Entscheidungsvorlage - FB 61/0474/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Basis des Plan Nr.: 2016/03-01 den Planungsbe-schluss zu fassen und die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Ausbauplanung und der Durchführung einer Bürgerinformation zu beauftragen.

 

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Basis des Plan Nr.: 2016/03-01 den Planungsbeschluss. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Aus-bauplanung zu erarbeiten und eine Bürgerinformation durchzuführen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Die STAWAG wird im Gasborn in 2017 eine umfangreiche Leitungserneuerung vornehmen. Anschließend soll die Straße erneuert werden um bautechnische und funktionale Mängel zu beheben.

In diesem Zusammenhang soll auch die Promenadenstraße im Abschnitt Gasborn bis Hein-richsallee erneuert werden. Hierzu liegt bereits ein Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 17.07.2013 vor,

 

-den Radverkehr zukünftig in beiden Fahrtrichtungen auf der Fahrbahn zu führen,

- den Gehweg auf der nördlichen Straßenseite auf 2,50 m auszubauen,

-die Querungsmöglichkeiten für die Fußgänger auf dem südlichen Gehweg durch Vor-ziehen               der Gehwegköpfe im Einmündungsbereich Gasborn sowie zur Heinrichsallee zu verbessern,

-die Fahrbahn in Asphalt mit Großpflasterrinne herzustellen und

-die Fortführung im 2. Bauabschnitt (Gasborn – Heinrichsallee) im Zuge mit dort vor-zunehmenden STAWAG-Arbeiten umzusetzen.

 

Heutige Situation

 

Räumliche Gegebenheiten

Im nördlichen Teil der Straße Gasborn ist die Fahrbahnbreite zwischen 5,00m und 5,50m breit. Der Gehweg ist an der schmalsten Stelle in der Nähe der Promenadenstraße heute nur 1,50m breit. In Richtung Peterstraße wird er dann bis zu 5,50m breit.

Radfahrer werden in beiden Fahrtrichtungen – wie in Tempo-30-Zonen üblich – durchgehend auf der Fahrbahn geführt.

17  Parkplätze sind bisher auf der in Fahrtrichtung Peterstraße rechten Fahrbahnseite ange-ordnet.

 

Das an der Ecke Peterstraße/Gasborn errichtete EBV-Carre stellt besondere Anforderungen an den Straßenraum. Nutzer des angegliederten Parkhauses können die Straße derzeit aus beiden Richtungen als Zu- und Abfahrt nutzen. Außerdem gibt es eine Garage zur Warenan-lieferung für das zum EBV-Carre zugehörige Hotel. Bei einer Umgestaltung des Querschnitts muss die Anfahrbarkeit dieser Garage gewährleistet bleiben.

 

Seit Einrichtung des Parkhauses ist für diesen Bereich der Straße Gasborn zwischen Pro-menadenstraße und Peterstraße Zwei-Richtungsverkehr erlaubt, der wegen der Fahrbahn-breite bei reduzierten Geschwindigkeiten auch möglich ist. Allerdings gibt es die Besonderheit, dass von der Peterstraße einfahrende Fahrzeuge zur Vermeidung von Durchgangsverkehr nur bis zur Parkhauseinfahrt fahren dürfen. Aus dem Parkhaus ausfahrende Fahrzeuge dürfen dagegen auch in Richtung Promenadenstraße fahren.

Am Knoten Gasborn/Peterstraße darf nur nach rechts in Richtung Hansemannplatz abgebo-gen werden. Am Knoten Gasborn/Promenadenstraße ist aufgrund der umliegenden Ein-bahnstraßen nur ein Linksabbiegen in Richtung Heinrichsallee möglich.

 

Grundsätzlich sind die Gehwege zu schmal. Aus den Richtlinien ist das Regelmaß von 2,50 m bekannt, dass im Gasborn wegen der starken Fußgängernutzung realisiert werden soll.

 

Im südlichen Teil ist der Gasborn als Einbahnstraße von der Stiftstraße kommend in Richtung Promenadenstraße ausgeschildert. Fahrbahnrandparken wird an beiden Seiten praktiziert, sodass bei einer Minimalbreite von 1,80 m je parkendem Fahrzeug 17 Parkstände bei einer verbleibenden Fahrbahnbreite von punktuell minimal 3,40 m vorhanden sind. Die Park-standbreiten sowie die verbleibende Restfahrbahnbreite entsprechen nicht den Richtlinien. Die Gehwegbreiten entsprechen mit minimal 2,00 m nicht den Richtlinien, das Radfahren gegen die Einbahnstraßenrichtung ist bisher nicht freigegeben.

