Entscheidungsvorlage - FB 61/0441/WP17

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Im Antrag der Grünen Fraktion vom 22.2.2016 wird gefordert, die Führung des Radverkehrs auf der Lütticher Straße im Bereich des Außenringversatzes vom Brüsseler Ring in Fahrtrichtung Amsterdamer Ring durch Fahrbahnmarkierungen sicher zu gestalten.

 

Sachstand

Das Thema wurde zuletzt am 24.05.2012 im Mobilitätsausschuss beraten.

 

Auf der Lütticher Straße wurde 2012 im Außenringversatz zwischen Amsterdamer Ring und Brüsseler Ring die Asphaltdecke erneuert. Im Anschluss wurde die Mittellinie neu als durchgezogene Linie mar-kiert. Eine Überfahrung der Mittellinie, wie sie in der Vergangenheit praktiziert wurde, ist seit dem nicht mehr zulässig.

 

Anlass der damaligen Beratung war ein Bürgerantrag, in dem gefordert wurde, die durchgezogene Linie wieder zu entfernen, und damit die Überfahrt der Linie für linksabbiegende Fahrzeuge zuzulassen.

 

Für jede Fahrtrichtung sind nach wie vor 2 Fahrstreifen vorhanden. Im derzeitigen Zustand mit einer durchgehenden Vierstreifigkeit im Außenringversatz ist es erforderlich, eine durchgezogene Fahrstrei-fenbegrenzung zu markieren. Die Überfahrt der Linie zuzulassen, wäre nicht richtlinienkonform. Die früher vorhandene gestrichelte Linie war also nicht zulässig. Eine Überfahrung der Mittellinie kann nur dort zugelassen werden, wo lediglich ein Fahrstreifen in Gegenrichtung vorhanden ist.

 

Die Verwaltung hatte 2012 vorgeschlagen, vor dem endgültigen Umbau eine dreistreifige Markie-rungsvariante mit Radverkehrsanlagen vor dem endgültigen Umbau (der damals für 2015 vorgesehen war) auszuprobieren und intensiv zu beobachten. Die Erkenntnisse sollten in die endgültige Planung einfließen.

 

Der Mobilitätsausschuss beauftragte die Verwaltung darauf hin, ca. ½ Jahr vor dem Beschluss zur Ausbauplanung der Lütticher Straße im Abschnitt zwischen Amsterdamer Ring und Brüsseler Ring die Entscheidung über eine „Testphase“ einer dreistreifigen Markierungsvariante dem Mobilitätsausschuss erneut vorzulegen.

 

Der Umbau wird voraussichtlich nicht vor 2018 erfolgen.

 

 

Dreistreifige Markierungsvariante

Zur Integration der Radverkehrsanlagen hatte die Verwaltung 2012 einen Markierungsvorschlag erar-beitet, der eine Dreistreifigkeit vorsieht (s. Anlage 1). Hierbei wird auf durchgehende Linksabbiegespu-ren verzichtet. Die mittlere Spur wird jeweils zur Hälfte als Linksabbiegespur in den Amsterdamer Ring und in den Brüsseler Ring genutzt. Südlich des Brüsseler Ringes muss der Geradeausverkehr auf der Lütticher Straße auf einer Spur zusammengefasst werden, da die Fortführung im Außenringversatz einstreifig erfolgt.

 

Eine Überfahrt der Mittellinie kann mit dieser Markierungsvariante überall dort zugelassen werden, wo die Abbieger lediglich eine Fahrspur der Gegenrichtung überqueren müssen.

 

Die Lösung bietet die Möglichkeit, komfortable Radverkehrsanlagen auf Fahrbahnniveau anzulegen.

Auf einen Sicherheitstrennstreifen kann auf der nordöstlichen Seite trotz parkender Fahrzeuge ver-zichtet werden, da der Seitenraum eine großzügige Parkstandstiefe aufweist.

 

Die gegenüber heute halbierte Länge der Linksabbiegestreifen reicht aus, um alle innerhalb eines Ampelumlaufes eintreffenden Fahrzeuge aufzunehmen. Auch die Grünzeiten innerhalb des Außen-ringversatzes können so bemessen werden, dass in der Regel alle Fahrzeuge innerhalb eines Sig-nalumlaufes abfließen können. Am Knoten Lütticher Straße/Brüsseler Ring müsste die Grünzeit für die Lütticher Straße stadteinwärts gegenüber heute auf Kosten der Grünzeit für den Brüsseler Ring ver-längert werden.

 

Die Verwaltung kann allerdings nicht garantieren, dass es keine Verschlechterung der Qualität des Verkehrsflusses im Außenringversatz gegenüber heute geben wird, wenn hier auf die heute vorhan-denen durchgehenden Linksabbiegefahrstreifen verzichtet wird.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

Zurzeit gibt es keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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Anlagen

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