Hof
- KGS Mataréstraße
- EGS Annaschule
- KGS Passstraße
- GGS Schönforst
- Montessori-GS Mataréstraße
- GGS Gut Kullen
- KGS Fischmarkt
Mit Wegfall des Teilstandortes Barbarastrasse per Schließungsbeschluss im SchulA am 16.06.2016 rückt die nächste Grundschule in den Förderkreis auf. Dies ist dann die GGS Gerlachstraße.
- Weitere Vorgehensweise
Die o.g. Schulen sollen lt. vorseitigem Beschluss für das Schuljahr 2016/2017 basierend auf den von ihnen angegebenen Schülerzahlen eine anteilige Auszahlung aus dem Fördertopf erhalten.
Die festgelegte Liste förderungsfähiger Schulen soll entsprechend des am 23.05.2013 im Schulausschuss gefassten Beschlusses ihre Gültigkeit bis 2017 behalten, vorausgesetzt, es gibt keine entscheidenden Änderungen in der Schülerstruktur einzelner Schulen.
Bis 2017 erfolgt die Auszahlung der Förderbeträge weiterhin nach jährlichem Beschluss des Schulausschusses auf der Grundlage der von den Schulen zu Schuljahresbeginn übermittelten Anzahl der Schüler.
Mittel stehen in ausreichender Höhe bei Position PSP-Element: 4-030101-909-5, SK 5291 0000 zur Verfügung.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen
PSP-Element: 4-030101-909-5, SK 5291 0000
| ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||
| ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 95.700 € | 95.700 € | 287.100 € | 287.100 € | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
| |||
| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
öffentlich
|
19,9 kB
|
|||
2
|
öffentlich
|
23,7 kB
|
|||
3
|
öffentlich
|
14,3 kB
|
|||
4
|
(wie Dokument)
|
6,9 kB
|
|||
5
|
öffentlich
|
1,8 MB
|