 

Verkehrszählung

Die aktuellste Verkehrszählung für den Knoten Gasborn/Peterstraße wurde 2005 nach Eröff-nung des Hotels erstellt. Sie dokumentiert im Vergleich zur Erhebung von 1999 einen Rück-gang der Kfz-Belastung. So wurden 2005 zwischen 7 und 19 Uhr 1451 aus der Straße Gas-born ausfahrende Kfz und 53 in die Straße Gasborn einfahrende Kfz gezählt, wohingegen es 1999 noch 1623 ausfahrende Kfz waren. 1999 war die Einfahrt in die Straße Gasborn noch verboten.

Darüber hinaus wurde im Oktober 2008 eine gezielte Erhebung zum Ein- und Ausfahrverhal-ten der Nutzer des Parkhauses durchgeführt. Die Erhebung fand während der Vormittag- und der Mittagsspitze statt. Dabei stellte sich heraus, dass die Parkhauszufahrt aus Richtung Peterstraße / Hotelvorfahrt nur sehr wenig genutzt wird. Die Möglichkeit, das Parkhaus nach rechts über die Promenadenstraße zu verlassen, wurde während der Mittagsspitze auch nur von ca. einem Viertel der Fahrzeugführer genutzt.

Infolge des neuen Einkaufszentrum Aquis-Plaza sind bisher keine wesentlichen Veränderun-gen der Verkehrsbelastung bekannt; eine aktuelle Verkehrserhebung ist dazu in Arbeit.

 

 

Planung

Grundsätzlich stellt sich zunächst die Frage, ob für den Gasborn ein Ausbau im Trennprinzip mit weicher Separation oder wie vorhanden mit Hochbord angestrebt wird. Denkbar sind beide Varianten, allerdings sprechen aus Sicht der Verwaltung die bereits umgesetzte stra-ßenräumliche Gestaltung im ersten Teil der Promenadenstraße sowie die Sicherung des Fußverkehrs vor zu erwartendem missbräuchlichen Parken für einen Ausbau im Trennprinzip mit Hochbord.

 

In beiden Teilabschnitten des Gasborn sollen die Bedingungen für den Fußverkehr verbessert und jeweils 2,50 m breite Gehwege als Mindestmaß angestrebt werden. Schließlich soll Parkraum gesichert und das Fahrradfahren im Beidrichtungsverkehr ermöglicht werden.

 

Für den nördlichen Teil wurden verschiedene Alternativen zur Veränderung der Verkehrsfüh-rung erarbeitet; im Endeffekt bleibt die Verwaltung aufgrund der gemachten Erfahrungen bei der bisherigen Verkehrsführung.

 

Im Abschnitt zwischen Stiftstraße und Promenadenstraße wird vorgeschlagen, auf beiden Seiten einen 2,50m breiten Gehweg anzulegen. Das Fahrbahnrandparken soll wechselseitig zunächst linksseitig und dann, ab Haus-Nr. 25 rechtsseitig angelegt werden. Im Einmün-dungsbereich Promenadenstraße ist eine neue Baumpflanzung möglich. Zwölf Parkstände können geschaffen werden.

 

Im Abschnitt zwischen Promenadenstraße und Peterstraße bestehen wegen des Beidrich-tungsverkehrs weniger Veränderungsspielräume. Der östliche Gehweg soll eine durchgängige Breite von 2,10 m erhalten. Der westliche Gehweg soll im Abschnitt zwischen Hs.-Nr 16 und Promenadenstraße auf 2,30 m verbreitert werden und danach in 2,50 m Breite ausgebaut werden. Vor Haus.-Nr. 14 sind zusätzlich zwei Parkplätze und eine Baumpflanzung sowie im weiteren Verlauf vor dem EBV-Carree sechs weitere Parkstände denkbar. Insgesamt können hier 23 Parkstände entstehen.

In Engstellen hat die Fahrbahn ein Mindestmaß von 4,50 m und ist damit breiter, als die RASt 06 bei Begegnungsverkehr zweier PKW bei eingeschränkten Bewegungsspielräumen fordert.

 

Im weiteren Verlauf der Planung wird auch geprüft, ob und wenn ja in welcher Form die Fuß-gängerquerung der Peterstraße im Einmündungsbereich des Gasborn verbessert werden kann.

