Entscheidungsvorlage - FB 23/0258/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltsjahr 2016 - Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel für die Planungskosten der Baumaßnahme Reimannstr. 8-12
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung; Dezernat II; Dezernat VI; Fachbereich Wohnen
- Verfasst von:
- FB 23/49
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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30.08.2016
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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30.08.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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14.09.2016
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt zu empfehlen, für das Haushaltsjahr 2016 seine Zustimmung zur Gewährung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 77.300,- € bei PSP-Element 5-011303-900-00700-300-1 „Reimannstr. 8-12“, Kostenart 78510000 zu erteilen.
Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt für das Haushaltsjahr 2016 seine Zustimmung zur Gewährung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 77.300,- € bei PSP-Element 5-011303-900-00700-300-1 „Reimannstr. 8-12“, Kostenart 78510000 zu erteilen.
Rat der Stadt Aachen:
Der Rat der Stadt beschließt für das Haushaltsjahr 2016 seine Zustimmung zur Gewährung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 77.300,- € bei PSP-Element 5-011303-900-00700-300-1 „Reimannstr. 8-12“, Kostenart 78510000 zu erteilen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Baumaßnahme wurde zunächst verschoben, da geprüft werden musste, ob die Objekte zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden und mit Fördermitteln nach der Richtlinie zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü) hergerichtet werden können.
Aus bautechnischen Gründen ist die Herrichtung der Wohnungen nach den Bestimmungen der Richtlinie jedoch nicht möglich. Daher sollen die Objekte nun mit Fördermitteln nach der Richtlinie BestandsInvest saniert werden.
Im Haushaltsjahr 2016 werden zusätzlich zu den verfügbaren Mitteln für Planungskosten noch 77.300,-€ benötigt, damit die gewoge AG mit der Sanierung der Objekte beauftragt werden kann.
Die Mittel können durch eine Mittelverlagerung aus der Maßnahme „Hein-Janssen-Str. 15-17, Sigmundstr. 9“, PSP-Element 5-011303- 900-00400-300-1, Kostenart 68910000, abgedeckt werden. Aus der Endabrechnung der Maßnahme besteht ein Saldo zugunsten der Stadt.