 

Ansprüche der Feuerwehr

Sicherheitstechnische Anforderungen an den Straßenraum sind in den vergangenen Jahren sukzessive gestiegen. Grundsätzlich benötigt die Feuerwehr bei einseitigem Parken zum Aufstellen und Anleitern eine Mindeststraßenraumbreite von 11,50 m. Dabei ist eine be-stimmte Straßenraumaufteilung zugrunde gelegt. Wird dieses Maß nicht erreicht, besteht zur Sicherung von Parkplätzen noch die Möglichkeit in Abständen von 20 m jeweils 12 m lange Aufstellflächen für die Feuerwehr einzurichten. Dort muss die Straßenraumbreite mindestens 10,50 m betragen. Bei beidseitigem Parken sind mindestens 12,50 m Straßenraumbreite nötig (siehe Anlage).

Das Maß von 11,50 m wird im Gasborn lediglich im Bereich des EBV-Carree erreicht, bzw. überschritten; in größeren Abschnitten werden Breiten von 11,00 m bis 11,30 m erreicht. Danach besteht aktuell bereits Handlungsbedarf.

Die beabsichtigte Verkehrsflächenaufteilung wird mit der Feuerwehr diskutiert. Abhängig davon müssen Anpassungen vorgenommen werden; über die Ergebnisse wird berichtet.

 

Bauphasen

Die Umsetzung der Planung muss in Abstimmung mit den Baumaßnahmen der STAWAG geschehen und ist für 2017/18 zu erwarten.

 

Kosten und Finanzierung

Aus dem Haushaltsplan 2016 stehen auskömmliche Planungsmittel für den Gasborn unter PSP-Element 5-120102-000-06200-300-1 und für die Promenadenstraße unter PSP-Element 5-120102-000-06700-300-1 zur Verfügung.

 

In der Liste der nach § 14 GemHVO zunächst nicht in den Haushalt aufgenommenen Maß-nahmen sind weitere Mittel für den Gasborn in Höhe von insgesamt 650.000 € und für die Promenadenstraße in Höhe von insgesamt 34.200 € aufgeführt.

 

Der Gasborn war Teil des Innenstadtkonzeptes von 2002, ist jedoch nicht in das Innenstadt-konzept von 2015 aufgenommen worden. Demnach können Stadterneuerungsmittel nicht beantragt und nicht als Einnahme bei der weiteren Haushaltsplanung berücksichtigt werden.

 

Die haushaltsneutrale Einplanung der Maßnahmen Gasborn und Promenadenstraße in den Haushalt wird auf Basis der Ergebnisse der Ausbauplanung erfolgen.

 

Die Umbaumaßnahmen sind KAG-fähig, allerdings kann die genaue Höhe der Beiträge erst mit fortschreitender Planung abgeschätzt werden.

 

Der Gasborn hat zum 31.12.2015 noch einen Restbuchwert von 56.367,82 €. Dieser ist auf-grund des Neubaus in voller Höhe gegen die allgemeine Rücklage auszubuchen, die sich um diesen Betrag verschlechtert. Nach dem Neubau ist ein Buchwert in Höhe der Herstellungs-kosten zu veranschlagen, parallel zu den aus der Finanzierung entstehenden Verbindlichkei-ten.

 

Der betroffene Abschnitt Promenadenstrasse hat zum 31.12.2015 noch einen Restbuchwert von 21.855,70 €.

Aufgrund des Neubaus ist dieser um einen noch bestehenden Sonderposten in Höhe von 5.631,76 € zu reduzieren und gegen die allgemeine Rücklage auszubuchen. Dementspre-chend ergibt sich eine Verschlechterung der allgemeinen Rücklage um 16.223,94 €.

Nach dem Neubau ist ein Buchwert in Höhe der Herstellungskosten zu veranschlagen, paral-lel zu den aus der Finanzierung entstehenden Verbindlichkeiten.

 

Für die Herstellung neuer Parkplätze stehen ausreichende Mittel aus dem Sonderposten der Ablösezahlungen zur Verfügung.

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

 

PSP-Element 5-120102-000-06200-300-1, Gasborn

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016*

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

50.000

50.000

22.200

22.200

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Ergebnis

50.000

50.000

22.200

22.200

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

PSP-Element 5-120102-000-06700-300-1, Promenadenstraße

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016*

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

4.200

4.200

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Ergebnis

4.200

4.200

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

 

                          PSP-Element 4-120102-032-7, Gasborn und 4-120102-052-8, Promenadenstraße

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016*

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

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Anlagen

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